Fertigung und Lieferung von Plateauwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2016/S 126-225084
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fertigung und Lieferung von Plateauwagen
Fertigung und Lieferung von Plateauwagen
Schachtanlage Konrad, Salzgitter-Bleckenstedt
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 25 gleisgebundenen Plateauwagen für den Einsatz im Kontrollbereich über und unter Tage. Die Plateauwagen dienen dem Transport der Transporteinheiten im Kontrollbereich von der Beladung mit der Krananlage in der Umladehalle über Tage bis zur Entladung durch den Portalhubwagen im Füllort 2. Sohle. Die zu transportierende Last wird max. 20 t betragen. Der Plateauwagen besitzt keinen eigenen Antrieb. Als Antrieb dienen Unterflurfördereinrichtungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fertigung und Lieferung von 25 Plateauwagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36003
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 25 gleisgebundenen Plateauwagen für den Einsatz im Kontrollbereich über und unter Tage. Die Plateauwagen dienen dem Transport der Transporteinheiten im Kontrollbereich von der Beladung mit der Krananlage in der Umladehalle über Tage bis zur Entladung durch den Portalhubwagen im Füllort 2. Sohle. Die zu transportierende Last wird max. 20 t betragen. Der Plateauwagen besitzt keinen eigenen Antrieb. Als Antrieb dienen Unterflurfördereinrichtungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36003
Land: Deutschland
Überararbeitung der Herstellerplanung aufgrund geänderter Schachtsperren;
Einlagerung und Wartung der Plateauwagen bis zur Auslieferung.
Infolge der Verschiebung det Fertigstellung der im Endlager Konrad erforderlichen Infrastruktur besteht die Notwendigkeit der Zwischenlagerung der fertig gestellten Plateauwagen bis einschließlich 01.2025. AG-seitig stehen keine Lagerkapazitäten zur Verfügung. Gewährleistung, Verpackung und Wartung erfordern eine Durchführung der Zwischenlagung durch den Auftragnehmer.