Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 37_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in
— Los 1: Verwaltungsgebäuden und
— Los 2: Gemeinschaftsunterkünften.
Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen.
Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können.
Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO verfügen.
Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.
Sicherheitsdienstleistung in Verwaltungsgebäuden der Stadt Göttingen
Göttingen
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Verwaltungsgebäude der Stadt Göttingen:
— Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37083 Göttingen?
— ehem. Telekomgebäude, Gebäudeteil C und D, Philipp-Reis-Str. 2a, 37075 Göttingen?
— ehem. Gothaergebäude, Am Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen (abweichendes Ende der Bewachung wegen Nutzungsende voraussichtlich 31.10.2021).
Für diese Dienstleistung ist pro Objekt jeweils 1 Sicherheitskraft im Tagesdienst mit folgenden Einsatzzeiten vorgesehen:
1. Montag - Mittwoch von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
2. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
3. Freitag von 08.00 Uhr 13.00 Uhr.
Tätigkeitsumfang:
— Sicherheit für Besucher*innen und Mitarbeiter/innen,
— Einhalten der Hausordnung sicherstellen,
— Regelmäßige Rundgänge in den Objekten, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
— Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt),
— Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen,
— Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen,
— Koordination, Ordnung und Aufsicht der Auszahlungen an Leistungsempfänger (aktuell einmal monatlich),
— Unterstützung des Empfangspersonals z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc.,
— Auf direkte Anweisung der Auftraggeberin: Personenüberprüfung im Hausrechtsbereich,
— Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr,
— Melde- und Protokollierungspflichten.
Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen,
Besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Mitarbeiter/innen oder Besucher/innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden.
Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jede Unterkunft gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben.
Sollte die aktuelle Sicherheitslage dies erfordern (z. B. spontane Kundgebungen oder Bedrohungslagen), behält sich die Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer vor, vor diesem Hintergrund auch kurzfristig das Personal von einem Verwaltungsstandort abzuziehen und an einem anderen Verwaltungsstandort einzusetzen.
Aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass diese Akutlage maximal 2-mal im Jahr eintritt.
Der Vertrag wird vom 1.8.2021 – 31.7.2023 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. Der Vertrag kann im Anschluss 2-mal um jeweils bis zu 12 Monate bis maximal 31.7.2025 verlängert zum werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.
Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen
Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) kurzfristig innerhalb von 24 h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich sowohl um Sitzungen der Stadtverwaltung mit besonderem Gefahrenpotential, aber auch um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln.
Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 80 Stunden /Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden.
Abweichendes Ende der Bewachung wegen Nutzungsende Objekt Am Gothaer Platz 3 - Ende voraussichtlich 31.10.2021
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall einer Auftragsverlängerung. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Sicherheitsdienstleistung in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Göttingen
Göttingen
Sicherheitsdienstleistungen für folgende Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Göttingen:
— Unterkunft Carl-Giesecke-Straße 6 (max. Belegung 53 Plätze),
— Unterkunft Maschmühlenweg 139 d (max. Belegung 34 Plätze).
Die Unterkünfte sind z. Zt. nicht voll belegt, die aktuelle Belegung wurde bei der Kalkulation der Sicherheitsmitarbeiter berücksichtigt. Eine nennenswerte Erhöhung oder Minderung der Belegung während der Vertragslaufzeit wird voraussichtlich nicht eintreten. Eine abschießende Festlegung ist jedoch aufgrund der Besonderheit des Auftrages sowie der Unvorhersehbarkeit der künftigen Entwicklung der Flüchtlingszuweisungen derzeit nicht absehbar.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte ist eine unterschiedliche Anzahl an Sicherheitskräften zu den in der Tabelle angegebenen Zeiten erforderlich:
— Unterkunft Carl-Giesecke-Str. 6: Montag-Sonntag 2 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr
— Unterkunft Maschmühlenweg 139 d: Montag-Sonntag 1 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr
Tätigkeitsumfang:
— Sicherheit für Bewohner/innen, Besucher/innen und Mitarbeiter/innen,
— Einhalten der Hausordnung sicherstellen,
— Durchsetzen von Hausverboten,
— Erteilung von Platzverweisen,
— Koordination, Ordnung und Aufsicht innerhalb der Objekte,
— Unterstützung der Mitarbeitenden der Unterkünfte z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc,
— Regelmäßige Rundgänge in den Objekten durch den Sicherheitsdienst, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
— Nächtliche Bestreifung der Objekte durch den Sicherheitsdienst (je nach Objekt), Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem,
— Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt),
— Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen,
— Entfernen von Eigentum der Stadt Göttingen (z. B. Einrichtungsgegenstände der Zimmer) unterbinden und das nicht erlaubte Einbringen von Mobiliar, Kühlschränken usw. verhindern,
— Verhinderung von nicht angemeldeten Sperrmüllablagerungen im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte.
Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen, besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Bewohner/innen, Mitarbeiter/innen oder Besucher/innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden.
Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jede Unterkunft gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben.
Der Vertrag wird vom 1.8.2021 – 31.7.2023 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. Der Vertrag kann im Anschluss 2-mal um jeweils bis zu 12 Monate bis maximal 31.7.2025 verlängert zum werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
Option auf Vertragsverlängerung; vgl. Ziff. II.2.7 -Laufzeit des Vertrags.
Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen
Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) kurzfristig innerhalb von 24h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln.
Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 70 Stunden /Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden.
Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall einer Auftragsverlängerung. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag der Angebotsöffnung),
— Bewachungsgewerbeerlaubnis gem. § 34 a der Gewerbeordnung (GewO),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB.
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- / Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen. Alternativ wird die Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Bei einer Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. erbracht werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Haftungssummen (Mindestanforderung):
a) [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
b) [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
c) [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von u. a. Schlüssel- / Code-Karten,
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache vorstehend genannten. Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
— Referenzliste mit mindestens 3 vergleichbaren Referenzen mit Benennung des Auftraggebers/Trägers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer in den letzten 3 Jahren.
Als vergleichbare Leistung gelten Aufträge zur Bewachung von Behördenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und / oder vergleichbarer Aufträge, bei denen der Schutz von Menschen im Vordergrund steht.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall vor einer Auftragserteilung weitere vergleichbare Referenzen, die Erfahrungen auf dem vorgenannten Gebiet belegen können, zu fordern.
— Zertifizierung für Sicherheitsfirmen nach DIN 77200,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001-2015 (Qualitätsmanagement).
Bei Einbindung von Unterauftragnehmern ist mit Angebotsabgabe eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie die namentliche Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen; ferner ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die geforderten Mindestbedingungen /-standards dieser Auftragsbekanntmachung gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen und sind bereits mit Angebotsabgabe zu belegen.
Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn:
— sie nicht älter als 3 Jahre sind und
— die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder mit einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Einsatz des Sicherheitspersonals mit folgenden Bedingungen:
Einverständniserklärung der eingesetzten Personen betr. Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz).
Zuverlässigkeitsbescheinigung für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigter. Es muss Personal eingesetzt werden, dass die Voraussetzungen nach § 34 a Gewerbeordnung erfüllt.
Das Personal im Sicherheitsdienst muss neben der deutschen Sprache mindestens noch eine weitere Sprache beherrschen. Beide Sprachen müssen mindestens der Sprachniveaustufe B 2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen entsprechen. Für beide Sprachen ist dies auf Verlangen der Auftragnehmerin durch Vorlage eines geeigneten Tests nachzuweisen.
Für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine einer entsprechenden Tätigkeit entgegenstehenden Vorstrafe (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegt und aktuell kein Verfahren anhängig ist.
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL / B; die mtl. Rechnungsstellung erfolgt objektbezogen (elektronisch unter [removed]).
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft:
Angabe, ob die Bietergemeinschaft für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform gemäß § 43 Abs. 3 VgV annimmt. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
— Unterbeauftragungen sind unter den Bedingungen insbesondere der Ziff. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Göttingen; Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/96907 zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bieter müssen sich für den Abruf der Vergabeunterlagen und für die elektronische Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) und beworben (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bewerben.html) haben. Für die Abgabe eines Angebotes verwenden Sie den Bieterclient ava-sign 2021 (Version V2.0) der Vergabeplattform (https://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html).
Informationen erhalten Sie auch unter https://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html. Unter https://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-abgabeassisten.html sind u.a. Schulungsvideos für die elektronische Angebotsabgabe abrufbar. Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter / Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden.
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 24.5.2021 – 12.00 Uhr über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html