Landschaftsschnitt Karbonwald Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV-TNW-41/2-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://osnabrueck.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsschnitt Karbonwald
Das Museum am Schölerberg in Osnabrück hat als regionales Naturkundemuseum seine Alleinstellungsmerkmale in einer international bedeutenden Sammlung zur Erdgeschichte insbesondere zum Erdzeitalter des Karbon, in der Implementierung eines Planetariums, mit seinem angegliederten Umweltbildungszentrum und in einer außergewöhnlichen Architektur des Gebäudes.
Das Gebäude ist der spiralartigen Form eines Ammonieten nachempfunden und wurde 1988 von dem Architekten Christoph Parade errichtet. Um die zentrale Eingangshalle und ein Planetarium sind die sechs Ausstellungsbereiche in einem aufsteigenden Fächer angeordnet, der in einer weithin sichtbaren Spindel endet. Durch das Mauerwerk aus erdbraunen Klinkern und den mit Kupfer gedeckten Dachflächen ist das Gebäude in die Landschaft eingefügt. Die Ausstellungsräume haben weitgehend Tageslicht. Der unterste Fächer gliedert sich mit seiner Glasfassade an einen vorgelagerten See an.
Der regionale Charakter des Hauses soll das Rückgrat der neuen Dauerausstellung werden. Die neue Dauerausstellung ist klar gegliedert und in die Bereiche Wasser, Wald, Offenland und Stadt aufgeteilt. Ein so genannter Landschaftsschnitt zeigt maßstabgetreu auf, wo Natur und Umwelt in der Region heute stehen, wo Neues entsteht aber natürlich auch, wo Lebensräume und Biodiversität gefährdet sind.
Aus wissenschaftlicher Perspektive sind jedoch die größten Schätze der Sammlung des Osnabrücker Naturkundemuseums die Fossilien aus dem Karbon-Zeitalter vor ca. 300 Millionen Jahren. Darunter die europaweit einzigartige versteinerte Siegelbaumwurzel. Dieses Original soll in die neue imposante Karbonwald-Inszenierung in der Mitte des Museums integriert werden.
Der Blick in die Zukunft auf Grundlage heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse findet parallel statt. Dies spielt ganz besonders im letzten Ausstellungsbereich, der Stadt, eine zentrale Rolle. Das menschliche Leben der Zukunft wird sich zu einem hohen Prozentsatz in urbanem Umfeld stattfinden. Hier liegt neben der Landwirtschaft der Schlüssel für die Zukunft mit Blick auf nachhaltige Lebensweise.
Stadt Osnabrück – Museum am Schölerberg
Klaus-Strick-Weg 10
49082 Osnabrück
Leistungsphase 1 – Detailplanung:
In Zusammenarbeit mit dem Team des Museums am Schölerberg und den Ausstellungsplanern ist anhand der vorliegenden Pläne eine umfassende Detailplanung zu entwickeln. Alle Bestandteile sind inklusiver aller Funktionsanforderungen darzustellen. Der Aufbau ist zeichnerisch umzusetzen. Die Exponate sind festzulegen, ein Beleuchtungskonzept ist zu entwickeln. Eine Kostenberechnung für alle wesentlichen Elemente ist anzufertigen. Die Entwurfsplanung ist vom Museum am Schölerberg freizugeben.
Die Leistungsphase beinhaltet:
— Einlesen u. Sichtung der Planungsunterlagen,
— Regelmäßige Vororttemine mit den Präparaton, Kuratoren am Museum, Ausstellungsplanern,
— Analyse, Recherche Biotope, Bodenrelief, Materialvoraussetzung,
— Erstellung von Skizzen und Arbeitsmodellen,
— Kostenermittlung – nach Objektlisten u. Plänen,
— Kostenkalkulation und Kostenkontrolle,
— Erarbeitung von Alternativen (wenn angegebene Tiere oder Pflanzen auf Grund von Zustand, Jahreszeit, Kosten nicht beschafft werden können,
— Erstellung von einem detaillierten Terminplan zur Ausführung,
— Sichtung und Auswahl an Tierpräparaten (Sammlung Museum).
Leistungsphase 2 – Werkstattplanung, Produktion:
Bestandteil der Leistung ist die Erstellung von Produktions-, Montage-und Werkstattzeichnungen. Die Werkstattplanung ist rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Prüfung an die Produktionsleitung zu übergeben und wird nach einer angemessenen Bearbeitungszeit freigegeben.
Mit der Werkstattplanung sind für alle eingesetzten Materialien Muster zu übergeben. Die Produktion startet nach freigegebener Werkstattplanung.
In der Werkstattplanung sind die genauen Anforderungen an die Unterkonstruktion an den Auftraggeber und das ausführende Gewerk zu übergeben.
Produktion findet in den eigenen Werkstätten des Auftragnehmers statt. Alle Module sind so zu konstruieren, dass diese transportfähig sind.
Die Leistungsphase beinhaltet:
— Erstellung von Werksattzeichnungen,
— Erstellung von Mustern und Ausführungsbeispielen,
— Aufmaß vor Ort,
— Gestaltung und Ausführung vom Bodenrelief und Seitenteilen,
— Gestaltung und Ausführung von Baumplastiken,
— Statische Nachweise für hohe Einbauten (Bäume),
— Pflanzen sammeln, konservieren, kolorieren und ausstellungstauglich behandeln,
— Abstimmung Unterkonstruktion vor Ort,
— Produktion in eigenen Werkstätten.
Leistungsphase 3 – Aufbau, Abnahme und Übergabe, Dokumentation und Inbetriebnahme:
Der Auftragnehmer hat die produzierten Module vor Ort zu montieren und betriebsfertig an den Auftraggeber zu übergeben. Es folgt eine Abnahme von Leistungen. Er hat bei der Einweisung des Museumspersonals (in Bezug auf Pflege und Wartung) in das neue Diorama mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat eine umfassende technische Dokumentation (Bedienungsanleitungen, Produktdatenblätter, Pflegehinweise etc.), abzuliefern.
Die Leistungsphase beinhaltet:
— Realisierung vor Ort,
— Montage,
— Aufbau/Transport,
— Inbetriebnahme,
— Dokumentation,
— Pflege- und Wartungsanleitung?
ZW6-85036628
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YD6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.