02800-910/20 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Webex-Videokonferenzsystemen einschließlich Zubehör und Dienstleistungen des Herstellers Cisco Referenznummer der Bekanntmachung: 02800-910/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
02800-910/20 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Webex-Videokonferenzsystemen einschließlich Zubehör und Dienstleistungen des Herstellers Cisco
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Videokonferenzsystemen und zugehöriger Unified Communications-Lösungen (UC), sowie optionaler Leistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Instandhaltung der Hardware und Pflege der Standardsoftware des Herstellers Cisco Systems GmbH.
Niedersachsen
Über die Rahmenvereinbarung können folgende Videokonferenzanlagen:
— Cisco Webex D X 80 Videokonferenzsystem,
— Cisco Touch 10 Control Unit,
— Cisco Webex Board 70s (Wall Mount),
— Cisco Webex Room 55 Dual (Wall Mount),
— Cisco Webex Room 55 Dual (Floor Stand),
— Cisco Webex Room 55 (Wheel base),
— Cisco Webex Room 70 Dual (Floor Stand),
— Cisco Webex Room 70 Dual (Floor Stand).
Einschließlich Herstellergarantie bzw. Instandhaltungsleistungen bezogen werden.
Weiterhin können optional nachfolgende Dienstleistungen:
— Systemtechniker,
— Techniker,
— Schulung abgerufen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Produkte aus den folgenden Produktgruppen des Portfolios des Herstellers Cisco:
— Unified Communication,
— Hardware - (z. B. Telefone),
— Unified Communication,
— Video Hardware - (z. B. Video Endgeräte, Raumsysteme und Desktop),
— Unified Communication,
— Lizenzen - (z. B. CUWL, UCL, Unity, Contact Center),
— Unified Communication,
— Mietlizenzen - (z. B. Flexplan Enterprise Agreement, aktive Benutzer oder Einzellizenz für Webex Meetings, Calling und Messaging),
— Dienstleistungen des Herstellers (Consultingleistungen, Projektleitung) abzurufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Webex-Videokonferenzsystemen einschließlich Zubehör und Dienstleistungen des Herstellers Cisco
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRDDFW.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.