OFFIS e. V. – Lieferung eines neuen Forschungsboots für das DLR Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDT63
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
OFFIS e. V. – Lieferung eines neuen Forschungsboots für das DLR
Das neue DLR Forschungsinstitut „Systems Engineering für zukünftige Mobilität“ befindet sich in Oldenburg, im Bundesland Niedersachsen, Norddeutschland. Das Institut hat seine Wurzeln im Informatikforschungsinstitut OFFIS e. V., welches ebenfalls in Oldenburg beheimatet ist. Aktuell wird die Abteilung „Verkehr“ des OFFIS Instituts in das neue DLR-SE Institut überführt, um die Forschungsmöglichkeiten im Bereich Informatikmethoden und -werkzeuge für die Verifikation und Validierung von automatisierten Verkehrssystemen zu verbessern (Straße, Schiene, Schiff). Die Überführung des OFFIS e. V. Bereiches „Verkehr“ in das neue DLR-Institut ist aktuell noch nicht abgeschlossen, weswegen das hier ausgeschriebene Forschungsboot noch durch den OFFIS e. V. gekauft wird. Die Anlage wird in das Eigentum und den Besitz des DLR e. V. übergehen, sobald der Transformationsprozess abgeschlossen ist (voraussichtlich Ende 2021).
Eine wichtige Komponente der maritimen Forschung am DLR-Institut ist das maritime Testfeld eMIR (e-Maritime Integrated Reference Platform), das aus einem virtuellen und einem physischen Testfeld besteht. Die Erprobung neuer maritimer Systeme geht sukzessiv von simulativen in physische Experimente über, was unter anderem unter Verwendung eines Forschungsbootes stattfindet. Dieses soll zur Erprobung von Assistenzsystemen für die Navigation sowie von Kommunikationsverfahren Schiff zu Schiff und Schiff zu Land, beschafft werden. Das Forschungsboot soll im Rahmen eines Projektes im Nachhinein vom Auftraggeber zum autonomen Fahrzeug umgebaut werden und u.a. als Versuchsträger für Sensorerprobung dienen. Weiterhin soll es für verschiedene zukünftige Projekte ebenfalls zur Verfügung stehen.
Um die Experimente und Projekte durchführen zu können, benötigt das DLR ein sehr manövrierfähiges und ausstattungsvariables Boot, das in der deutschen Nord- und Ostsee eingesetzt werden kann, also auch den meteorologischen und hydrologischen Bedingungen entsprechend ausgerüstet sein muss. Fahrten gegen die Strömung im Fahrareal müssen ermöglicht werden, weshalb eine entsprechende Motorisierung und Reserve des Bootes gegeben sein muss (mindestens 6 kn Marschfahrt, 2h plus Sicherheitsreserve).
Das Forschungsboot wird in verschiedenen Forschungsprojekten eingesetzt und dadurch einen großen Beitrag zur Markteinführung innovativer maritimer Systeme leisten. Mit dem DLR-Institut kooperierenden Forschungsbeteiligten wird das Forschungsboot nach Bedarf zur Verfügung gestellt bzw. es wird speziell und dem Forschungszweck entsprechend bedarfsgerecht ausgerüstet, um gezielt angestrebte Forschungsergebnisse zu liefern. Die Ausführung soll der Zertifizierung CE C entsprechen, das Forschungsboot sollte für mindestens 4 Personen zugelassen sein, um genügend Platz für Forschende vorzuhalten und eine Zuladung von mindestens 250 kg ermöglichen. Das Boot muss über ein geschlossenes Deckshaus verfügen, in dem der Steuerstand und Arbeitsplätze (Sitzbänke, Tische) untergebracht sowie Staumöglichkeiten für Werkzeug, Schiffszubehör sowie Elektronik vorhanden sind. Es darf die Länge von 8,00 Metern und die Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten, des Weiteren sollte es aufgrund der verschiedenen Einsatzorte rund um die deutsche Küste trailerbar sein. Hinsichtlich des Antriebs setzt das DLR auf einen rein-elektrischen Antrieb mit 2 vollständig drehbaren und elektronisch ansteuerbaren (Richtung und Drehzahl, Protokoll vollständig dokumentiert) Pod-Antrieben. Es ist geplant, das Fahrzeug insbesondere für die Erprobung von Hafenmanövern zu verwenden, und es sollte ausreichend aktuiert werden, um direkt in jede Richtung steuerbar und drehbar zu sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren (ab dem 1.1.2016; maßgeblich ist die Abnahme), die im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Vergleichbar sind folgende Lieferleistungen:
— Seegängiger Aluminiumrumpf,
— Vollelektrischer Antrieb oder Hybridantrieb,
— Länge über Alles zwischen 6-12 m.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts,
— Auftragswert (netto),
— Projektzeitraum (Beauftragung/Lieferung/Abnahme),
— Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDT63
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.