IT-Ausstattung Adolf-Kolping-Schule Lohne Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2021-0078
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung Adolf-Kolping-Schule Lohne
Lieferleitung.
Adolf-Kolping-Schule Lohne
Klapphakenstr. 22
49393 Lohne
— 22 Stück Rechner incl. Tastatur und Maus,
— 1 Stück Rechner für TIA+CAD incl. Tastatur und Maus,
— 88 Stück Rechner incl. Tastatur und Maus,
— 31 Stück Rechner für TIA+CAD incl. Tastatur und Maus,
— 23 Stück Convertible 14'',
— 166 Stück Bildschirm 27 Zoll,
— 28 Stück Bildschirm 86 Zoll,
— 23 Stück Dokumentenkamera,
— 23 Stück Beamer,
— 23 Stück Whiteboard,
— 26 Stück All-in-one Screen Mirroring Receiver,
— 23 Stück HDMI-Switch,
— 92 Stück Adapter-Kabel,
— 1 Stück Mini-PC,
— 1 Stück Set Tastatur + Funkmaus,
— 23 Stück PC-Lautsprecher mit eigenem Netzteil.
Die Auskunftsfrist endet am 11.5.2021 um 17.00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handlesregisterauszug,
— Formblatt 124LD.
Referenzobjekte
— benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen (ggf. auf einer Anlage zum Angebot),
— Angaben zum Referenzauftrageber.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.