Neubau eines Vorklärbeckens auf der Zentralkläranlage Peine
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Vorklärbeckens auf der Zentralkläranlage Peine
Neubau eines Vorklär-/Mehrzweckbecken auf der Zentralkläranlage Peine, Los 3 EMSR-Technik.
Zentralkläranlage Peine
Vöhrumer Straße 62
31228 Peine
— Neue Schaltanlagen 7 Felder a`1 200 mm breite „Primärschlammpumpwerk“,
— Neue Automatisierungstechnik incl. Programmierung,
— Nur Übergabe Daten an bauseits vorhandenes Prozessleitsystem PCS7,
— Beleuchtungsanlagen innen/außen „Primärschlammpumpwerk“,
— Installationswege und Verkabelung Maschinen,
— Installationswege und Verkabelung Doppelsiloanlage,
— Potentialausgleich/Blitzschutz,
— Gemeinsame Inbetriebnahme mit Los 2 – Maschinentechnische Ausrüstung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
1.1 Gewerbeanmeldung,
1.2 aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
1.3 Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Alternativ dürfen gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, eingereicht werden.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen (124) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende aktuelle Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
2.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
2.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
2.3 Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
2.4 Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als ein Jahr.
Alternativ dürfen gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, eingereicht werden.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, behalte wir uns vor, die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen von Ihnen zu verlangen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
3. Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
3.1 mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,
3.2 Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-VOB) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, behalten wir uns vor, die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese Unternehmen von Ihnen zu verlangen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 % bei Auftragssumme über [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 5 % bei Auftragssumme über [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer.
Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögens-/Gewässer-/Umweltschäden gem. der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Pkt. 10.31 ff.
Abschnitt IV: Verfahren
Woltorfer Straße 64, 31224 Peine – Sitzungsraum 6
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Kommunikation mit der Vergabestelle: Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform subreport-ELViS zu richten. Telefonisch werden keine verbindlichen Auskünfte erteilt.
2. Angebotsabgabe: Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Insbesondere müssen die im Angebotsschreiben geforderten Angaben und Erklärungen und die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, Preise und Erklärungen vollständig sein.
Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist und in der vorgeschriebenen Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist unzulässig. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird gemäß den zwingenden rechtlichen Vorgaben ausgeschlossen.
3. Verwendung der Vergabeunterlagen: Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis/-beschreibung bzw. Preisblatt).
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente können verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Vergabeunterlagen keinesfalls geändert werden. Insbesondere ist bei der Beantwortung der Fragen und weiteren Ausführungen die vorgegebene Nummerierung einzuhalten.
4. Abgabe von GAEB-Dateien: Sind den Vergabeunterlagen GAEB-Dateien beigefügt, sind diese mit dem Angebot abzugeben.
5. Vorgehensweise bei Feststellung von Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
6. Hinweise bei Änderungen während des Vergabeverfahrens: Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.subreport.de/E45213275 abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
7. Hinweise zum VHB 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Falls Sie beabsichtigen, Nachunternehmer einzusetzen, benennen Sie mit Angebotsabgabe im VHB 233 Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung.
Für den Fall, dass Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, behalten wir uns vor, Sie zur Angabe der Namen der Nachunternehmer unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern. In diesem Fall werden wir Sie auch dazu auffordern, eine von Ihren Nachunternehmen unterschriebene Tariftreueerklärung einzureichen.
8. Unklarheiten zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieteranfragen sind grundsätzlich unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 12.5.2021 zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).