Breitbandausbau Gewerbegebiete „Söhlstraße“ und „Munster Nord“ (Stadt Munster)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5191 / 970-659
Fax: +49 5191 / 970-99659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Gewerbegebiete „Söhlstraße“ und „Munster Nord“ (Stadt Munster)
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.1.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Stadt Munster
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen für ein Wirtschaftlichaftlichkeitslückenmodell, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung bis zum 25.1.2024. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Betriebe in Gewerbegebieten zuverlässige Bandbreiten von 1GB/s symmetrisch und mehr ab Inbetriebnahme technisch gewährleistet werden. Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, sofern und soweit nicht von vornherein gewährleistet, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Breitbandverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Bieter muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft betreiben zu können.
Der Landkreis Heidekreis hatte zur Umsetzung des Vorhabens zwei Möglichkeiten, entweder eine Eigen- oder eine Fremdrealisierung. Der Landkreis Heidekreis hat sich für eine Fremdrealisierung des Glasfaserausbaus im Wege eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells in denjenigen Gebieten entschieden, in denen Marktversagen vorliegt und somit die öffentliche Hand tätig werden darf.
Die Bieter sind daher aufgefordert, ein verbindliches Angebot für den Ausbau der Gewerbe-gebiete abzugeben, dabei ist die Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält einen Förderbescheid zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke des Landkreises. Die Höhe der Beihilfe ist auf die Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke, die mit Schaffung der Versorgungslösung verbunden ist, begrenzt, wobei diese nicht höher als die Investitionskosten sein darf.
Zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke hat sich der Landkreis Heidekreis erfolgreich um Fördermittel beworben. Die Nebenbestimmungen der Bewilligungsbescheide von Bund und Land an den Heidekreis (siehe Anlage) werden im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides an den wirtschaftlichsten Anbieter weitergleitet und damit für diesen verbindlich.
Der Landkreis Heidekreis führte bis zum 18.7.2019 eine Markterkundung durch und ermittelte auf diese Weise die unterversorgten Adresspunkte in Munster für folgende Gewerbegebiete:
1. Munster Nord (Anzahl Gewerbebetriebe: 41)
2. Söhlstraße einschließlich Panzermuseum (Anzahl Gewerbebetriebe: 50).
Das Projekt umfasst alle Gebäude, die aktuell noch unterversorgt im Sinne der Förderbedingungen sind und auch nicht innerhalb des im genannten Markterkundungsverfahrens genannten Frist ausgebaut werden.
Die Anzahl der Gewerbetriebe wurde zum 31.12.2020 erhoben und kann daher variieren. Der Umfang und die Lage der Gewerbegebiete ist den beigefügten Karten zu entnehmen.
Sofern Beihilfen in Form von Wirtschaftlichkeitslückenförderung gewährt werden, sollen diese ausschließlich zur Errichtung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des Unternehmens steht. Der jeweilige Infrastrukturerrichter / Netzbetreiber erhält das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandstruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA –Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren (ggf. weniger) zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für 15 Jahre (ggf. weniger) zu gewähren. Die genannten 15 ggf. weniger Jahre beginnen mit der einzureichenden Fertigstellungsmeldung.
Der Bieter hat die unterversorgten Adressen und dahinterstehenden Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen sind möglich. Keine Gewährleistung auf Vollständigkeit von Seiten des Landkreises.
20172/10
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
— Meldebescheinigung gem. § 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur,
— Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden,
— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet,
— Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S.1 oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
— Angaben zum Umsatz im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Verbindliche Darlegung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Projektes.
— Angaben zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Telekommunikationssektor, aufgeschlüsselt auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Referenzliste über vergleichbare Projekte,
— Verbindliche Erklärung, dass der Bieter über die für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Wegerechte sowie Meldungen und Anforderungen nach dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen tatsächlich verfügt bzw. diese erfüllt.
— Die Bieter haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass sie die an den Landkreis Heidekreis gerichteten Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Niedersachsen einschließlich des Änderungsbescheides des Landes Niedersachsen und die in diesen Bescheiden dargelegten Bedingungen und Auflagen sowie sonstigen Anforderungen - insbesondere auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen an das zu errichtende Netz - einhalten,
— Die Bieter haben eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 NTVergG einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ziel des Vorhabens ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung für das Vorhabengebiet bis spätesten 25.1.2024 zu erreichen. Diese Ausschreibung unterliegt nicht den formellen vergaberechtlichen Bestimmungen - die Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der VgV sowie der KonzVgV finden daher keine unmittelbare Anwendung. Gleichwohl soll sich diese Ausschreibung an den vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ort: nicht einschlägig, siehe VI.3).
Land: Deutschland