Geb. 1135 Neubau Leibniz School of Education — 1135_024 Tischlerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1135_024_21_059
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geb. 1135 Neubau Leibniz School of Education — 1135_024 Tischlerarbeiten
Die Leibniz Universität Hannover beabsichtigt in der Straße Im Moore 11/11a in Hannover ein Mehrgeschoßiges Institutsgebäude zu errichten. Das derzeit auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird hierfür abgerissen.
Der Neubau grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an ein Bestandsgebäude.
Das Gebäude besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, wobei die Obergeschosse in 2 Ebenen eine Staffelung erfahren — im Erdgeschoss und im 3. Obergeschoss. Die maximalen Abmessungen des Gebäudes betragen im Erdgeschoss ca. 48,80 m x ca. 30,90 m. Das Untergeschoss ist im Wesentlichen identisch zum Erdgeschoss, wobei das südöstliche und westliche Treppenhaus im Erdgeschoss enden. Zudem ist im nördlichen Bereich des Gebäudes ein revisionierbarer Einbringschacht/Tiefhof vorgesehen.
Die Höhe des Fertigfußbodens (OKFF) im Erdgeschoss wird mit + 54,65 m ü. NHN festgesetzt. Dies entspricht in etwa der Höhe des umgebenden Geländes, zumindest im nordöstlichen, östlichen und südöstlichen Gebäudebereich. Im südwestlichen, westlichen und nordwestlichen Bereich hingegen steigt das Gelände zum Teil an. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 75,25 m ü. NHN. Nutzungstechnisch ist das Gebäude wie folgt unterteilt:
Im Untergeschoss liegen ein Hörsaal (geschossübergreifend zum Erdgeschoss, unterliegt der Versammlungsstättenverordnung), sanitäre Einrichtungen und Technik-, Lager- und Abstellflächen. Das Erdgeschoss enthält neben dem Hörsaal ein großzügiges Foyer, Seminarräume, Teeküche, Eltern/Kind-Raum, Beh.WC sowie Räume mit studentischen Arbeitsplätzen. In den Obergeschossen befinden sich im wesentlichen Seminarräume und Büros sowie studentische Arbeitsplätze.
Auf dem Dach ist eine kleine Fläche für Technik vorgesehen Rückkühlung).
Im 4.Obergeschoss ist eine Dachterrasse als Loggia vorgesehen.
Das Grundstück liegt in Hannover im Stadtteil Nordstadt im Bereich des Univeritätsgeländes der Leibniz Universität Hannover. Die Zufahrt erfolgt über den „Engelbosteler Damm" und die „Nelkenstraße" und in Verlängerung auf dem Campus über den Weg „Welfengarten" (Privatweg UNI, Betonpflaster) im Norden des
Grundstücks. Die Abfahrt erfolgt über das UNI-Glände in die „Nienburger Straße" und nur in Ausnahmefällen über die Straße „Am Puttenser Felde" (max. nur mit SLW 30).
Alle Wege und Bewegungsflächen sind aufgrund der Platzverhältnisse sehr eingeschränkt. (siehe Anlagen zur Ausschreibung). Der Campusbetrieb sowie weitere Baumaßnahmen auf dem Campus sind unbedingt zu berücksichtigen. Teilweise erfolgt die Zuwegung zum Campusgelände über die Baustellenzufahrt LSOE. Auf Fußgänger und Radfahrer in diesen Bereichen ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Näheres siehe Leistungsverzeichnis.
Leibniz School of Education Unicampus:
Welfengarten
30167 Hannover
Tischlerarbeiten (Wandverkleidungen, Einbau- und Sitzmöbel,Teeküchen, Sitzmöbel).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung" (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Keine Anwesenheit, da eVergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine sonstigen Informationen für Bieter/Bewerber
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYEX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/