Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle UNI + UMG Referenznummer der Bekanntmachung: L21_004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]31
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]31
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.med.uni-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle UNI + UMG
Übernahme, Transport und Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen, ASN 20 03 01:
— Gestellung von Sammelbehältern (Wechselbehälter, Umleerbehälter),
— Einsammlung an den Abholstellen,
— Transport,
— ordnungsgemäße Verwertung.
Gemischte Siedlungsabfälle — Universität
Göttingen
— Entsorgung der Abfälle unter Wahrung eines hohen abfallwirtschaftlichen Standards,
— Menge: ca. 480 t pro Jahr,
— Verwertung der Abfälle nach ASN 20 03 01 Bezeichnung AVV: Gemischter Siedlungsabfall.
Gemischte Siedlungsabfälle — Universitätsmedizin
Göttingen
— Entsorgung der Abfälle unter Wahrung eines hohen abfallwirtschaftlichen Standards,
— Menge: ca. 900 t pro Jahr gepresst,
— Menge: ca. 90 t pro Jahr unverpresst,
— Verwertung der Abfälle nach ASN 20 03 01 Bezeichnung AVV: Gemischter Siedlungsabfall.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemischte Siedlungsabfälle — Universität
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34253
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemischte Siedlungsabfälle — Universitätsmedizin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34253
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Evaluation ist entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung dargelegten konzeptionellen und methodischen Eckpunkten sowie unter Berücksichtigung von Vorgaben und Auflagen, die dem Auftraggeber durch den Innovationsausschuss beim gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 92b SGB V gemacht werden, durchzuführen. Ferner sind die Hinweise des Innovationsausschusses in dem „Leitfaden für die Erstellung von Anträgen zu den Förderbekanntmachungen zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).