VgV-Verfahren Kita & Familienzentrum Lehrte Referenznummer der Bekanntmachung: 21/119
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lehrte.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.carstenmeier.com
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Kita & Familienzentrum Lehrte
Die Stadt Lehrte beabsichtigt die Realisierung des Neubaus einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Süden der Kernstadt.
Die Nutzungsfläche des Neubaus beträgt ca. 1150 qm, die Baukosten KG 300 und 400 DIN 276 wurden in 2020 mit 3.2 Mio. EUR brutto geschätzt.
Im Verfahren sind zunächst maximal 6 Büros im Teilnahmewettbewerb zu finden, die sich in einem ersten Verhandlungsgespräch präsentieren. Aus diesen Gesprächen werden 3 Büros ausgewählt, die eine angemessen honorierte Lösungsskizze erarbeiten und in einem zweiten Verhandlungsgespräch vorstellen, aus dem dann der beste Bietende hervorgehen soll.
Südring 31275 Lehrte
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 2-8.
Die Planung umfasst den Neubau einer Kindertagesstätte (2 Krippengruppen, 3 Kindergartengruppen) mit Familienzentrum von insgesamt ca. 1150 qm Nutzungsfläche am Südring in Lehrte.
Bei baubedingten Verzögerungen kann der Auftrag verlängert werden.
Hinweise zur Bewertung der Auswahlkriterien.
Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich die Auftraggeberin auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird die/der Bewerbende aus dem Verfahren - unabhängig vom Verfahrensstand - ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen oder nähere Informationen einzuholen.
Bewertungsmatrix
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VGV/
1.1 Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Objektplanung §33 HOAI, in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) // Wichtung 15 %
Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] Eur p.a. im Mittel.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VGV
2.1 Personelle (Referenzprojektunabhängige) Kriterien?
2.1.1 Zum Zeitpunkt der Bewerbung festangestellte Mitarbeiter*innen (einschließlich Inhaber*innen) mit Hochschulabschluss (Dipl.-Ing, MSc, BSc o vglb.) der Fachrichtung Architektur im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI, die 3 Jahre oder länger im Büro beschäftigt sind: // Wichtung 20 %.
Referenzprojektabhängige Kriterien
2.2 Referenzprojekte (4 Projekte)
Mindestanforderung: ein Referenzprojekt der Gebäudeplanung mit einer Projektkostensumme KG 300+400 >= 1 Mio. EUR brutto innerhalb der letzten 10 Jahre bearbeitet.
Die Referenzprojekte beziehen sich auf die Fachkunde in Bezug auf vergleichbare Projekte seit März 2011.
Für das Projekt 1 müssen alle Leistungsphasen von der Vorplanung bis zur Bauüberwachung beauftragt sein und spätestens im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen werden.
Projekt 1
2.2.1.p1 LPH 2-8 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 9 %
2.2.3.p1 Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad // Honorazone HOAI § 35 // Wichtung 2 %
2.2.4.p1 Projekt vergleichbarer Nutzung (Kita/Familienzentrum // Bildungsbau // Sonstiges) // Wichtung 2 %
2.2.5.p1 öffentliche Auftragsvergaben im Projekt // Wichtung 2 %
2.2.6.p1 Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf die Projektkosten (KG 300-400 DIN 276 brutto) // Wichtung 10 %
Projekt 2
2.2.1.p2 LPH 2-3 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 3 %
2.2.2.p2 LPH 4-5 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 3 %
2.2.3.p2 LPH 6-8 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 3 %
2.2.4.p2 Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad // Honorazone HOAI § 35 // Wichtung 2 %
2.2.5.p2 Projekt vergleichbarer Nutzung (Kita/Familienzentrum // Bildungsbau // Sonstiges) // Wichtung 2 %
2.2.6.p2 öffentliche Auftragsvergaben im Projekt // Wichtung 2 %
Projekt 3
2.2.1.p3 LPH 2-3 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 3 %
2.2.2.p3 LPH 4-5 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 3 %
2.2.3.p3 LPH 6-8 § 34 HOAI im Projekt bearbeitet // Wichtung 3 %
2.2.4.p3 Projekt vergleichbarer Größenordnung in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad // Honorazone HOAI § 35 // Wichtung 2 %
2.2.5.p3 Projekt vergleichbarer Nutzung (Kita/Familienzentrum // Bildungsbau // Sonstiges) // Wichtung 2 %
2.2.6.p3 öffentliche Auftragsvergaben im Projekt // Wichtung 2 %
Projekt 4
Ein hochbaulicher Entwurf der Architekt*innen des Büros/der Bewerbendengemeinschaft im Preisrang eines Wettbewerbs nach RPW, als Lösungsvorschlag in einem Vergabeverfahren als beste*r Bietende bewertet oder mit sonstigen Auszeichnungen prämiert. // Wichtung 10 %.
Weiteres zur Bepunktung der Kriterien ist der Anlage „vgv_kle_bewertungsmatrix.pdf“ in den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Zunächst erfolgt eine Beauftragung der LPH 2 bis 4. Die Leistungsphasen 5 bis 8 werden stufenweise beauftragt. Die/der Auftragnehmer*in ist im Falle des Abrufs der Leistungsphase 5 bis 8 durch die Auftraggeberin verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 5 bis 8 besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber*innen mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2020) falls die Rechtsform der Bewerbenden dies vorsieht; Bewerber*innen mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbendengemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Siehe unter II.2.9)
Der/die Bewerbende / die Bewerbendengemeinschaft muss in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr mindestens 150.000,- EUR Nettoumsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung im Sinne der HOAI vorweisen können.
Siehe unter II.2.9)
Mindestens ein Referenzprojekt der Gebäudeplanung mit einer Projektkostensumme KG 300+400 >= 1 Mio. EUR brutto innerhalb der letzten 10 Jahre bearbeitet.
Für das Projekt 1 müssen alle Leistungsphasen von der Vorplanung bis zur Bauüberwachung beauftragt sein und spätestens im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen werden.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bietendengemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietendengemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Der/die Auftragnehmer*in hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Bei Bietendengemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungsverfahren
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und, sofern zutreffend, Bewerbendengemeinschaftserklärung sowie Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF-Dateien, die im Internet unter http://www.dtvp.de (siehe auch unter I.3) heruntergeladen werden können.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. „Bewerbungsverfahren“:
Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einer Büroinhaber*in, einer Geschäftsführer*in und/oder einer bevollmächtigten Vertreter*in zu unterschreiben. Im Falle einer Bewerbendengemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter*in der Bewerbendengemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular. Die Anzahl der Vorlage von Referenzen ist zwar unbegrenzt, Bewerbende werden jedoch gebeten, nicht mehr als 4 Referenzen vorzulegen. Im Falle mehrerer Referenzen werden nur die ersten 4 gewertet.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist ausschließlich das Portal www.dtvp.de zu verwenden. Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Auftraggeberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur über das Vergabeportal www.dtvp.de erhältlich. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten über das Portal www.dtvp.de kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerber*innen und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerber*innen haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbenden Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass die Auftraggeberin 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Zuschlagskriterien
Die unter II.2.5° genannten Zuschlagskriterien gelten für die mit maximal 6 Büros durchzuführende erste Phase der Verhandlungsgespräche. Für die zweite Phase der Gespräche mit den 3 honorierten Lösungsansätzen wird der Aspekt architektonischer Entwurf mit 80 % und das dann abzugebende Honorarangebot mit 20 % gewichtet. Der architektonische Entwurf wird von einem Auswahlgremium beurteilt, dem in Anlehnung an § 6 (1) der RPW Mitglieder mit Fach- und Sachqualifikation angehören.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHDWU3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit die/der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.lehrte.de