Generalplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld Referenznummer der Bekanntmachung: 33/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld
Die Stadt Laatzen beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren einen Generalplaner mit der Erbringung der für den Neubau der Grundschule Im Langen Feld erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Bauphysik (§ 3 HOAI i. V. m. Anlage 1), Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI). Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung.
Grundschule im Langen Feld
Im Langen Feld 49
30880 Laatzen
Die bestehende Grundschule Im Langen Feld, Baujahr 1969/70, genügt aus heutiger Sicht nicht mehr den Anforderungen und muss baulich und konzeptionell verändert werden. Eine Studie zur Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit (Anlage B 02) ergab den Beschluss zum Abriss des Schulgebäudes. Der Neubau soll zeitgemäß und mit einem neuen pädagogischen Konzept entstehen.
Zurzeit ist die Schule eine 3 - bis vierzügige verlässliche Grundschule, in der ca. 280 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen unterrichtet werden. Zusätzlich wird eine Sprachlerngruppe für Kinder mit geringen Sprachkenntnissen vorgehalten.
Neben der individuellen Förderung der Kinder hat die Schule einen Schwerpunkt im musisch-kulturellen Bereich; es gibt einen Chor, eine Orchester-, Tanz- und eine Theatergruppe.
Im Rahmen der internen Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass sich ein Abriss und Neubau nur stufenweise bewerkstelligen lässt. Da es keine räumlichen Auslagerungsmöglichkeiten auf einem anderweitigen Grundstück gibt, ist der Abriss und Neubau des Schulgebäudes im laufenden Schulbetrieb und auf begrenzter Fläche zu planen. Lärmbelästigungen, provisorische Übergangslösungen und mehrmaliges Umziehen der Schüler soll so gering wie möglich gehalten werden.
Die Auftraggeberin hat in den als Anlage B 05 beigefügten Entwurfsvarianten mögliche Wege zur Realisierung unter diesen Voraussetzungen entwickelt: Der erste Teil des Neubaus der Grundschule ist mit Klassenräumen und Räume für Inklusion vorgesehen. Die Verwaltung und eine Hortgruppe bleiben im eingeschossigen Teil des Bestandsgebäudes, während der 2-geschossige Gebäudeteil zurückgebaut wird. Auf dieser Fläche wird dann der zweite Teil des Neubaus für Verwaltung, Aula und Mensa geschaffen. Nach dem Umzug der Verwaltung und des Horts wird der restliche Teil des Bestandgebäudes zurückgebaut.
Die infrastrukturelle Versorgung des geplanten Neubaus soll durch die Anpassung und Optimierung an die bestehenden Versorgungsarten erfolgen. Die Wärmeversorgung des Quartiers und damit auch die des Grundstückes der Grundschule wird aktuell über das Nahwärmenetz der angrenzenden Albert-Einstein-Schule sichergestellt. Ziel ist die Einbindung des neu geschaffenen Gebäudekomplexes in dieses bestehende Netz. Die Stromversorgung wird aktuell komplett konventionell über das öffentliche Netz abgedeckt. Eine bestehende Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung wird auf dem Dach des Schulgebäudes z. Zt. von einer Fremdfirma genutzt und soll beim Neubau an geeigneter Stelle wieder installiert werden.
Für den Standort des Neubaus ist eine Standortanalyse durchzuführen. Ziel der Standortanalyse soll es sein, auf dem vorhandenen Grundstück den bestmöglichen Standort für den Schulneubau zu finden, der Schulpädagogische Abläufe, Wegbeziehungen auf dem Grundstück, Freiraumbezüge zur Schaffung von Pausenhoffläche und den Bezug der umliegenden bestehenden pädagogischen Einrichtungen berücksichtigt. Es ist zu untersuchen, an welcher Stelle, passend zum pädagogischem Schulkonzept und der umliegenden Bildungseinrichtungen, die Haupterschließung erfolgen soll.
Grundsätzlich soll das gesamte vorhandene Schulgebäude abgebrochen und ersetzt werden. Der Jugendtreff ist von der Planung ausgenommen, dieses Gebäude soll bestehen bleiben. Die vorhandene Hausmeisterwohnung soll ebenfalls abgerissen, jedoch nicht ersetzt werden. Die Planungsaufgabe beinhaltet auch den Abbruch des Schulgebäudes und der Hausmeisterwohnung unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens (Anlage B 06).
Die vorhandenen medientechnischen Erschließungsanlagen sind im Bestand aufzunehmen und im Hinblick auf die von der Stadt gewünschte Versorgung des Neubaus über diese Anlagen auf Anpassungsbedarf zu prüfen.
Der Entwurf des Schulneubaus muss zukunftsorientiert entwickelt werden. Die Schülerzahlprognose ergab einen 4-zügigen Bedarf, außerdem soll eine Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung angeboten werden. Es ist geplant, einzelne Hortgruppen aus anderen Einrichtungen zu zentralisieren und in das Raumprogramm einzubinden.
In der Planung sind die Themen Schulpädagogisches Konzept, vernetzte Schule, Inklusion, barrierefreies Bauen etc. zu integrieren. Ein barrierefreier Zugang muss zu allen Räumen im Gebäude geschaffen werden. Der Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ der Landeshauptstadt Hannover gilt dabei als Orientierung und ist im Planungsprozess zu beachten.
Neben der Umsetzung des Pädagogischen Konzeptes und der städtebaulichen Optimierung wird eine ökologisch nachhaltige Gestaltung gewünscht.
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt in mehreren Stufen: Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren zunächst nur die bis zum Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsstufe 1). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorplanung und der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Auftraggeber anschließend über die Weiterbeauftragung mit den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI (Leistungsstufe 2) nach freiem Ermessen entscheiden. Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Beauftragung eines Generalunternehmers erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Leistungsstufe 3) wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel nach freiem Ermessen entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht. Details sind dem Generalplanervertrag (Anlage B 01) zu entnehmen.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine Schätzung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage und Planung des Auftraggebers unter der Annahme, dass die Optionen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung (siehe Ziffer II.2.11) vollständig ausgenutzt werden. Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Dies ist vorliegend die Überwachung der Beseitigung der Abnahme-Mängel am Neubau, die Schätzung umfasst mithin die derzeit geplante Bauzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30539
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.passivhaus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR7RYYT.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laatzen
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.laatzen.de