21-0036 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde – Metallbauarbeiten, Fassade Bauteil F Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0036 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde - Metallbauarbeiten, Fassade Bauteil F
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0036 Sanierung Schulzentrum Vorsfelde – Metallbauarbeiten, Fassade Bauteil F
Sanierung Schulzentrum Vorsfelde – Metallbauarbeiten, Fassade Bauteil F.
38440 Wolfsburg
Die Werk- und Montageplanung sowie Statische Berechnung:
— Alu/Glas- Elemente abbrechen, B x H 4,15 x 2,45 m 6 Stück,
— Alu/Glas- Element abbrechen, B x H 8,30 x 2,45 m 18 Stück,
— Alu/Glas- Fensterelement b x h = 4,15 x 2,45 m 5 Stück,
— Alu/Glas- Fensterelement Tür b x h = 4,15 x 2,45/3,20 m 1 Stück,
— Alu/Glas- Fensterelement b x h = 8,30 x 2,45 m 18 Stück,
— Sohlbank ca. Z 150 mm äußere Fensterbank 180 m. Aluminium Verleistung ca. 80 x 80 x 2 mm Anschluss Innenseite 480 m.
Die Stadt Wolfsburg hat für die Wolfsburger Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (WSM) ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten
Ort: Arendsee
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2D12L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.