Erweiterung der Albert-Einstein-Schule Laatzen – Generalunternehmer Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Albert-Einstein-Schule Laatzen – Generalunternehmer
Die Kooperative Gesamtschule (KGS) Albert-Einstein-Schule in Laatzen muss baulich erweitert werden. Unter dem Dach der KGS sind die 3 Schulzweige Gymnasium, Real- und Hauptschule untergebracht. Die bestehende Albert-Einstein Schule wird dabei durch ein neues Gebäude erweitert, das auf dem Gelände der angrenzenden und zuvor zurückzubauenden Schule Am Kiefernweg errichtet werden soll.
Albert-Einstein-Schule Laatzen
Wülferoder Straße 46
30880 Laatzen
Die Kooperative Gesamtschule (KGS) Albert-Einstein-Schule in Laatzen muss baulich erweitert werden. Unter dem Dach der KGS sind die 3 Schulzweige Gymnasium, Real- und Hauptschule untergebracht. Die bestehende Albert-Einstein Schule wird dabei durch ein neues Gebäude erweitert, das auf dem Gelände der angrenzenden und zuvor zurückzubauenden Schule Am Kiefernweg errichtet werden soll.
Der Fachbereich 6 Bauen und Gebäudemanagement, Team 65 Hochbau der Stadt Laatzen hat einen Generalplaner (GP) mit der Erbringung der zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt. Der GP hat eine funktionale Bauleistungsbeschreibung (FLB) auf dem Niveau einer „Ausschreibungsplanung“ erarbeitet. Auf dieser Grundlage soll das Bauvorhaben von einem Generalunternehmer (GU) umgesetzt werden, der neben den noch erforderlichen (Ausführungs-)Planungsleistungen sämtliche Bauleistungen zu erbringen hat.
Der Auftragnehmer hat nach Maßgabe der Regelungen des Generalunternehmervertrags (Anlage B03 der Vergabeunterlagen) für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abnahme der Bauleistungen (Grundlaufzeit) die erforderlichen Wartungs- und Einregelungsleistungen zu erbringen. Der Auftraggeber hat das Recht, die Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss für 4 weitere Jahre zu beauftragen (Option). Diese Option ist vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit auszuüben.
Die unter Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit stellt eine geschätzte Angabe auf Basis der bisherigen Planung des Auftraggebers für die Bauphase und unter der Annahme der Ausnutzung der unter Ziffer II.2.11) dargestellten Option dar. Die tatsächliche Vertragslaufzeit kann je nach Entwicklung des Bauvorhabens und in Abhängigkeit von der Ausnutzung der Option hiervon abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 38302
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.carl-schumacher.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 38302
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.carl-schumacher.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RYDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.laatzen.de