Straßenbeleuchtung Betriebsführung Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 1010 -VG 2021/43
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung Betriebsführung
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes.
Stadt Papenburg
26871 Papenburg
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes. Als Anlageneigentümerin obliegt der Stadt Papenburg die Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer hat die Stadt hierbei derart zu unterstützen, als er geeignete Kontrollleistungen vorsieht und vornimmt, damit die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen kann. Ebenfalls hat der Auftragnehmer die Anlageneigentümerin darauf hinzuweisen, ob ein Anlagenzustand besteht, der darauf schließen lässt, dass die Stadt Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommt. Im Betreiberkonzept sind die vorgesehenen Maßnahmen aufzuführen.
Diese sind, soweit damit keine Erneuerung oder Prüfung der Standsicherheit verbunden ist, mit der Pauschale abgegolten. Befindet sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien Zustand und ist dadurch die Personen-/Anlagensicherheit gefährdet, so wird dies der Stadt rechtzeitig mitgeteilt. Die Stadt beauftragt dann zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte die rechtzeitige Beauftragung der Maßnahmen durch die Stadt nicht erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese Anlagenteile auf die Stadt über und der Auftragnehmer hat die daraus hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern Dritter nicht zu vertreten.
Weitere Umfänge der Leistung sind: Beleuchtungssteuerung, Störungsannahme, Instandhaltungssteuerung, Betriebsreservelager, Revision.
Umfang Störungsmanagement: Störungsannahme, Störungsbehebung, Schadensverfolgung, Instandsetzung.
Die einmalige Verlängerung von 12 Monaten ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Elektroarbeiten dürfen nur von einem gemäß VDE-Richtlinien zugelassenen und in das Installateurverzeichnis eines deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen eingetragenen
Elektroinstallationsbetriebes ausgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist zur Einreichung von Aufkärungsfragen zur Ausschreibung ist Dienstag, der 4.5.2021 um 12.00 Uhr.
Die Beantwortung rechtzeitig eingeganger Aufklärungsfragen erfolgt bis zum 6.5.2021 um 12.00 Uhr.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DTYD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.papenburg.de