Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ILS-03-2021/010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilsede
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31241
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Im Gebiet der Gemeinde Ilsede werden die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für Schulen, Turnhallen und öffentliche Gebäude neu vergeben.
Unterhalts- und Grundreinigung Teil 1
Unterhalts- / Grundreinigung in den Gebäuden Turnhalle Groß Bülten, Turnhalle Solschen, Turnhalle Bülten, Mehrzweckhalle Klein Ilsede, Kindertagesstätte „Siebenstein“ (Klein Ilsede), Kita Groß Bülten, Grundschule Oberg.
Der Vertrag endet am 31.7.2024 (bzw. in den Schulgebäuden am letzten Schultag vor den Sommerferien) und verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Unterhalts- und Grundreinigung Teil 2
Unterhalts- / Grundreinigung in den Gebäuden Grundschule Adenstedt, Kindertagesstätte „Zwergenland“ (Groß Ilsede), Grundschule Ölsburg, Turnhalle Ölsburg, Grundschule Groß Lafferde, Grundschule Gadenstedt, Kompetenzzentrum Neue Medien (KOMED), Starterhof.
Der Vertrag endet am 31.7.2024 (bzw. in den Schulgebäuden am letzten Schultag vor den Sommerferien) und verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung
Glasreinigung in in den Gebäuden Turnhalle Groß Bülten, Turnhalle Solschen, Turnhalle Bülten, Mehrzweckhalle Klein Ilsede, Kindertagesstätte „Siebenstein“ (Klein Ilsede), Kita Groß Bülten, Grundschule Oberg, Grundschule Adenstedt, Kindertagesstätte „Zwergenland“ (Groß Ilsede), Grundschule Ölsburg, Turnhalle Ölsburg, Grundschule Groß Lafferde, Grundschule Gadenstedt, Kompetenzzentrum Neue Medien (KOMED), Starterhof sowie weiteren Gebäuden in Adenstedt, Bülten, Gadenstedt, Groß Bülten, Groß Ilsede, Groß Lafferde, Klein Ilsede, Münstedt, Oberg, Ölsburg und Solschen (siehe Kalkulation Los 3).
Der Vertrag endet am 31.7.2024 (bzw. in den Schulgebäuden am letzten Schultag vor den Sommerferien) und verlängert sich danach jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
— der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzureichen.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichtspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.