Grundstücke B22, B23 und B24 Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-12.24

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE943
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DTWM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9DTWM
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstücke B22, B23 und B24

Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-12.24
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.

Von der hier gegenständlichen Ausschreibung sind 3 Grundstücksverträge erfasst, die im Rahmen einer losweisen Vergabe separat vergeben werden sollen. Sollte ein Bieter bei 2 oder 3 Losen zuschlagfähige Angebote abgeben, bei denen er gem. Wertung als Bestbieter hervorgeht, können die Grundstücksverträge auch rechtlich miteinander verbunden werden.

a) Das von dieser Ausschreibung umfasste Grundstück B22 erstreckt sich auf eine Fläche von 3 245 m2.

b) Das von dieser Ausschreibung umfasste Grundstück B23 erstreckt sich auf eine Fläche von ca. 7 364 m2.

c) Das von dieser Ausschreibung umfasste Grundstück B24 erstreckt sich auf eine Fläche von ca.4 380 m2.

Alle Bereiche sollen mit dieser Ausschreibung als hafenaffin zu nutzende Grundstücke vermarktet werden.

Die Lage sowie der Zuschnitt der Gesamtgrundstücke und damit der einzelnen Lose sind dem als Anlage I beigefügten „Lageplan" zu entnehmen.

Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für eine Ansiedlung im vorgenannten Sinne auf den Grundstücken B22, B23, B24 mittels Abschluss eines/oder mehrerer Miet- oder Erbbaurechtsverträge (mit Verpflichtung zur zweckgebundenen Nutzung sowie zum Haben, ggf. Errichten von Bauwerken und Anlagen und zum dauerhaften hafenaffinen Betrieb) durch.

Alle drei Lose können auch gemeinsam vergeben werden, sofern der Bieter bei allen drei Losen als Bestbieter aus der Wertung hervorgeht.

Der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen des europaweiten, wettbewerbsrechtlichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform, Deutsches Vergabeportal nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.

Das Verfahren ist wie folgt ausgestaltet:

1. Teilnahmewettbewerb

Niedersachsen Ports führt zunächst, bezogen auf jedes Los, einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter für das jeweilige Los geprüft werden wird.

2. Mögliche Reduktion der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter

Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der geeigneten Bieter, die zu Verhandlungen bzgl. des jeweiligen Grundstücks eingeladen werden, anhand der in dem Informationsmemorandum aufgeführten Kriterien je Los auf drei zu begrenzen.

3. Verhandlungen

Die (ggf. in ihrer Anzahl reduzierten) geeigneten Bieter erhalten von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen für das jeweilige Los/Grundstück und der Beginn der Reservierungsfrist für das jeweilige Los/Grundstück wird mitgeteilt.

Die Bieter können bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des Grundstücksvertrages für das jeweilige Los/Grundstück ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben. Die Wertungskriterien werden mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstück B 22

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Seehafen Brake

26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Vergabe des Grundstücks B22 steht Niedersachsen Ports als Eigentümer nahe des Nordpiers auf dem Flurstück 20/11, Flur 10, eine Fläche mit einer Größe von 548 m2 sowie Flurstück 20/18, Flur 10, eine Fläche mit einer Größe von 2 697 m2, mithin eine Gesamtfläche von 3 245 m2 zur Verfügung, auf dem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. Diese Fläche wurde bislang von einem Unternehmen genutzt, dessen Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter ausschließlich im Bereich des Schwefelumschlages und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst.

Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Übernahme von Bauwerken und Anlagen inkl. der damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen von dem bisherigen Nutzer durch den Bestbieter keine Verpflichtung ist und keinerlei Wertungsvorteile bringt. Grundsätzlich ist der bisherige Nutzer verpflichtet, sämtliche Bauwerke und Anlagen auf eigene Kosten zurückzubauen und die damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen zu erfüllen (s. hierzu auch Ziff. 1.6 des Informationsmemorandums).

Das Grundstück B22 (Los 1) kann in Form eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch — bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von

Verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstück B 23

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Seehafen Brake

26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Vergabe des Grundstücks B23 steht Niedersachsen Ports als Eigentümer ebenso nahe des Nordpiers belegen auf dem Flurstück 20/26, Flur 10 Gemarkung Brake, eine Fläche zur Nutzung als hafenaffine Freilagerfläche zur Größe von ca. 7 364 m2 zur Verfügung. Das Grundstück ist mit folgenden Bauwerken und Anlagen bebaut, die sich derzeit noch im Eigentum des bisherigen Nutzers befinden:

— Betonwände zur Abgrenzung der Lagerflächen,

— Neutralisationsanlage,

— Pflasterung aus Betonrechtecksteinen,

— Betonplatte und

— sonstige Nebenanlagen.

Die o. a. Bauwerke und Anlage wurden z. T. für die Lagerung und Verfestigung von Flüssigschwefel genutzt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Übernahme von Bauwerken und Anlagen inkl. der damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen von dem bisherigen Nutzer durch den Bestbieter keine Verpflichtung ist und keinerlei Wertungsvorteile bringt. Grundsätzlich ist der bisherige Nutzer verpflichtet, sämtliche Bauwerke und Anlagen auf eigene Kosten zurückzubauen und die damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen zu erfüllen (s. hierzu auch Ziffer 1.6c) des Informationsmemorandums).

Das Grundstück B23 (Los 2) kann in Form eines Miet-/Erbbaurechtsvertrages vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch — bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren — nach § 3 KonzVgV und hängt von

Verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Option Bandanlage

Von dem hier gegenständlichen Grundstück B23 ausgehend, verläuft eine Niedersachsen Ports-eigene Bandanlage in östliche Richtung an die Kaikante zu dem im Eigentum von Niedersachsen Ports befindlichen Schiffsbelader SB 1 (nachfolgend „SB1“).

Die vorgenannte Bandanlage ist im Rahmen dieser Ausschreibung von dem Bestbieter des Grundstücks B23 inkl. der damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen sowie der Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen.

Zudem hat der Bestbieter zu dulden, dass er eine Untergestattung zum Erhalt und zum Betrieb einer Flüssigschwefelleitung inkl. Thermoölleitung, die an dem Bandanlagengerüst installiert ist, zu angemessenen Konditionen an den jeweiligen Eigentümer dieser Anlagen einzuräumen hat.

2. Option Schiffsbelader

Im Rahmen der hier gegenständlichen Ausschreibung des Grundstücks B23 besteht die Option zur Übernahme des genannten SB 1 innerhalb der auf den Abschluss des zugehörigen Grundstücksvertrages folgenden 5 Jahre (nachfolgend "OPTIONSFRIST") inkl. der damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen sowie der Verkehrssicherungspflichten.

Bis zur Ausübung der Optionsfrist obliegt die Verkehrssicherungspflicht bezüglich des SB 1 Niedersachsen Ports. Eine Verpflichtung zum Invest hinsichtlich des SB 1 besteht nicht.

Niedersachsen Ports ist berechtigt, die Verkürzung der Optionsfrist zu verlangen, wenn dies der Zustand des SB 1 erfordert und dieser abgebaut werden muss. In diesem Fall kann die sofortige Übernahme des SB 1 durch den Bieter oder der Abbau durch Niedersachsen Ports erfolgen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstück B 24

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Seehafen Brake

26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Vergabe des Grundstücks B24 steht Niedersachsen Ports als Eigentümer ebenso nahe des Nordpiers belegen auf den Flurstücken 46/6, 10/25 sowie 20/26, Flur 10, Gemarkung Brake, eine Fläche zur Größe von ca. 4 380 m2 zur Vergabe zur hafenaffinen Nutzung zur Verfügung.

Das Grundstück ist derzeit mit einer Lagerhalle zur Größe von ca. 3 653 m2 bebaut. Diese steht im Eigentum des bisherigen Nutzers. Die Nutzung der Fläche mit der o. a. Lagerhalle wird derzeit noch über einen Gestattungsvertrag geregelt, der zum 31.12.2021 endet. Die vorgenannte Lagerhalle wurde u. a. für die Lagerung von Düngemittel genutzt und ist gem. § 95 BGB nicht wesentlicher Bestandteil des hier gegenständlichen Grundstücks. Über den Zustand des Grund- und Bodens liegt ein Gutachten des Büros für Boden und Grundwasserschutz Dr. Christoph Erpenbeck vom 22.10.2017 vor.

Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Übernahme von Bauwerken und Anlagen inkl. der damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen von dem bisherigen Nutzer durch den Bestbieter keine Verpflichtung ist und keinerlei Wertungsvorteile bringt. Grundsätzlich ist der bisherige Nutzer verpflichtet, sämtliche Bauwerke und Anlagen auf eigene Kosten zurückzubauen und die damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen für schädliche Bodenveränderungen zu erfüllen (s. hierzu auch Ziffer 1.6c) des Informationsmemorandums).

Das Grundstück B24 (Los 3) kann in Form eines Miet-/Erbbaurechtsvertrages vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt Werden. Sie richtet sich jedoch — bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren — nach § 3 KonzVgV und hängt von

Verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:

1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123 und 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.

2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

(2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.

Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:

(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch

„Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens 1-mal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.

Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner (ggf. in der Unternehmensgruppe vorhandenen) Erfahrung mit mind. einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.

Der Eignungsnachweis für das jeweilige Los/Grundstück (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann im Übrigen auch durch „Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch

„Drittunternehmer“ (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Im Verfahren zugelassen sind:

a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.

Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes bzw. den Abschluss des Grundstücksvertrages angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

An jedes (losweise) Ansiedlungsvorhaben auf den hier gegenständlichen Grundstücken B22, B23 und B24 werden folgende Mindestanforderungen gestellt:

a) Zweck der Ansiedlung ist das Haben, ggf. die Errichtung und der Betrieb von Bauwerken und Anlagen auf den Miet-/Erbbaugrundstücken und/oder

b) auf den Miet-/Erbbaugrundstücken werden Güter abgefertigt, behandelt und/oder gelagert, die im In/oder Export über die Kaianlagen und ggf. auch die Hafenbahn umgeschlagen werden und/oder

c) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Dienstleistungen erbracht, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb unterstützen. (zusammen auch „hafenaffine Ansiedlung“).

Sofern sich ein Unternehmen bewirbt, das die Grundstücke B22 und/oder B23 und/oder B24 oder die zu errichtenden Bauwerke und Anlagen ausschließlich zu Vermietungszwecken oder anderen Unter-Überlassungsvertragsverhältnissen nutzen möchte, ist dies nur zulässig, wenn der konkrete Mieter/Unternutzer inkl. dessen Betriebskonzepts bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages benannt wird. Zudem muss eine rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Anmietungsabsicht vorgelegt werden.

Mittels der zur Verfügung gestellten Formblätter sind daher bereits mit dem Teilnahmeantrag Projektangaben einzureichen. Insbesondere ist mit dem Teilnahmeantrag skizzenhaft/stichwortartig auf max. einer DIN-A4 Seite das Betriebskonzept darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Weiterentwicklung dieses Betriebskonzeptes im Rahmen der Angebotswertung relevant sein wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teil A — Zusätzliche Angaben Bauwerke und Anlagen

Der Seehafen Brake verfügt derzeit über ein Schwefel-Terminal (Umschlag- und Fördereinrichtungen) mit Umschlagkapazitäten für bis zu 900 000 t Schwefel jährlich, der auf den Grundstücken B22 und B23 befindlich ist. Die diesbezüglichen Bauwerke und Anlagen stehen nicht im Eigentum von Niedersachsen Ports.

Der Großteil der auf dem Grundstück B22 und B23 befindlichen Bauwerke und Anlagen sind als Bestandteil des bisherigen Erbbaurechts und eines zusammengehörigen Pachtvertrages bereits durch den bisherigen Erbbaurechtsnehmer/Pächter einem weiteren Unternehmen vertraglich durch aufschiebend vereinbarten Kaufvertrag zugesichert worden. Diese Veräußerung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch Niedersachsen Ports zu dem Verkauf des Erbbaurechts. Bei Vergabe der Grundstücke B22 und B23 an ein anderes Unternehmen, also nicht diesen vom bisherigen Erbbaurechtsnehmer/ Pächter benannten Käufer, wird Niedersachsen Ports dieser Veräußerung des Erbbaurechts inkl. Bauwerke und Anlagen und der Bauwerke und Anlagen auf dem Pachtgrundstück nicht zustimmen. Hiernach wäre die Folge, dass - sofern keine anderweitige vertragliche Regelung zwischen dem Bestbieter und dem bisherigen Erbbaurechtsnehmer/Pächter erfolgt — sämtliche Bauwerke und Anlagen durch den Verkäufer des Erbbaurechts / den bisherigen Erbbaurechtsnehmer zurückgebaut werden müssen. Alternativ bliebe es jedem anderen Bestbieter aber auch überlassen, mit dem bisherigen Erbbaurechtsnehmer/Verkäufer des Erbbaurechts selbst über einen Erwerb sämtlicher Bauwerke und Anlagen inkl. der damit einhergehenden Rückbauverpflichtungen und Rekultivierungsverpflichtungen zu verhandeln. Diese Verhandlung ist in einem von Niedersachsen Ports vorzugebenden angemessenen Zeitraum von voraussichtlich max. 3 Monaten abzuschließen. Sollte eine solche Verhandlung zur Übernahme der Bauwerke und Anlagen für den Bestbieter in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgreich sein, so wird mit diesem Bestbieter die Verlängerung des jetzigen Erbbaurechts unter Neufassung des Erbbaurechtsvertrages unter Übernahme der Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen vereinbart.

Teil B - Zusätzliche Angaben Annex-Gestattungen

Im Zusammenhang mit dem Grundstück B22 sowie Grundstück B23 und Grundstück B24 kommt in Betracht, auch über erforderliche Gestattungen auf benachbarten Flächen zu verhandeln.

Teil C — Projektant

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der bisherige Erbbaurechtsnehmer bereits mit einem Unternehmen (nachfolgend: "Projektant") vertraglich über die Veräußerung des binnendeichs liegenden und im Grundeigentum des jetzigen Erbbaurechtsnehmers stehenden Grundstücks belegen auf dem Flurstück 9/9, Flur 9, Gemarkung Brake, übereingekommen ist. In diesem Zusammenhang sollen auch das Erbbaurecht auf dem Grundstück B 22 sowie Anlagen auf dem Grundstück B23 mit veräußert werden. Die Wirksamkeit dieses Erbbaurechtskaufvertrages bzw. Anlagenkaufvertrages steht jedoch unter der Bedingung der Zustimmung von Niedersachsen Ports, s. o. Dieses Unternehmen "Projektant" hat daher bereits entsprechende Vorkenntnisse zu den hier angebotenen Flächen B 22 und B23. Auch wurden schon einige Gespräche mit Niedersachsen Ports bezüglich dieser Flächen geführt, bei denen Niedersachsen Ports hinsichtlich des Erbbaurechts sowie einer angefragten Verlängerung auf die Ausschreibungspflicht hingewiesen hat. Aufgrund der laufenden Nutzung hat der „Projektant“ auch Kenntnisse zu der Fläche B24. Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat Niedersachsen Ports die Vergabeunterlagen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet und mit allen für die Bewerbung und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen. Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten ergänzungsbedürftig sein, wird Niedersachsen Ports den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern auf erstes Anfordern Einsicht in sämtliche angeforderten Unterlagen gewähren, sofern dies erforderlich ist, um etwaige Informationsvorsprünge aufzuholen.

Teil D — Allgemeine Angaben

1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich — in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.

3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.

4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.

5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;

8. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte — mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater — ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9DTWM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2021

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