Rahmenvertrag Softwareentwicklung (Los 1) und Rahmenvertrag Softwarebetrieb (Los 2) im Rahmen des Projektes SORMAS DEMIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 531 / 6181-2304
Fax: +49 531 / 6181-2399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Softwareentwicklung (Los 1) und Rahmenvertrag Softwarebetrieb (Los 2) im Rahmen des Projektes SORMAS DEMIS
1. Der Auftraggeber betreibt eine softwarebasierte Lösung namens SORMAS (sog. Surveillance, Outbreak Response Management and Analysis System), die Gesundheitsbehörden bei der Erkennung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten unterstützt. Die Lösung besteht aus verschiedenen Komponenten, u. a. einer Mobile-Applikation, einer Web-Anwendung sowie Schnittschnellen zur Kommunikation mit anderen vernetzten Systemen. SORMAS ist ein vielseitiges System zur Krankheitsüberwachung, zum Management der Ausbruchreaktion und zur Analyse, insbesondere in strukturschwachen Gebieten der Erde. SORMAS wird insbesondere zum Einsatz gegen die COVID-19-Pandemie eingesetzt und weiterentwickelt. Das System deckt sowohl das Management der Ausbruchkontrolle als auch multi-direktionalen Informationsaustausch der fallbasierten Krankheitsüberwachung ganzheitlich ab.
2. Kurzbeschreibung des Auftrags zu Los 1 Im Zusammenhang mit der weltweiten COVID-19-Pandemie wurde SORMAS bereits um ein spezielles Modul zur Erkennung und Bekämpfung des COVID-19-Krankheitserregers erweitert. Der Auftraggeber entwickelt SORMAS stets weiter und hat insbesondere aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie mit dem sich rasch verändernden Infektionsgeschehen einen hohen Bedarf an Unterstützung bei der Weiterentwicklung.
Der Auftrag zu Los 1 – Softwarentwicklung umfasst die Überlassung der durch den Auftragnehmer zu erstellenden Weiterentwicklungen von SORMAS, einschließlich Benutzungsanleitung, Quellcode, Dokumentation und weiterer Unterlagen, entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten und Vorgaben.
3. Kurzbeschreibung des Auftrags zu Los 2 Der Auftrag zu Los 2 – Betrieb umfasst IT Basisleistungen für SORMAS, insbesondere in Form des Betriebs von physischen und virtuellen Servern, die Datensicherung sowie den Support für die Systeme (Infrastruktur, Betrieb, DevOps und technischer Datenschutz).
Bewerbungen sind entweder für Los 1 oder für Los 2 einzureichen.
Rahmenvertrag Softwareentwicklung (Los 1) im Rahmen des Projektes SORMAS DEMIS
Braunschweig
Softwareentwicklung: Entwicklungsprozess, Funktionserweiterungen, Schnittstellen, Management und Koordination, länderspezifische Anpassungen.
Auf Verlangen des AG Verlängerung um 2 mal jeweils 12 Monate
Bewerbungen sind entweder für Los 1 oder für Los 2 einzureichen.
Der Auftraggeber wird pro Los im Rahmen der Eignungsprüfung auf Basis der gemäß Abschnitt III 1) einzureichenden Eignungsnachweise im ersten Schritt zunächst prüfen, ob der Bewerber geeignet (fachkundig und leistungsfähig) ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Übersteigt nach dem Ergebnis der vorgenannten Prüfung die Anzahl der geeigneten, nicht auszuschließenden Bewerber die geplante Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (hier: 3 pro Los), entscheidet im zweiten Schritt das Kriterium der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe pro Los aufgefordert werden. Ausschlaggebend sind in diesem Fall insbesondere die Qualität der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die Qualität der eingereichten Referenzen ist umso höher, je mehr die jeweilige Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Verlängerungsoption siehe II.2.7)
Rahmenvertrag Softwarebetrieb (Los 2) im Rahmen des Projektes SORMAS DEMIS
Braunschweig
Infrastruktur, Betrieb, DevOps und technischer Datenschutz.
Auf Verlangen des AG Verlängerung um 2 mal jeweils 12 Monate
Bewerbungen sind entweder für Los 1 oder für Los 2 einzureichen.
Der Auftraggeber wird pro Los im Rahmen der Eignungsprüfung auf Basis der gemäß Abschnitt III 1) einzureichenden Eignungsnachweise im ersten Schritt zunächst prüfen, ob der Bewerber geeignet (fachkundig und leistungsfähig) ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Übersteigt nach dem Ergebnis der vorgenannten Prüfung die Anzahl der geeigneten, nicht auszuschließenden Bewerber die geplante Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (hier: 3 pro Los), entscheidet im zweiten Schritt das Kriterium der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe pro Los aufgefordert werden. Ausschlaggebend sind in diesem Fall insbesondere die Qualität der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die Qualität der eingereichten Referenzen ist umso höher, je mehr die jeweilige Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Verlängerungsoption siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis (Registerauszug oder Eigenerklärung), dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Unternehmen, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z. B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt. Der Auftraggeber behält sich vor, Gewerbeanmeldung, Registerauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorlegen zu lassen.
2. Von jedem Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Unternehmen, welches in die Auftragsausführung einbezogen oder im Wege der Eignungsleihe herangezogen wird, sind folgende Unterlagen in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzureichen:
(aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Vordruck); soweit dies nicht uneingeschränkt möglich ist Eigenerklärung, weshalb die geforderte Erklärung nicht unverändert abgegeben werden kann nebst Nachweisen, die das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen belegen.
(bb) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und/oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen zu lassen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Gewerbezentralregisterauskunft (§ 150a GewO) einzuholen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis hierzu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
1. Eigenerklärung zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Vordruck);
2. Eigenerklärung zu Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss bei Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis (jährlich zweifach maximiert) und muss bei Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis (jährlich zweifach maximiert) absichern. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer schriftlichen rechtsverbindlichen Erklärung gemäß Vordruck, dass der Bewerber im Fall des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine Versicherung abschließen wird, die den vorstehenden Anforderungen genügt, und dass er die Deckung dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn nachweisen wird. Dieser Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur insgesamt einmal vorzulegen.
1. Kurzprofil des Unternehmens mit Angabe der Mitarbeiterzahl insgesamt und der Zahl der für die jeweiligen Leistungen geeigneten Mitarbeiter (Eigenerklärung, selbst gefertigt) Mindestanforderung Los 1: mindestens 50 Softwareentwickler im Bereich Backend, Frontend, Data und Machine Learning im Geschäftsjahr 2020 Mindestanforderung Los 2: mindestens 50 Spezialisten für IT-Betrieb im Geschäftsjahr 2020.
2. Referenzprojekte (Eigenerklärungen, selbst gefertigt) über Leistungen,
— die in den letzten 3 Jahren durchgeführt wurden und
— die mit dem hier zu vergebenen Auftrag nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind.
Anzugeben sind jeweils:
— Auftragsgegenstand und Beschreibung der Leistung (stichpunktartig),
— Auftragswert,
— Leistungszeitraum,
— Arbeitssprachen im Referenzprojekt,
— Angabe, ob die Zahl der bisher erbrachten Personentage die geforderte Mindestzahl übersteigt,
— Referenzgeber mit Kontaktdaten (E-Mail und Telefon).
Mindestanforderungen bei Los 1 und Los 2:
— mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen im Bereich von eHealth-Systemen in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union, EFTA oder TCA, und
— mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen im Bereich von eHealth-Systemen in einer außereuropäischen Nation (im geographischen Sinne), und
— mindestens eine Referenz mit deutschsprachiger Geschäftskommunikation im Projekt, und
— mindestens eine Referenz mit englischsprachiger Geschäftskommunikation im Projekt.
Zusätzliche Mindestanforderungen bei Los 1:
— mindestens eine Referenz zur Entwicklung von Webanwendungen in hochregulierten Industrien mit Fokus auf Workflow-Managenent-Tools, Back-Office Plattform Solutions und Data-Visualisation-Tools,
— mindestens eine Referenz zur Entwicklung von Apps für mobile Endgeräte in hoch-regulierten Industrien mit Fokus auf Workflow-Managenent-Tools, Back-Office Plattform Solutions und Data-Visualisation-Tools,
— mindestens eine Referenz im Bereich von Programmierung, Kuratierung und Pflege von Open Source Entwicklungsprojekten zusätzliche Mindestanforderungen bei Los 2:
— mindestens 3 Referenzen als Managed-Service-Provider von Softwareanwendungen in hoch-regulierten Bereichen in der Infrastruktur,
— mindestens eine Referenz im Bereich Service von IT-Dienstleistungen im öffentlichen Bereich in der Bundesrepublik Deutschland,
— mindestens eine Referenz im Bereich Service von IT-Dienstleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Zur Klarstellung: Mindestanforderungen, auch mehrere Mindestanforderungen, können mit einer einzigen oder auch mit Hilfe der Kombination von mehreren Referenzen erfüllt werden, sofern nicht ausdrücklich eine höhere Zahl an Referenzen gefordert ist.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss ein Referenzauftrag nicht von der Bewerbergemeinschaft als solcher erbracht worden sein, um wertungsfähig zu sein, sofern dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches den jeweiligen Referenzauftrag erbracht hat, einen entsprechenden Leistungsteil im Auftragsfall erbringen soll und wird.
3. Abwesenheit von Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). Solche Interessenkonflikte können insbesondere (aber nicht nur) durch Entwicklung, Betrieb oder Vertrieb von Wettbewerbslösungen zu SORMAS oder durch die Beratung von anderen an SORMAS Beteiligten entstehen. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung gemäß Vordruck erbracht.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Vordruck).
5. Für Los 2 erforderlich: Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar (Beleg oder selbst erstellte Eigenerklärung).
Gültig für Los 1 und für Los 2:
Eine Verarbeitung von projektbezogenen Daten außerhalb des Gebiets der Europäischen Union und des EWR ist unzulässig. Alle Mitglieder des Projektteams des Auftragnehmers und alle Datenverarbeitungsprozesse müssen innerhalb der EU angesiedelt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Leistungen zum Einsatz bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auf der eVergabe-Plattform subreport ELViS (www.subreport.de) stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Vordrucke zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen (Teilnahmeunterlagen mit anliegenden Vordrucken und weiteren Unterlagen). Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke einzureichen.
2. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V. m § 29 VgV dadurch nach, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website (eVergabe-Plattform subreport ELViS) mit der Bekanntmachung die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb, weitere Informationen zum Vergabeverfahren sowie insbesondere Zuschlagskriterien nebst Gewichtung zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bewerbern eine Entscheidung zur Teilnahme an dem Verfahren zu ermöglichen. Da der Auftraggeber vorliegend ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, ist § 41 VgV einschränkend auszulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen weitere Unterlagen noch nicht abschließend fest; die weiteren Vergabeunterlagen erhalten die Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb für die Abgabe eines Angebotes ausgewählt werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden den Bewerbern/Bietern seitens des Auftraggebers in den Teilnahmeunterlagen sowie den späteren Vergabeunterlagen und allen weiteren Informationen schutzbedürftige Informationen zur Beschaffung von Leistungen im Projekt SORMAS DEMIS verfügbar gemacht und offengelegt. Dies betrifft insbesondere die Leistungsbeschreibungen und die Verträge sowie die Bewertungsmatrix, welche auf Informationen aus den Leistungsbeschreibungen und den Verträgen rekurriert. Zum Schutz der Vertraulichkeit dieser Informationen erfolgt die Übersendung der vorgenannten Dokumente nur unter der Voraussetzung, dass sich der Bewerber zur Verschwiegenheit und zum vertraulichen Umgang mit den Informationen und Unterlagen verpflichtet. Bewerber müssen dazu die Verschwiegenheitserklärung (Vordruck aus Anlage 1 a der Teilnahmeunterlagen) ausgefüllt und unterzeichnet über die eVergabe-Plattform (vgl. Ziffer I.3) einreichen. Hierzu müssen sie sich auf der eVergabe-Plattform registrieren. Nach Einreichung der Verschwiegenheitserklärung erhalten sie unverzüglich die vorgenannten, über den Link in Ziffer I.3) noch nicht bereitgestellten Dokumente.
4. Soweit Nachweise gefordert sind, ist Vorlage einer Kopie zunächst ausreichend. Auf Aufforderung ist innerhalb der vom Auftraggeber angegebenen Frist das jeweilige Original vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung unter Fristsetzung im Einzelfall vor. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
5. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt Bewerbergemeinschaften geben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitglieder unterzeichnete Erklärung (Vordruck) in Textform ab, in der
a) alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufgeführt sind und erklärt ist, welche Teilleistungen durch sie jeweils erbracht werden sollen,
b) der für das Vergabeverfahren und den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
c) für den Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt ist,
d) erklärt ist, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe ist nur im Ausnahmefall zulässig, bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und setzt voraus, dass eine erneute Eignungsprüfung positiv ausfällt.
6. Zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern siehe die Vergabeunterlagen, insbesondere auch die Bewerbungsbedingungen.
7. Der Zuschlag in diesem Vergabeverfahren kann erst und nur dann erteilt werden, wenn die Gremien des Auftraggebers ihre Zustimmung gegeben haben.
8. Die vorgesehene Grundlaufzeit der beiden ausgeschriebenen Verträge beträgt jeweils 24 Monate (Kündigungsrechte bleiben unberührt). Eine Vorbereitungsphase nach Zuschlag im Fall des Auftragnehmerwechsels wird dabei nicht mitgezählt. Zusätzlich werden Verlängerungsoptionen von bis zu weiteren 24 Monaten vorgesehen.
9. Das Verfahren darf nach Maßgabe von § 63 VgV ganz oder teilweise aufgehoben werden. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die vor Beginn des Vergabeverfahrens vorgesehenen Haushalts- oder sonstigen Mittel wider Erwarten bei Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen bzw. nicht ausreichen und daher andere schwerwiegende Gründe gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vorliegen, die zur Aufhebung berechtigen. Auch im Zuschlagsfall ist die Höhe des Auftragswerts nicht feststehend und nicht garantiert. Sie hängt insbesondere vom Leistungsumfang und bereitgestellten Fördergeldern ab.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.