Generalplanung Sanierung und Umgestaltung „Naturschutzinformation und -erlebnis Hof Möhr“ Referenznummer der Bekanntmachung: 207-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schneverdingen
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Sanierung und Umgestaltung „Naturschutzinformation und -erlebnis Hof Möhr“
Das Land Niedersachsen beabsichtigt, den Gebäudebestand an dem Verwaltungssitz der Alfred Toepfer Akademie Hof Möhr in Schneverdingen umfangreich zu sanieren sowie das Außengelände für Ausstellungszwecke neu zu gestalten. Teil des Projekts ist auch die Einrichtung einer Dauerausstellung in einem Bestandsgebäude.
Folgende Planungsleistungen zur Realisierung des Vorhabens sollen durch einen Generalplaner erbracht werden:
1. Leistungen der Detail- und Ausführungsplanung, der Begleitung der Umsetzung, der Abnahmen bzw. der Vorbereitung von Abnahmen, der Vergabe der Unteraufträge für die Produktion der Dauerausstellung in Anlehnung an die Leistungsbilder der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS),
2. Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
3. Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
4. Technische Ausrüstung Elektro und Heizung/Lüftung/Sanitär (§§ 53 ff. HOAI).
Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz Hof Möhr
29640 Schneverdingen
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Alfred Toepfer Akademie (im Folgenden „Akademie“) und das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (im Folgenden „SBN“) beabsichtigt, den Gebäudebestand am Verwaltungssitz Hof Möhr in Schneverdingen umfangreich zu sanieren sowie das Außengelände für Ausstellungszwecke neu zu gestalten. Teil des Projekts ist auch die Einrichtung einer Dauerausstellung in einem Bestandsgebäude.
Die NBank hat unter dem 10.9.2019 für die Realisierung des Projektes Fördermittel in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zugewiesen. Diese Mittel stammen zu rd. 60 % aus dem EFRE-Fonds und zu rd. 40 % aus dem Landeshaushalt. Die Mittel sind nach den Vorgaben des Zuweisungsbescheides der NBank zur Vollfinanzierung des Projektes zu verwenden.
Zielsetzung des Gesamtvorhabens ist die Aufwertung des Hofensembles Möhr vorwiegend für Zwecke des Umwelt- und Naturschutzbildung. Für das vorliegend relevante Vorhaben „Errichtung „Naturerlebnis und -information Hof Möhr“ durch die Aufwertung von Gebäudebestand und Außengelände“ wurde durch ein Planungsbüro ein Grobkonzept erstellt, welches von Realisierungskosten in Höhe von 1,554 Mio. EUR ausgeht.
Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Gegenstand der geförderten Maßnahme sind ausweislich des Zuweisungsbescheides
— die Neugestaltung des Außengeländes (Modul 1) und
— der Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten für Neugestaltung einer Dauerausstellung, für den Betrieb des Regionalen Umweltbildungszentrums, für die Förderung der Forschungs- und Bildungsarbeit und die Unterbringung von Mitarbeitern (Modul 2).
Folgende Planungsleistungen zur Realisierung des Vorhabens (Module 1 und 2) sollen durch einen Generalplaner erbracht werden:
1. Leistungen der Detail- und Ausführungsplanung, der Begleitung der Umsetzung, der Abnahmen bzw. der Vorbereitung von Abnahmen, der Vergabe der Unteraufträge für die Produktion der Dauerausstellung in Anlehnung an die Leistungsbilder der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS) zu vergeben),
2. Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
3. Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
4. Technische Ausrüstung Elektro und Heizung/Lüftung/Sanitär (§§ 53 ff. HOAI).
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV mindestens 3 Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien (siehe Abschnitt III der Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind.
Sofern die Anzahl der Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, weniger als 3 beträgt, wird der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Anforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt in mehreren Stufen:
Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 4 nach HOAI und der Leistungsphase 3 nach HOAS. Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI bzw. 4 ff. nach HOAS wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel nach freiem Ermessen entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsphasen 4 (HOAI) bzw. 3 (HOAS) hinaus besteht nicht.
Details hierzu sind dem Generalplanervertrag (Anlage B01) zu entnehmen.
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet Übergangsregion (ÜR); Förderperiode 2014-2020 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie für die Sicherung der biologischen Vielfalt.
Die Angabe zur Laufzeit des Vertrags in Ziffer II.2.7) ist als Schätzung zu verstehen. Die angegebene Laufzeit basiert auf der aktuellen Planung des Auftraggebers bzgl. des Verlaufs des Vergabeverfahrens, der vorgesehenen Bauzeit der Gesamtmaßnahme und den Vorgaben des Zuwendungsgebers. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich im konkreten Fall sowohl eine kürzere, als auch eine längere Laufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe der Projektleitung: Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in im Bereich der HOAI-Leistungen vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
2. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2018 bis 2020 (insgesamt und aus Planungsleistungen für Umbauten im Bestand). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer berufsüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung.
4. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
5. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-durchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020, gegliedert nach Architekten/Ingenieure/innen, Sonstige Fachkräfte im Bereich der Planungsleistungen nach der HOAI, Fachkräfte im Bereich der Ausstellungsplanung und Fachkräfte mit naturwissenschaftlich-ökologischem Hintergrund.
6. Angabe der Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Gesamtprojektleiter/in und stellv. Gesamtprojektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren; Angabe der Projektleitung und der stellv. Projektleitung im Bereich der HOAI-Leistungen.
7. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Zu 4.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen nachfolgende Merkmale vorliegen:
Mind. 2 Referenzen aus dem Bereich der Ausstellungsplanung, -gestaltung und -realisierung im Bereich Umwelt, Naturschutz und Wissenschaft. Es müssen Erfahrungen im naturräumlichen Kontext Nordwestdeutschlands nachgewiesen sein. Es müssen moderne Ansätze von Natur- und Erlebnispädagogik erkennbar sein.
Eines der Referenzprojekte muss zugleich die Sanierung oder Umgestaltung des Ausstellungsgebäudes zum Gegenstand haben.
Das Projektbudget muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen haben.
Leistungsbeginn des Bewerbers bei allen Referenzprojekten frühestens 1.1.2016.
Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in im Bereich der HOAI-Leistungen vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in bzw. Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Ergänzung zu Ziffer III. (Eignungskriterien):
8. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
2) Nachunternehmer, Eignungsleihe:
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Hinweis: Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
3) Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Die vorgesehenen Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLD2TS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html