Ökostromlieferung für die Jahre 2022 — 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000112
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung für die Jahre 2022 — 2025
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
Oldenburg (Oldb)
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis.
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich der für die Ausschreibung relevanten Sparte an. Der jährliche Umsatz für die Lieferung von elektrischer Energie muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Dem Angebot ist zusätzlich ein aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht beizufügen. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung bzw. Nachweis über die Höhe einer Haftpflichtversicherung (getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Es sind mind. 3 Referenzen anzugeben, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit dem zu vergebenden Stromliefervertrag vergleichbar sind. Die Bieter haben zum Nachweis der Erfüllung regulatorischer Erfordernisse die Anzeige gegenüber der Regulierungsbehörde gemäß § 5 EnWG beizufügen. Bieter, die nach § 5 EnWG nicht anzeigepflichtig sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben mit dem Angebot einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Industriestraße 1
Gebäude C, Zimmer 150
26121 Oldenburg
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
Muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei
Der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).