3621S32220 – Validierung genetischer Loci, die das Lungenkrebsrisiko in Abhängigkeit von der Radonexposition beeinflussen – genetische Typisierung Referenznummer der Bekanntmachung: Z4/AG-R-08313/3621S32220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
3621S32220 – Validierung genetischer Loci, die das Lungenkrebsrisiko in Abhängigkeit von der Radonexposition beeinflussen – genetische Typisierung
Validierung genetischer Loci, die das Lungenkrebsrisiko in Abhängigkeit von der Radonexposition beeinflussen – genetische Typisierung.
Oberschleißheim (Neuherberg)
Lungenkrebs ist eine schwere Erkrankung, die durch ionisierende Strahlung, insbesondere Inhalation von Radon und Radonfolgeprodukten, ausgelöst werden kann. Radon ist neben Rauchen der zweitgrößte Risikofaktor für Lungenkrebsentstehung. Das strahleninduzierte Lungenkrebsrisiko ist individuell unterschiedlich. Genetische Faktoren, die z. B. die DNA-Reparatur beeinflussen, modifizieren das Risiko. Eigene Studien und Studien aus der Literatur konnten genetische Faktoren ermitteln, die im Zusammenhang mit Strahlung das Risiko erhöhen oder erniedrigen.
In diesem Projekt sind genetische SNP-Marker in 10 bereits ausgewählten Kandidatengenen zu untersuchen. Als Untersuchungsmaterial steht bereits isolierte degradierte (<500 bp) DNA aus normalem Formalin-fixiertem Paraffin-eingebettetem (FFPE) Lungengewebe von 600 Uran Bergarbeitern zur Verfügung. Der Forschungsnehmer muss hierfür eine Technik auswählen, die für dieses Material und für die Fragestellung geeignet ist. Mittels Array Techniken kann dieses Material nachgewiesenermaßen nicht untersucht werden. Eine sehr gut geeignete Technik ist die Sequenomtechnik, aber auch andere Techniken wie gezielte Sequenzierung kleiner PCR-Amplifikationsprodukte (100-300 bp) können möglicherweise genutzt werden. Aufgabe des Forschungsnehmers ist, eine Multiplexmethode zu etablieren, die nur geringe DNA Mengen benötigt und geeignet ist degradierte DNA aus FFPE Material valide zu genotypisieren. Im Anschluß sind 500 Proben mit dieser Technik zu analysieren.
Die genetischen Daten zur statistischen Validierungsanalyse gehen in ein parallel laufendes Projekt ein, welches auch die Qualität der Typisierung überprüft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Durchführung des Projektes wird Expertise auf dem Gebiet der SNP-Genotypisierung benötigt. Diese Expertise ist durch internationale Fachartikel- und/oder eine Referenzliste nachzuweisen. Der Forschungsnehmer hat die notwendige technische Laborausstattung und die geplanten Methoden sind in seinem Labor gut etabliert. Idealerweise ist das Labor für die Genotypisierung zertifiziert. Dies ist aber keine Voraussetzung. Voraussetzung für die Etablierung der Untersuchungsmethode ist der Zugang zu FFPE-Material. Dies ist im Angebot nachzuweisen.
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
— Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen,
— Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt,
— Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.