Medizinisch-Psychologische Beurteilung & Begleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenter-region-hannover.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinisch-Psychologische Beurteilung & Begleitung
Bei der Dienstleistung handelt es sich um die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Beurteilung & Begleitung im Rahmen des Gesamtprojektes RehaTOP in enger Verzahnung mit der Aktivierungsmaßnahme.
30159 Stadt Hannover Die Leistung ist am Standort der Stadt Hannover zu erbringen.
Medizinisch-Psychologische Beurteilung & Begleitung
Im Rahmen des Gesamtprojektes RehaTOP.
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate (1. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht.
Der Vertrag verlängert sich erneut um weitere 12 Monate (2. Optionszeitraum), wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen, Kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die notwendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen.
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über aktuelle und umfassende, der durchzuführenden Maßnahme entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Die Fachkunde ist auf Grundlage der im Angebotsteil A_Allgemeine_Hinweise vorgelegten Referenz/-en (Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht) nachzuweisen.
Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind in der Datei D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Die Angabe personenbezogener Daten in der Datei D.3 wird zur Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit benötigt. Diese Angabe erfolgt auf freiwilliger Basis. Sofern jedoch die berufliche Leistungsfähigkeit in der Datei D.3 auf Grund der fehlenden Angabe von Kontaktpersonen für Referenzen nicht geprüft werden kann, können diese Referenzen nicht berücksichtigt werden.
Der Bieter/das bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in der Datei D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sollten in der Datei D.2 diese Unterauftragnehmer bereits benannt werden sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben.
Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPRD1MF
Ort: Lünebrug
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.