Rahmenvertrag für SAP HANA Hardware – RVSH2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-3245
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-isc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für SAP HANA Hardware – RVSH2021
Rahmenvertrag für SAP HANA Hardware – RVSH2021
Der Auftraggeber benötigt zur Bereitstellung von SAP HANA Umgebungen in seinen 2 Rechenzentren für seine Kunden IT-Infrastrukturkomponenten, basierend auf den Design-Parametern Tailored Datacenter Integration (TDI), Scale-Up und x86-Architektur.
Der Auftraggeber beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über x86-Serversysteme, Lizenzen des Herstellers SUSE, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen.
Mobil ISC GmbH
Raiffeisenstraße 12
31275 Lehrte
Rahmenvertrag für SAP HANA Hardware – RVSH2021
Der Auftraggeber benötigt zur Bereitstellung von SAP HANA Umgebungen in seinen 2 Rechenzentren für seine Kunden IT-Infrastrukturkomponenten, basierend auf den Design-Parametern Tailored Datacenter Integration (TDI), Scale-Up und x86-Architektur.
Der Auftraggeber beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über x86-Serversysteme, Lizenzen des Herstellers SUSE, Wartung und Support sowie über systemnahe IT-Dienstleistungen abzuschließen. Der Auftraggeber beabsichtigt hiermit, weitere SAP HANA Systeme in Betrieb zu nehmen und Altsysteme abzulösen. Hierzu werden Systeme und Komponenten benötigt, die von einem Auftragnehmer geliefert und als betriebsbereite Betriebsumgebungen an den Auftraggeber übergeben werden.
Der Auftraggeber stellt die Ethernet-Netzwerk- und FC-SAN-Infrastruktur, gemäß einer freigegebenen Konzeption des Auftragnehmers, für die SAP HANA- und Management-Infrastruktur in Eigenleistung bereit. Die Anforderungen und das Mengengerüst sind vom Auftragnehmer frühestmöglich festzulegen und dem Auftraggeber bekanntzugeben, um entsprechende Vorarbeiten des Auftraggebers zu gewährleisten.
Der Abschluss des Rahmenvertrages löst implizit den initialen Abruf aus, der durch den Auftragnehmer betriebsbereit übergeben werden muss. Der initiale Abruf umfasst die folgenden Systeme und Leistungen:
— 3 für den Produktivbetrieb von SAP SoH zertifizierte Scale-Up TDI x86-architekturbasierte Serversysteme, die jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: 6 TB RAM installiert, mehrere Netzwerkanschlüsse mit mindestens 10 Gbit/s für das LAN bzw. mindestens 16 Gbit/s für das SAN,
— identische Prozessoren über alle Systeme, wobei die Prozessor-Konfigurationen zertifizierungsfähig für SoH-Systeme sein müssen,
— Bereitstellung eines Hardware-Management und -Monitoring-Systems für die bereitgestellten SAP HANA Betriebsumgebungen sowie Zugriffsmöglichkeiten auf die Serversysteme von einem bestehenden zentralen Monitoring-System aus.
Zusätzlich hat der Auftragnehmer Leistungen zur Konzeption, zum Rackeinbau, zur Inbetriebnahme, zur Installation von VMware vSphere und SUSE Linux Enterprise Server einschließlich SUSE Linux HA Extension, zur Durchführung des „Hardware & Cloud Measurement Tools“, zu Einweisungen, zur Dokumentation sowie zu Service und Support zu erbringen.
Zur Sicherstellung eines hochqualitativen Rahmenvertragsmanagements hat der Auftragnehmer einen Servicemanager zu stellen, der als direkter Ansprechpartner des Auftraggebers fungiert.
In der Folge sind weitere Abrufe mit unterschiedlichem Umfang geplant, die in den Vergabeunterlagen beschrieben sind. Seitens des Auftraggebers wird Wert auf jeweils funktionsfähige, performante, hochverfügbare und betriebsbereite Systemumgebungen für den Betrieb mit SAP HANA gelegt, die fristgerecht durch den Auftragnehmer bereitgestellt werden.
Als Ergebnis dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag für Abrufe auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemlieferungsvertrag zur Beschaffung der genannten Produkte und Leistungen zwischen dem Auftraggeber, der Mobil ISC GmbH, und einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich zweimalig automatisch um jeweils 12 Monate.
Der Auftraggeber (AG) wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen und zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in folgenden Wertungsstufen:
1. Formale Prüfung,
2. Eignungsprüfung Ausschlusskriterien,
3. Eignungsprüfung Bewertungskriterien.
Jede dieser einzelnen Wertungsstufen wird in der Reihenfolge für sich abgeschlossen. Teilnahmeanträge, die in einer dieser Wertungsstufen ausgeschlossen werden, finden keine Berücksichtigung in den weiteren Wertungsstufen.
Grundlage für die Bewertung bilden die einzelnen Kriterien. Hierbei sind 2 verschiedene Arten von Kriterien (Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien) gegeneinander abzugrenzen, die im Kriterienkatalog der Eignungsprüfung Anwendung finden.
Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass zu allen Kriterien ausführliche und unmissverständliche Aussagen des Bewerbers erwartet werden. Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die alle Ausschlusskriterien erfüllen.
In der 1. Wertungsstufe (Formale Prüfung) erfolgt die formale Prüfung, in der unter anderem die Einhaltung der vorgegebenen Formalien des Teilnahmeantrages, die vollständige Ausfüllung der vorgegebenen Bewerber- und Bietererklärungen, die rechtzeitige Einreichung des Teilnahmeantrages, die Eindeutigkeit der Eintragungen, das Vorhandensein aller Unterschriften des Bewerbers bzw. Bieters / einer zugelassenen Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, die Einhaltung der zwingenden Vorgaben des Aufforderungsschreibens etc. zu überprüfen ist. Formal nicht korrekte Teilnahmeanträge können von der weiteren Bewertung ausgeschlossen werden.
In der 2. Wertungsstufe (Eignungsprüfung – Ausschlusskriterien) wird überprüft, ob der Bewerber die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen kann. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Basis des Kriterienkataloges der Bekanntmachung sowie auf Basis der Vergabeunterlagen. Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die alle Ausschlusskriterien (A-Kriterien) erfüllen. Unvollständige Angaben zu Eignungskriterien oder nicht formal korrekte Eigenerklärungen können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Mit der 3. Wertungsstufe (Eignungsprüfung – Bewertungskriterien) erfolgt die Bewertung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Sollte die Prüfung der Ausschlusskriterien ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/BewGe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, werden die Bewertungskriterien herangezogen. Die Anforderungen für die Erreichung einer bestimmten Anzahl von Wertungspunkten sind für alle Bewertungskriterien definiert. Auf Basis der Gesamtbewertung wird eine Rangfolge gebildet.
Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollte die eindeutige Platzierung einzelner Bewerber zur Ermittlung der Rangfolge 1-5 aufgrund identischer Bewertung nicht möglich sein, entscheidet das Los.
Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate der Rahmenvertragslaufzeit,
Lieferkomponenten und Zubehör zur Erweiterung sowie für weitere Abrufe,
Dienstleistungen im Rahmen des abgeforderten Leistungsspektrums.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Anforderungen:
A 1.1: Darstellung Firmenprofil,
A 1.2: Darstellung der Bewerberkonstellation,
A 1.3: Formulare Eigenerklärungen.
Zu A 1.1:
Darstellung des Unternehmens und mindestens Angaben zu nachfolgenden Punkten:
— Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung,
— Sitz des Unternehmens,
— Gesellschafter,
— Mitglieder der Geschäftsführung,
— Verbindung mit anderen Unternehmen,
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand „Lieferung von IT-Systemen“.
Zu A 1.2:
Darstellung der Bewerberkonstellation
Zu A 1.3:
(siehe Dokument „Bewerbererklärung Eignung“)
(1) Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft,
(2) Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen,
(3) Eigenerklärung zur Mittelbereitstellung,
(4) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialbeiträgen,
(5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und zu Ausschlussgründen,
(6) Eigenerklärung zur Eintragung im Berufsregister.
II. Dritte:
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits mit dem Teilnahmeantrag namentlich zu benennen, wenn sich der Bewerber/Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bewerber/Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer I).
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen bei zuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen ggf. trotz Nachforderns nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
A 2.1: Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand
A 2.2: Nachweis einer in wirtschaftlichem Umfang vergleichbaren Referenz
Zu A 2.1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand der „Lieferung von IT-Systemen“, des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Zu A 2.2:
Benennung mindestens einer nachprüfbaren Referenz im deutschsprachigen Raum, die zum Auftragsgegenstand im wirtschaftlichen Umfang vergleichbar ist.
Als Mindestanforderungen je geforderter Referenz gelten die folgenden Parameter:
— Auftragshöhe: größer gleich [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Auftragszeitpunkt: ab 1.1.2017.
A 3.1: Referenznachweis für einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Serversystemen mit systemnahen Dienstleistungen
A 3.2: Referenznachweis für Lieferung, Konzeption, Installation und betriebsfertige Übergabe von TDI-Systemkomponenten für eine SAP HANA Umgebung
A 4.1: Nachweis einer SAP HANA Autorisierung
A 4.2: Nachweis der Autorisierung als VMware Partner
A 4.3: Nachweis der Autorisierung als Partner des präferierten Herstellers für Server
A 5.1: Nachweis Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers/Bieters
Zu A 3.1:
Benennung mindestens einer nachprüfbaren Referenz im deutschsprachigen Raum zur Leistungsart:
— Rahmenvertrag zur Lieferung von Serversystemen und zur Erbringung von systemnahen Dienstleistungen.
Als Mindestanforderungen je benannter Referenz gelten die folgenden Parameter:
— Auftraggeber gemäß GWB § 98,
— Auftragszeitpunkt der Rahmenvertragsleistungen: ab 1.1.2017,
— Laufzeit der Rahmenvertragsvereinbarung: mindestens 2 Jahre,
— Erbringung eines Rahmenvertragsmanagements zur Steuerung und Abrechnung der Abrufe,
— Service mit vereinbarten Reaktionszeiten für die bereitgestellten Hardware-Komponenten.
Zu A 3.2:
Benennung mindestens einer nachprüfbaren Referenz im deutschsprachigen Raum zur Leistungsart:
— Lieferung, Konzeption, Installation und betriebsfertige Übergabe von TDI-Systemkomponenten für eine SAP HANA Umgebung.
Als Mindestanforderungen je benannter Referenz gelten die folgenden Parameter:
— Auftragszeitpunkt der Leistungserbringung: ab 1.1.2017,
— Scale-Up-Architektur,
— TDI-Architektur,
— x86-Architektur.
Zu A 4.1:
Mindestanforderung ist eine Autorisierung seitens des Herstellers SAP, die zur jederzeitigen Durchführung des SAP HANA Hardware & Cloud Measurement Tools (HCMT) befähigt.
Hierzu werden die folgenden Angaben gefordert:
— Bestätigung der Autorisierung des Herstellers SAP für SAP HANA,
— Benennung / Bezeichnung der Autorisierung des Herstellers SAP für SAP HANA.
Zu A 4.2:
Mindestanforderung ist eine Autorisierung seitens des Herstellers VMware. Diese Autorisierung ist wie folgt definiert:
— Partner-Level: „Partner Connect – Advanced“ oder höher
— Lösungskompetenzen: Servervirtualisierung.
Zu A 4.3:
Mindestanforderung ist eine Partnerautorisierung seitens des präferierten Herstellers für Serversysteme mit einem Status, der den Partner nach mindestens folgenden Anforderungen zertifiziert:
— mindestens 2 zertifizierte Systemingenieure mit der Spezialisierung für Serversysteme,
— mindestens 2 zertifizierte Vertriebsmitarbeiter mit der Spezialisierung für Serversysteme,
— Autorisierung des Herstellers für Deutschland zur Durchführung von Serviceleistungen beim Kunden,
— direkter Zugriff auf mindestens den 2nd-Level Support des Herstellers bei Servicefällen.
Zu A 5.1:
Als Mindestanforderung muss der Bewerber bzw. Bieter ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm entspricht und gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Referenznummer lautet: RVSH2021.
Die Vergabenummer lautet: 2021-3245.
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge und der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Teilnahmeanträge und Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
3) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.4.2021, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUZDVPX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.