Verpflegung der Asylbegehrenden für den Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Referenznummer der Bekanntmachung: 0024-DLG/2021-03.219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung der Asylbegehrenden für den Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Für die LAB NI soll die Verpflegung von Asylbegehrenden für den Standort Braunschweig vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Braunschweig
Für die LAB NI soll die Verpflegung von Asylbegehrenden für den Standort Braunschweig vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen kann und der Auftraggeber der Übertragung zustimmt.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Juli 2021. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit unverzüglich nach Abstimmung zwischen Dienstleistungsnehmer und Auftragnehmer. Das Vertragsverhältnis endet 12 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens vier Wochen vor Ablauf des Vertrages ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Die maximalen Vertragslaufzeiten sowie die Verlängerungsoptionen können der nachstehenden Auflistung entnommen werden:
Vertragsbeginn, maximale Laufzeit und Angabe der Verlängerungsoptionen:
1. Juli 2021 – maximal bis 30. Juni 2023 (1 Jahr + 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate)
Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr und ve
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck „Angaben zur Firma und Firmenprofil“ auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Mit dem Vordruck „Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht“ erklärt der Bieter u. a., dass er:
— über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber, dass die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde. Der Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist sicherzustellen und auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
— für das von der LAB NI zur Verfügung gestellte Inventar über eine Inventarversicherung mit ausreichender Deckungssumme verfügt oder eine solche Versicherung abschließen wird.
— einen Hygienebeauftragten nachweist, der nicht ständig vor Ort anwesend sein muss.
Der Bieter hat als Nachweis zur Sicherung der Verbrauchergesundheit dem Angebot zudem eine Erklärung der Anwendung eines Eigenkontrollsystems auf Basis des HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) -Konzeptes beizufügen.
Weiterhin hat der Bieter seinem Angebot eine Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung beizufügen.
Der Bieter oder dessen Zulieferer muss in Form von Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung gewährleisten, dass eine hochwertige Produktqualität gegeben ist.
Weiterhin hat der Bieter seinem Angebot Musterspeisepläne für einen Monat beizufügen.
Nach Zuschlagserteilung und vor Vertragsbeginn kann die LAB NI einen Auszug aus dem Bundeszentralregister/behördliches Führungszeugnis (Belegart „OE“ zur Vorlage bei einer Behörde) für alle am Standort eingesetzten Mitarbeiter verlangen.
Die LAB NI kann von jedem einzelnen Mitarbeiter die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verlangen.
Weiterhin sind vom Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit (Vordruck ist beigefügt);
2. Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung (Vordruck ist beigefügt);
3. Eigenerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen (Vordruck ist beigefügt);
4. Selbstverpflichtungserklärung (Vordruck ist beigefügt);
5. Nachweis über die Fachkraft für Hygiene zzgl. Bestätigung der regelmäßigen Durchführung von Hygienebelehrungen;
6. Vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck;
7. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis;
8. Auflistung der Lohnkostenanteile (siehe Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) Punkt 2.6 Preisanpassung);
9. Teilnahmebestätigung der vorherigen Vor-Ort-Besichtigung (Das System der elektronischen Erfassung der ausgegebenen Mahlzeiten ist dem Dienstleistungsnehmer im Rahmen der Vor-Ort-Besichtigung zu erläutern.);
10. Kurze schriftliche Erläuterung des Systems der elektronischen Erfassung zur Mahlzeitenausgabe.
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDDNA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“