Vinzenzkrankenhaus Hannover GmbH — Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: VKH 01/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vinzenzkrankenhaus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vinzenzkrankenhaus Hannover GmbH — Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI, Teil 3, §§ 49 ff., Anlage 14, Leistungsphasen 5 - 6 für Anbau der Pflegestationen im Vinzenzkrankenhaus Hannover unter laufendem Krankenhausbetrieb.
Vinzenzkrankenhaus Hannover GmbH
Lange-Feld-Straße 31
30559 Hannover
Für die Integrierung der ambulanten Einrichtungen und zentraler Dienste des Vinzenzkrankenhauses Hannover sollen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI, Teil 3, §§ 49, Anlage 14, Leistungsphasen 5 - 6 (Neubau sowie Umbau im Bestand und unter laufenden Krankenhausbetrieb) vergeben werden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass für die Tragwerksplanung ein Projektleiter vor Ort zur Verfügung steht. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen (aller Leistungen) von [Betrag gelöscht] EUR brutto vorgesehen. Diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten (Kostensicherheit).
Leistungen der Objektplanung gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 5-6:
— Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung),
— Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe).
Zusätzlich:
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,
— Leistungen nach EnEV,
— Bauphysik,
— Nachweise zu Raumakustik und Schallschutz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Duderstadt
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach §21 Schwarz ArbG nicht vorliegen.
B. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Unterlagen heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensrelevanten Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Vergabeplattform freiwillig registrieren. Anderenfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
C. Für die Erstellung des Angebotes sind die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter zur Eignung und zu den Referenzangaben gem. Ziff. III.1.3) 3. zu verwenden. Neben dem Formblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen gem. Ziff. III.1.3) 3. haben die Bieter zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 1 DIN A4-Seite pro Referenz) einzureichen.
D. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Unternehmen umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind umgehend und ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform). Die Vergabestelle behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 9.12.2019 gestellt wurden.;
E. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die unter Ziff. III.1.2) 2. und Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt;
F. Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die unter Ziff. VI.3) A. genannten Eigenerklärungen bezogen auf den Dritten sowie die weiteren Erklärungen und Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKDT1M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html