Neubau Grundschule Michaelisschule / Projektsteuerung und Projektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 13/2020 VÖ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Georgsmarienhütte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.georgsmarienhuette.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Michaelisschule / Projektsteuerung und Projektplanung
Projektsteuerung und Projektleitung.
Stadt Georgsmarienhütte
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Grundschule Michaelisschule,
Graf- Stauffenberg- Straße 19
49124 Georgsmarienhütte,
Zentrales Gebäudemanagement Stadt Georgsmarienhütte
Oeseder Straße 85
49124 Georgsmarienhütte
Projektsteuerung und Projektleitung nach AHO Heft 9 für den Neubau Grundschule Michaelisschule, 4- zügige Grundschule, incl. angegliedertem Jugendtreff und Rückbau der Bestandsimmobilie, incl. Herrichtung des Bestandsgrundstücks zur weiteren Vermarktung
Leistungsphase 0 / Bedarfsplanung in Anlehnung an DIN 18205 und AHO Heft 19
Derzeit vorgesehene Realisierung in 2 Bauabschnitten.
Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung.
Es ist eine stufenweise Auftragserteilung nach Leistungsstufen / Leistungsphasen vorgesehen.
Es erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphase 0 / Bedarfsplanung in Anlehnung an DIN 18205 und AHO Heft 19.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen / Leistungsphasen hat der Bieter keinen Rechtsanspruch.
Die 3 wirtschaftlichsten Angebote werden zur Vorstellung der Projekte eingeladen. Diese findet vermutlich in der KW 37/2020 bzw. KW 38/2020 statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerung und Projektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.born-ermel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt durch ein Bewertungsgremium welches sich aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt, darunter 3 ArchitektInnen / IngenieurInnen.
Bei Bewerbergemeinschaften (ARGE) hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach GWB vorliegen, nach schriftlicher Anforderung zu ersetzen. Der Auftraggeber fordert - sofern gesetzlich zulässig — fehlende Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Erklärung zum NTVergG zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, ist zwingend mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Vorgaben des NTVergG sind zwingend zu berücksichtigende Auftragsbedingungen. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYLY147
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen