Rahmenvereinbarung Corona-Schnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-046-AH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Corona-Schnelltests
Beschaffung von bis zu 490 000 Corona-Schnelltests im Zeitraum 05/2021 bis 12/2021.
Beschaffung von bis zu 490 000 Corona-Schnelltests im Zeitraum 05/2021 bis 12/2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug (nicht älter als vom 1.7.2020).
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung,
— Firmenangaben.
— Nachweis des angebotenen Artikels über eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) verfügen,
— Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYYKX
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Eine Vorabinformation wird nach § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht versandt; die Bindefrist und der Leistungsbeginn ergibt sich nur aus den Vergabeunterlagen. Auf Anforderung teilt die Vergabestelle allen unterlegenen Bietern den Namen des Zuschlagsempfängers und die Vorzüge des ausgewählten Angebots mit.