Beförderung von Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5191 / 970-659
Fax: +49 5191 / 970-99659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Landkreis Heidekreis von und zu Schuleninnerhalb und außerhalb des Landkreises Heidekreis als Leistungen im freigestellten Schülerverkehr mit einemGesamtvolumen von ca. 7 956 km/Tag.
Kombinierte Beförderung zur Käthe-Kollwitz-Schule (Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung) nach Bergen (Nord)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 16 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs sowie eine Schulwegbegleitung – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Eugen-Naumann-Schule, Sülzweg 15, 29303 Bergen (Klassen 1-4) und zur
— Käthe-Kollwitz-Schule, Amtland 28, 29303 Bergen (Klassen 5-10) und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung zur Käthe-Kollwitz-Schule (Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung) nach Bergen (Süd)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 10 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs sowie eine Schulwegbegleitung – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Eugen-Naumann-Schule, Sülzweg 15, 29303 Bergen (Klassen 1-4) und zur
— Käthe-Kollwitz-Schule, Amtland 28, 29303 Bergen (Klassen 5-10) und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung zur Lindenschule Rotenburg/W.,incl. Außenstellen und Kooperationsklassen und zur Bernhard Röper Schule
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 10 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs sowie eine Schulwegbegleitung – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Lindenschule, Außenstelle Schulstraße 16, 27386 Hemslingen (Förderschule geistige Entwicklung), zur
— Lindenschule, Freudenthalstraße 3, 27356 Rotenburg/W. (Förderschule geistige Entwicklung zur
— Kooperationsklasse der Lindenschule an der IGS Rotenburg/W. Gerberstr. 16 und zur
— Bernhard-Röper-Schule, Am Bahnhof 3, 27356 Rotenburg/W. (Förderschule soziale und emotionale Entwicklung und geistige Entwicklung) und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung nach Hannover
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 4. bis 7. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Hartwig-Claußen-Schule, Altenbekener Damm 79, 30173 Hannover (Förderschule Hören) und zum
— Landesbildungszentrum für Blinde (LBZ), Bleekstraße 22, 30559 Hannover (Förderschule geistige Entwicklung und Sehen) und zurück zu befördern.
Beförderung zur Schule „Unter den Eichen“ (Förderschule für geistige Entwicklung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 4 Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Schuljahrgangs sowie eine Schulwegbegleitung – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Schule unter den Eichen, Williges Worth 8, 30900 Wedemark und zurück zu befördern.
Beförderung zur Schule An Boerns Soll (Förderschule geistige Entwicklung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 11. Schuljahrgangs sowie eine Schulwegbegleitung – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur:
— Schule An Boerns Soll, An Boerns Soll 1, 21244 Buchholz i. d. N. und zurück zu befördern.
Beförderung zur Gutzmannschule nach Langenhagen (Förderschule Sprache)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 3.Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur:
— Gutzmannschule, Konrad-Adenauer-Straße 41-43, 30853 Langenhagen und zurück zu befördern.
Beförderung zum Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte nach Hildesheim (Förderschule Hören)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 3. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zum:
— Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte, Silberfundstraße 23, 31141 Hildesheim und zurück zu befördern.
Beförderung zur Janusz-Korczak-Schule Verden (Förderschule soziale und emotionale Entwicklung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schüler des 8. und 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur:
— Janusz-Korczak-Schule, Moorstr. 9, 27283 Verden und zurück zu befördern.
Beförderung zum CJD Nienburg (Förderschule soziale und emotionale Entwicklung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 3. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur:
— CJD Christophorusschule, Zeisigweg 2, 31582 Nienburg zu befördern.
Beförderung zum Bildungszentrum Hören und Kommunikation nach Hamburg (Förderschule Hören)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schülerin des 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihrer Wohnung montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zum:
— Bildungszentrum Hören und Kommunikation (Elbschule), Holmbrook 20, 22605 Hamburg und zurück zu befördern.
Option zur Verlängerung um ein weiteres Schuljahr bis zum 17.7.2024.
Kombinierte Beförderung (Nord) zur Ita Wegman Schule nach Benefeld, zur Pestalozzischule nach Walsrode und zur Hans-Brüggemann-Schule nach Walsrode
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 61 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 12. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Ita Wegman Schule, Cordinger Straße 41-43, 29699 Benefeld (Förderschule geistige Entwickung und emotionale und soziale Entwicklung), zur
— Pestalozzischule, Albrecht-Thaer-Straße 2a, 29664 Walsrode (Förderschule geistige Entwickung und emotionale und soziale Entwicklung), und zur
— Hans-Brüggemann-Schule, Brüggemannstraße 8, 29644 Walsrode (Förderschule Sprache und Lernen) und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung (Süd) zur Ita Wegman Schule nach Benefeld, zur Pestalozzischule, zur Hans-Brüggemann-Schule und zum Gymnasium nach Walsrode
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 48 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 12. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Ita Wegman Schule, Cordinger Str. 41-43, 29699 Benefeld (Förderschule geistige Entwickung und emotionale und soziale Entwicklung), zur
— Pestalozzischule, Albrecht-Thaer-Str. 2a, 29664 Walsrode (Förderschule geistige Entwickung und emotionale und soziale Entwicklung), zur
— Hans-Brüggemann-Schule, Brüggemann Straße 8, 29664 Walsrode (Förderschule Sprache und Lernen) und zum
— Gymnasium Walsrode, Sunderstraße 19, 29664 Walsrode und zurück zu befördern.
Beförderung zur Pestalozzischule nach Soltau (Nord 1) (Förderschule Sprache)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 8 Schülerinnen und Schüler des 2. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Pestalozzischule, Buchhopsweg 15, 29614 Soltau und zurück zu befördern.
Beförderung zur Pestalozzischule nach Soltau (Nord 2) (Förderschule Sprache)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 2. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Pestalozzischule, Buchhopsweg 15, 29614 Soltau und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung nach Soltau (Nord 3)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 5 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs — jederzeit widerruflich — von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Pestalozzischule, Buchhopsweg 15, 29614 Soltau (Förderschule Sprache), zur
— Grundschule I, Mühlenstraße 3, 29614 Soltau und zur
— Oberschule, Winsener Straße 55, 29614 Soltau und zurück zu befördern.
Beförderung zum Bahnhof Soltau
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schüler des 6. und 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Abfahrtzeiten der Deutschen Bahn zum Bahnhof Soltau zu befördern. Beide Schüler sind nach Ankunft des Zuges aus Walsrode vom Bahnhof Soltau wieder zu ihren Wohnungen zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung zu den Bushaltestellen „Schultenwede, Siedlung“, „Tewel, Platenkamper Straße“ und „Neuenkirchen, Schützenhalle“ sowie zur Grundschule Lünzen und zur Grundschule Hansahlen
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 38 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von den jeweiligen Wohnungen bzw. Bushaltestellen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichts- bzw. Busabfahrts- und Ankunftszeiten zur
— Bushaltestelle „Schultenwede, Siedlung“, zur
— Bushaltestelle „Tewel, Platenkamper Straße“, zur
— Grundschule Lünzen, Am Obstgarten 2, 29640 Schneverdingen und zur
— Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle (Haltestelle für die Grund- und Oberschule Neuenkirchen“, Kabenstraße 17, 29643 Neuenkirchen
— Grundschule In Hansahlen, Am Jordan 7, 29640 Schneverdingen und zurück zu befördern.
Beförderung zur Bushaltestelle, 29643 Neuenkirchen, Schützenhalle (Haltestelle für die Grund- und Oberschule nach Neuenkirchen)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 5. und 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen ausschließlich morgens montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle der Grund- und Oberschule Neuenkirchen“, Kabenstraße 17, 29643 Neuenkirchen zu befördern.
Option zur Verlängerung um ein weiteres Schuljahr bis zum 21.6.2024.
Kombinierte Beförderung zur Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle“
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 20 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen bzw. den Bushaltestellen/Sammelpunkten montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Bushaltestelle „Neuenkirchen, Schützenhalle (Haltestelle für die Grund- und Oberschule Neuenkirchen“, Kabenstraße 17, 29643 Neuenkirchen) und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung zu den Schulen nach Munster und Beförderung von der GOBS Bispingen zu den Haltestellen nach Munster
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 5 Schülerinnen und Schüler des 3. bis 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen bzw. den Bushaltestellen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur
— Hauptschule Munster, Zum Schützenwald 23, 29633 Munster, zur
— Realschule Munster, Zum Schützenwald 23, 29633 Munster und zur
— Grundschule im Örtzetal, Worthweg 23, 29633 Munster und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung vom Ganztagsunterricht der Schulen in Soltau (Umgebung Soltau)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 3 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 4. Schuljahrgangs der Wilhelm-Busch-Schule Soltau, Georg-Droste-Weg 5, 29614 Soltau, – jederzeit widerruflich – möglichst gemeinsam an Schultagen nach dem Ganztagsunterricht um 15.35 Uhr von der Schule abzuholen. Anschließend fährt der Kleinbus weiter zum Bahnhof Soltau um nach Ankunft des Linienbusses um 15.45 Uhr nach derzeitigem Kenntnisstand bis zu 20 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Schuljahrgangs der Oberschule und des Gymnasiums Soltau abzuholen und weiter zu:
— den üblichen Bushaltestellen im Wohnort oder, falls näher gelegen,
— zu den Wohnungen zu befördern.
Beförderung zur Grund- und Oberschule Neuenkirchen
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist 1 Schüler des 7. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von seiner Wohnung/Treffpunkt montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur – Haltestelle der Grund- und Oberschule Neuenkirchen, Schützenhalle, Frielinger Str. und zurück zu befördern.
Beförderung zur Haltestelle Schülern/Graffelbruchstraße
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schüler des 2. und 3. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – möglichst gemeinsam von ihren Wohnungen/Treffpunkten montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur:
— Haltestelle Schneverdingen, Schülern/Graffelbruchstraße und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung im Raum Bispingen
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 16 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen oder Bushaltestellen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur
— Grund- und Oberschule Bispingen, Töpinger Straße 1-3, 29646 Bispingen und zu den
— Umsteigestellen und zurück zu befördern.
Beförderung zur Grundschule Süd nach Walsrode
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 3.und 4. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – vom Sammelpunkt in Fulde/Meirehmen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur:
— Grundschule Süd, Prager Straße 2, 29664 Walsrode und zurück zu befördern.
Option zur Verlängerung um ein weiteres Schuljahr bis zum 21.6.2024.
Kombinierte Beförderung von Frankenfeld/Wohlendorf zur Bushaltestelle „Rethem“ bzw. zur Bushaltestelle „Eilte Süd“
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 6 Schülerinnen und Schüler des 6 bis 9. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihrer Wohnung bzw. Bushaltestelle montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zu befördern.
Kombinierte Beförderung zur Bushaltestelle „Hodenhagen, Bahnhof“ der Linie 600/602 und zur Oberschule Hodenhagen
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 2 Schülerinnen und Schüler des 6. und 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen bzw. den jeweiligen Treffpunkten montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Schul- bzw. Busabfahrts- und Ankunftszeiten zur
— Bushaltestelle „Hodenhagen, Bahnhof“ der Linie 600/602 und zur
— Oberschule Hodenhagen, Schulstraße 3, 29693 Hodenhagen und zurück zu befördern.
Kombinierte Beförderung im Raum Westenholz, Ostenholz, Ostenholzer Moor, Engehausen, Stillenhöfen, Essel sowie von der Grundschule Lindwedel (Ganztag)
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 18 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 10. Schuljahrgangs – jederzeit widerruflich – von den Treffpunkten (Linienbushaltestellen) und im Ostenholzer Moor von ihren Wohnungen montags bis freitags an Schultagen möglichst gemeinsam zu den Unterrichtszeiten zur
— Bushaltestelle „Schwarmstedt, Schule“ (Parkplatz Am Beu) und zur
— Bushaltestelle Westenholz Ortsmitte und zurück zu befördern.
Beförderung zur Grundschule Kirchboitzen
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 7 Schülerinnen und Schüler des 2. bis 4. Schul- jahrgangs – jederzeit widerruflich – von ihren Wohnungen/Treffpunkten montags bis freitags an Schultagen zu den Unterrichtszeiten zur:
— Grundschule Kirchboitzen, Kirchboitzen Nr. 131, 29664 Walsrode und zurück zu befördern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1. Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Nachweis kann durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (z.B. Gewerbeanmeldung oder Genehmigung nach § 47 und/oder § 49 PBefG) erbracht werden.
1.1.2. Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere er sich nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird.
1.1.3. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
1.1.4. Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheits-strafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
1.1.5. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
1.2.1 Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
1.2.2 Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
2.2.1. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebots schriftlich zu erklären, bei der Ausführung des Auftragsseinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit [Betrag gelöscht] Euro) zu zahlen und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
2.2.2. Der Auftragnehmer darf nur solches Fahrpersonal einsetzen, das im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist.
2.2.3. Der Auftragnehmer muss sich von dem von ihm eingesetzten Fahrpersonal jährlich ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 3307 / 3308
Fax: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.