Neubau in Holzmodulbauweise an der IGS Kreideberg/Christianischule und ggf. an der Grundschule Ochtmissen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau in Holzmodulbauweise an der IGS Kreideberg/Christianischule und ggf. an der Grundschule Ochtmissen
Objektplanung Leistungsphase (LP) 5-9 Neubau in Holzmodulbauweise an der IGS Kreideberg/Christianischule und ggf. an der Grundschule Ochtmissen (Lüneburg).
IGS Kreideberg/Christianischule, Thorner Str. 14 und ggf. Grundschule Ochtmissen, Vögelser Str. 3 in Lüneburg
Objektplanung Leistungsphase (LP) 5-9 Neubau in Holzmodulbauweise an der IGS Kreideberg/Christianischule und ggf. an der Grundschule Ochtmissen (Lüneburg) Zur Umsetzung der oben genannten Maßnahme an der IGS Kreideberg/Christianischule plant die Hansestadt Lüneburg unter dem Arbeitstitel KredOPlus die Schaffung weiterer Räumlichkeiten für die Stadtteilarbeit und Ersatzräumlichkeiten für ein weichendes Stahlmodul-Gebäude. Für schulische Zwecke sollen 5 allgemeine Unterrichtsräume, eine WC-Anlage und Nebenräume untergebracht werden. Aufgrund des gestiegenen Raumbedarfs an der angrenzenden Christianischule, die zur IGS weiterentwickelt werden soll, werden beide Bedarfe in einem gemeinsamen Bauprojekt realisiert.
Auf dem Gelände der Grundschule am Sandberg (Ochtmissen) stehen zwei in die Jahre gekommene Containeranlagen. Ein kleines Containermodul wird als behindertengerechter Sanitärcontainer auf dem hinteren Schulhof genutzt und der Zweite als Allgemeiner Unterrichtsraum (AUR).
Im Zuge der Errichtung eines Holz-Modul-Gebäudes an der IGS Kreideberg/Christianischule als Ersatz, der dort aufgestellten Klassencontainer, wird diese Bauweise auch für die Grundschule Ochtmissen als Ersatz für die beiden benannten Anlagen geplant. Die beiden Funktionsbereiche der Container werden beim Neubau in Einem zusammengefasst (AUR und WC-Anlage).
Weiterhin gibt der Auftraggeber bekannt, dass im Zuge einer Machbarkeitsstudie das Architekturbüro BosseWestphalSchäffer aus Winsen/Luhe bei einem ersten möglichen Entwurf an der IGS Kreideberg/Christianischule mitgewirkt hat. Um den Informationsvorsprung auszugleichen und die Gleichbehandlung zu wahren, wird die Bewerbungsfrist um 14 Tage verlängert und die gesamte Machbarkeitsstudie beigefügt.
Die Leistungsphasen 1-4 werden in Eigenregie vom Auftraggeber übernommen.
Leistungsphase 5-8 soll in o. g. Zeitraum durchgeführt und auch abgeschlossen werden. Leistungsphase 9 beginnt mit der Fertigstellung der Gebäude (Vertragsdauer weitere 4 Jahre)
Siehe Anlage 4: Hinweisbogen zur Präzisierung und Gewichtung der Auswahlkriterien und Anlage 5
Gem. VgV §17 Abs. 11 behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Das VgV-Verfahren würde dann ohne eine persönliche Präsentation der Bieter beendet werden und der Auftrag würde anhand der bewerteten schriftlichen Erstangebote vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis eines Diplom bzw. Bachelor/Masterabschluss im Bereich der Architektur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131 / 151334-36
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.