Lieferung von Universal-Werkzeugfräsmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2021/996
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5116160
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ausschreibungen-hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Universal-Werkzeugfräsmaschinen
Lieferung, Montage und in Betriebnahme von 5 konventionelle Universal Fräs- und Bohrmaschinen geeignet für die praxisbezogene Ausbildung) in stabiler Gusskonstruktion mit einstellbarem Vorschub in X/Y/Z-Achse
— Übernahme, Demontage und Abtransport von 5 Altmaschinen.
30167 Hannover
Otto-Brenner-Schule, bbs me
Lavesallee 14
30167 Hannover
Lieferung, Montage und in Betriebnahme von 5 konventionelle Universal Fräs- und Bohrmaschinen geeignet für die praxisbezogene Ausbildung) in stabiler Gusskonstruktion mit einstellbarem Vorschub in X/Y/Z-Achse
— Übernahme, Demontage und Abtransport von 5 Altmaschinen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Universal-Werkzeugfräsmaschinen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warngau
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]335/1336
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang dieser Mitteilung vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).