Verlängerung Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business- und Service-Vertrag (MBSA)

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gem. §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informationstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business- und Service-Vertrag (MBSA)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ein bestehender Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business- und Service-Vertrag (MBSA) wird um 1 Jahr verlängert.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es besteht ein Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business- und Service-Vertrag (MBSA), der europaweit ausgeschrieben wurde (Auftragsbekanntmachung Nr. 2017/S 248-523368). Gem. dieser Auftragsbekanntmachung kann der Vertrag einmal verlängert werden. Inhalt dieses Vertrages sind die Aufrechterhaltung der Wartung (Software Assurance, SA) der bei der Auftraggeberin und ihren Gesellschaftern eingesetzten Microsoft Lizenzen sowie die Abwicklung von Neulizenzierungen. Der Vertrag umfasst die Microsoft Lizenzen der folgenden Gesellschaften:

— Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU),

— Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN),

— Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI),

— BG-Phoenics GmbH (BGP).

Der abgeschlossene Microsoft MBSA-Vertrag hat eine Standard-Laufzeit von 3 Jahren und läuft bis zum 30.4.2021. Der MBSA-Vertrag kann gemäß den von Microsoft vorgegebenen Regelungen einmalig verlängert werden. Diese Regelung wurde in die Vergabeunterlagen aufgenommen. Der Vertrag wird gemäß dieser Regelungen um 1 Jahr bis zum 30.4.2022 verlängert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die BGP und ihre Gesellschafter beabsichtigen eine Veränderung der Microsoft-Office Anwendungen. Dabei geht es zum einen um die Nutzung von cloudbasierten Zusatzdiensten und zum anderen um die Einführung von zusätzlichen Modulen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sowie zum Management mobiler Endgeräte.

Derzeit wird bei der BGP und ihren Gesellschaftern einheitlich das Produkt Microsoft 365 (vormals Office 365) eingesetzt. Die Nutzer setzen dieses zum Teil auf mehreren – auch mobilen – Endgeräten ein. Die Implementierung von Microsoft 365 ist integriert in die Microsoft-Dienste Exchange, Skype for Business sowie SharePoint. Alle Umgebungen werden auf Systemen im Rechenzentrum der BGP betrieben; cloudbasierte Dienste werden derzeit nicht genutzt.

Zukünftig soll eine Nutzung von in Microsoft 365 integrierten Cloud-Diensten ermöglicht werden. Des Weiteren ist die Einführung eines Moduls zum Mobile Device Management geplant. Im Zuge dieser Erweiterungen sollen neue auch Funktionalitäten zur Erhöhung der IT-Sicherheit wie Multi-Factor Authentifizierung (MFA) und Conditional Access hinzukommen.

Dieser Prozess ist mit einer komplexen Umstellung verbunden, zudem sollen neue Anwendungsmodule eingeführt werden, die mit den vorhandenen Strukturen korrespondieren müssen. Darüber hinaus muss die geplante Verwendung von cloudbasierten Funktionen konform mit den Forderungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) zur Nutzung von Cloud-Diensten gestaltet werden. Hierzu ist aktuell eine entsprechende Nutzungsstrategie in Arbeit.

Die Verfügbarkeit von Microsoft 365 ist während des kommenden Jahres sicher zu stellen. Unklar und klärungsbedürftig ist Art, Umfang und Zeitablauf der geplanten Erweiterungsprozesse. Daher sind die BGP und ihre Gesellschafter technisch auf die Verfügbarkeit der aktuell genutzten Version angewiesen, die auch parallel zu neuen Funktionalitäten weiter verfügbar bleiben muss. Dies kann technisch und vertragsrechtlich während des Umstellungsprozesses nur durch die Verlängerung der aktuell genutzten Lizenzrechte sichergestellt werden. Diese Lizenzrechte können nur durch den Lizenzgeber selbst gewährt werden, der dazu wiederum seinen (von der Vergabestelle beauftragten) Vertriebspartner einsetzt.

Die BGP erarbeitet derzeit mit dem Hersteller Microsoft eine funktionsfähige Gestaltungsmöglichkeit, ob und wie die vorhandenen MS Produkte und Lizenzen zukünftig optimiert und erweitert werden können, um eine technisch belastbare Gesamtlösung zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Ein Abschluss eines neuen MBSA scheidet aus, da dieser den Kauf neuer Lizenzrechte für einen Laufzeit von 3 Jahren enthält. Die Entscheidungsfindung über die Neuausrichtung ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategien der Gesellschafter und muss kurzfristig umgesetzt werden. Der Kauf von Lizenzrechten, die nicht genutzt werden, wäre wiederum ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln. Somit kommt nur eine Verlängerung um ein Jahr in Betracht.

Eine Verlängerung des bestehenden MBSA-Vertrages ist nur mit dem zurzeit aktiven Vertragspartner möglich, der wiederum durch den Lizenzgeber Microsoft zur Lizenzverlängerung berechtigt wird. Im Ergebnis liegt somit ein Alleinstellungsmerkmal vor, nur dem aktuellen Vertragspartner ist die benötigte Lizenzverlängerung möglich. Der Abschluss eines anderen Vertrages würde die übliche, von Microsoft vorgegebene Regellaufzeit von 3 Jahren auslösen.

Gemäß der vorstehenden Begründung wird kein neuer MBSA-Vertrag abgeschlossen, sondern es wird der bestehende Vertrag um ein Jahr verlängert.

Zum Ende dieser Vertragsverlängerung wird über den Abschluss eines neuen MBSA-Vertrages entschieden.

Der in Abschnitt V.2.1) angegebene Tag ist der Zeitpunkt der Vergabeentscheidung. Der Auftrag wird 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung erteilt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: AS210037
Bezeichnung des Auftrags:

Verlängerung Handelspartnerrahmenvertrag für einen Microsoft Business- und Service-Vertrag (MBSA)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2021

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