Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 0061-DLG/2020-03.213-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Stade/Zeven“
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Januar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Cuxhaven"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftragge-ber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Januar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Wilhelmshaven"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Ostfriesland"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Aurich/Wittmund"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Osnabrück 1"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Osnabrück 2"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Jadebusen"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Vechta"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Lingen"
Niedersächsische Fianzverwaltung Erfüllungsorte sind die in der Anlage 1 zu dem jeweiligen Los aufgeführten Standorte der Außen- und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.
Vertragsbeginn für alle Lose ist voraussichtlich der 01. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Die ersten neun Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Das Vertragsverhältnis endet für alle Lose nach 42 Monaten, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31. Ja-nuar 2025.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Der Bieter hat für jede betreuende BÄ/jeden betreuenden BA einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin/Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zu-satzbezeichnung „Betriebsmedizin“ oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen.
Die betreuenden Betriebsärztinnen/Betriebsärzte verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvordrucken aufgeführten Aufgaben befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen/Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen/Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der/des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen.
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDDA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/