IGS Südstadt, Sanierung und Erweiterung – Putzarbeiten Innen Bestand Bauteil A Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0393-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS Südstadt, Sanierung und Erweiterung – Putzarbeiten Innen Bestand Bauteil A
Die in den Jahren 1931/32 am Altenbekener Damm 20 errichtete, denkmalgeschützte Schule im Stadtteil Südstadt soll zu einer 4-zügigen IGS mit Ganztagsbetreuung umgebaut, saniert und erweitert werden. In den Erweiterungsbau wird eine 4-Gruppen Kindertagesstätte integriert werden. Der Erweiterungsbau wird als 4-geschossiger Massivbau in Stahlbetonbauweise mit Verblendmauerwerk errichtet. Die 4- geschossigen Bestandsgebäude werden saniert und umgebaut.
Ausführung von Putzarbeiten im Innenbereich mit Kalk-Zement-Putz auf Bestandsuntergründen aus unterschiedlichem Mauerwerk nach bauseitiger Entfernung des Bestandsputzes.
— ca. 12 000 m2 Wandputz und ca. 2 300 m2 Deckenputz.
Hannover
Siehe II.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht (Formblatt 124)
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen gleichwertigen Dokumente vorzulegen.
Die Nachweise können auch durch vom ö.AG direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Eigenerklärung, über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der verlangte Mindestjahresumsatz pro Geschäftsjahr beträgt 2,0 Mio. EUR netto.
2. Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (nicht älter als ein Jahr),
— Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen (nicht älter als ein Jahr),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als ein Jahr),
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde).
Es sind die nach dem Recht des Herkunftsstaates maßgeblichen gleichwertigen Dokumente vorzulegen.
Die Nachweise können auch durch vom ö. AG direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124),
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(Formblatt 124),
3. Angabe, welche Teile des Auftrags ggfs. als Unteraufträge vergeben werden (Formblatt 235).
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Zu 1:
Drei Referenznachweise aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen mit mindestens folgenden Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Zu 2:
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Zu 3:
Nachweis, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten anderer Unternehmen bei Unteraufträgen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich der Referenzen behalten wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Raum A4.07, Brüderstraße 5, 30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf der Internetseite https://www.vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Bieterfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich, an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle, zu stellen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124):
1.1. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
1.2. Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Formblatt 124):
2.1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
2.2. Erklärung, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind,
2.3. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,
2.4. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Formblatt 124):
3.1. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
3.2. Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADDQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen der §§ 160 GWB:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.