Erstellung und Zurverfügungstellung einer digitalen Plattform zur Verfahrensplanung und -steuerung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beckerbuettnerheld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Zurverfügungstellung einer digitalen Plattform zur Verfahrensplanung und -steuerung
Die BGE erfüllt als bundeseigene Gesellschaft die Aufgaben in der Endlagerung radioaktiver Abfälle auf der Grundlage einer Beleihung. Sie ist verantwortl. Betreiber der dt. Endlagerprojekte Konrad & Morsleben sowie der Schachtanlage Asse. Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung hat sie bis zu 600 parallel laufende Antragsverfahren zu bewältigen. Die Anlagenbetreiber sind zu einem unverzüglichen & transparenten Rückbau verpflichtet. Der Abfluss von Gebinden ist dafür ein wesentl. Erfolgsfaktor, sowohl im Hinblick auf Massen als auch auf die zeitl. Abwicklung. Die BGE beabsichtigt, das Antragsverfahren zu digitalisieren & hierzu einen Auftrag über die Zurverfügungstellung (Entwicklung einer spezifischen Software auf der Grundlage vorhandener Systeme des Lieferanten / Dienstleisters) zu vergeben. Die entwickelte Software soll zur webbasierten Nutzung über eine Cloudanwendung zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen Softwarepflege- und Weiterentwicklungsleistungen angeboten werden.
Peine
Die BGE erfüllt als bundeseigene Gesellschaft die Aufgaben in der Endlagerung radioaktiver Abfälle auf der Grundlage einer Beleihung. Sie ist verantwortlicher Betreiber der deutschen Endlagerprojekte Konrad & Morsleben sowie der Schachtanlage Asse. Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung hat sie bis zu 600 parallel laufende Antragsverfahren zu bewältigen. Die Anlagenbetreiber sind zu einem unverzüglichen und transparenten Rückbau verpflichtet. Der Abfluss von Gebinden ist dafür ein wesentlicher Erfolgsfaktor, sowohl im Hinblick auf Massen als auch auf die zeitliche Abwicklung. Die BGE beabsichtigt, das Antragsverfahren zu digitalisieren und hierzu einen Auftrag über die Zurverfügungstellung (Entwicklung einer spezifischen Software auf der Grundlage vorhandener Systeme des Lieferanten / Dienstleisters) zu vergeben. Die entwickelte Software soll zur webbasierten Nutzung über eine Cloudanwendung zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen Softwarepflege- und Weiterentwicklungsleistungen angeboten werden. In Bezug auf die zugrunde liegende Basissoftware können die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung übermittelten Vergabeunterlagen ggf. auch eine Escrow-Vereinbarung enthalten.
Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren in Kraft. Nach Abnahme der fertig entwickelten Vertragssoftware hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten. Er verlängert sich automatisch, sofern nicht ein Kündigungsrecht ausgeübt wird.
Der Auftraggeber behält sich zum Zwecke der fortgesetzten Nutzung der Vertragssoftware die Option vor, die der Vertragssoftware zu Grunde liegende Basissoftware nach Ablauf des Vertrages zu erwerben.
Die digitale Plattform soll es ermöglichen, dass sowohl der Auftraggeber als auch die Antragsteller mit dieser Plattform umgehen können, und soll daher auch die Bedürfnisse der Antragsteller berücksichtigen. Dies wird im Verfahren abgebildet. Der Auftrag soll voraussichtlich im September 2021 vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 3 Monate),
— Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vorzulegen.
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren mit Ausweis der Umsatzes im Bereich der ausgeschriebenen Leistung,
— Gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss jedoch nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zu Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Gesamtumsatz für das vergangene Geschäftsjahr mind. [Betrag gelöscht] EUR.
— Nachweis oder Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen mindestens 5 mit dem Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen vertraute fest angestellte Mitarbeiter aufweist, die im Bereich von IT-Dienstleistungen tätig waren und sind,
— Angabe von mindestens 7 Referenzen über die Erbringung mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen für öffentliche Auftraggeber oder mittelständischen Kunden in den letzten 5 Jahren (mit Angabe des Leistungsgegenstands und -umfangs, Leistungszeitraums und Ansprechpartner),
— Gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss jedoch nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zu Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
Aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorgaben ist die BGE an die Einhaltung der Vorgaben des BSI IT-Grundschutzes zur Wahrung der Informationssicherheit gebunden.
Für den Einsatz eines Clouddienstes (z. B. SaaS, IaaS) muss der Cloud-Dienstleister für den entsprechenden Scope / Informationsverbund spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ein Testat gemäß BSI-C5-Anforderungskatalog nachweisen.
Während des Nutzungszeitraums darf der Nachweis keine zeitlichen Lücken enthalten. Ohne einen solchen Nachweis darf ein Cloud-Dienst bei der BGE nicht eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer muss sich verpflichten und dies später nachweisen, dass er bzw. der Cloud-Anbieter sowie alle ggf. genutzten Serverzentren ein gültiges C 5-Zertifikat vorweisen können. Er muss sich weiter verpflichten, sämtliche IT-Vorgaben der BGE und des BSI einzuhalten.
Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, ein Informationssicherheitskonzept für das Projekt auf Grundlage des BSI IT-Grundschutzes zu erstellen, dass die IT-Sicherheit nach Stand der Technik zum ausgeschriebenen Gegenstand gewährleisten kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffer III.1: Teilnahmebedingungen
— Die unter Ziff. III.1 genannten Erklärungen und Nachweise müssen erst mit der Interessenbestätigung übermittelt werden, zu der der Auftraggeber gem. § 38 Abs. 5 S. 1 VgV gesondert auffordert,
— Für den Fall von Bewerbergemeinschaften ist zu beachten: Sofern unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese nur von der Bewerbergemeinschaft im Ganzen vorgelegt werden. Nachweise und Erklärungen selbst sind jedoch für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Vergabestelle wird die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter auf 5 beschränken. Kriterien für die Auswahl sind danach die berufliche und technische Leistungsfähigkeit anhand der Qualität und des Umfang der Referenzen (80 %) sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Gesamtumsatzes (10 %) und der Mitarbeiterzahl (10 %).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html