Realisierungswettbewerb „Neubau der Heinz-Neukäter-Schule mit Einfeldsporthalle und Neukonzeption der Außensportanlage in Varel“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesland.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Neubau der Heinz-Neukäter-Schule mit Einfeldsporthalle und Neukonzeption der Außensportanlage in Varel“
Der Landkreis Friesland beabsichtigt den Neubau der Heinz-Neukäter-Schule (ca. 4 000 m2 Nutzungsfläche) inklusive der Errichtung einer Einfeldsporthalle (ca. 500 m2 Nutzungsfläche) sowie die Neukonzeption der direkt angrenzenden Außensportanlage in Varel.
Die Heinz-Neukäter-Schule ist eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung. Ihr derzeitiger Standort ist an der Oldenburger Straße in Varel. Der bauliche Zustand der Heinz-NeukäterSchule ist desolat. Das Gebäude weist erhebliche Mängel im Innen- und Außenbereich auf. Allerdings ist eine Sanierung und Erweiterung aufgrund der innerstädtischen Lage der Förderschule sowie aus schulorganisatorischen Gründen nicht zu empfehlen. Eine Umbau- und Sanierungsmaßnahme in dieser Größenordnung ist vom baulichen Ablauf bei laufendem Schulbetrieb einfach nicht möglich.
Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung vom 18.3.2020 entschieden, einen Neubau für die Heinz-Neukäter-Schule zu errichten. In diesem Zusammenhang ist die Errichtung einer Einfeldsporthalle erforderlich, welche eine Anbindung an die Nebenräume der ehemalige Gymnastikhalle haben muss, sodass die bestehenden Umkleide- und Sanitärräume für die neue Sporthalle weiter genutzt werden können.
Gymnastikhalle, bestehende Nebenräume und Hausmeisterwohnung sind nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs, sondern werden eigenständig durch den Landkreis Friesland umgebaut und saniert. Gymnastikhalle und Hausmeisterwohnung sollen zukünftig dem Außerschulischen Lernort (ca. 300 m2 Nutzungsfläche) Raum bieten.
Neuer Standort für die Heinz-Neukäter-Schule liegt auf einer Sportanlage im südöstlichen Randbereich der Stadt Varel. Hier bietet sich mit der Ansiedlung der Heinz-Neukäter-Schule die Möglichkeit, die Sportanlage auch im Einvernehmen mit dem Sportentwicklungskonzept des KreisSportBunds Friesland e. V. neu zu konzipieren, den aktuellen Bedürfnissen anzupassen und so für einen breiten Nutzerkreis attraktiv zu machen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative und optimierte Konzepte eine/n geeignete/n Auftragnehmer/in (Architekt/in/Landschaftsarchitekt/in) für die weiteren Planungsleistungen zu finden. Eine gesamtheitliche Lösung für Förderschule mit Außenraum und Außensportanlage wird angestrebt; dabei wird auf die Neukonzeption der Heinz-Neukäter-Schule besonderes Augenmerk gelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in.
Dabei sind natürliche Personen teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in/Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in/Landschaftsarchitekt/in, nach § 2 NArchtG (auswärtige/r Architekt/in/Landschaftsarchitekt/in) und Geschäftssitz/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. den EWRStaaten haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in/Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EURichtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Die Fachrichtung der Landschaftsarchitektur der gelosten Teilnehmerbüros muss erst mit der Teilnahmebestätigung nach der Losziehung benannt werden.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren/Auswahl der Teilnehmer/innen:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von dem Auslober wird eine Teilnehmer/innenzahl von 25 angestrebt, davon werden 6 Büros gesetzt, 19 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs wird am 8.4.2021 auf elektronischem Weg an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich 9.5.2021 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB – möglich.
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name der Bewerberin/des Bewerbers (bei Büropartner/innen reicht ein Name für die Bewerbung), die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum (tt.mm.jjjj) der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/EMail.
Mit der Bewerbung versichert die Bewerberin/der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in oder Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt und dass die Bewerberin/der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Bewerberin/des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. seiner/ihrer Arbeit führen.
19 Teilnehmer/innen werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden des Auslobers aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhpsennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Die Teilnehmer müssen Bewerbergemeinschaften aus Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in bilden, siehe III.1.10).
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden. Eine gesamtheitliche Lösung für Förderschule mit Außenraum und Außensportanlage wird angestrebt.
Folgender Bewertungsrahmen wird zugrunde gelegt:
a) Städtebau/Architektur/Freiraum:
— Gestaltqualität/Architekturqualität/Freiraumplanerische Qualität,
— Einfügung in das Umfeld.
b) Funktionalität:
— Umsetzung des Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Nutzungsqualität,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit:
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten,
— Energieeffizienz.
Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien stellt keine Rangfolge dar.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 116.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 4. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR (z. B. 2 x [Betrag gelöscht] EUR).
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist damit Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-21/05 registriert.
B) Termine:
— 08.04. – 9.5.2021 Bewerbungsfrist,
— 11.5.2021 Losziehung,
— KW 21 Versand der Unterlagen,
— 7.6.2021 Rückfragenfrist,
— 17.6.2021 Kolloquium,
— 29.7.2021 Abgabe Planunterlagen,
— 4.8.2021 Abgabe Modell,
— 9.9.2021 Preisgericht,
— 21.9.2021 Ausstellungseröffnung.
C) Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Heinz-Neukäter-Schule:
Der Auslober erklärt, dass er der Gewinnerin/dem Gewinner oder einem der Preistragenden die weitere Bearbeitung der Teilaufgabenstellung „Neubau der Heinz-Neukäter-Schule“, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 (3) HOAI 2021 sowie nach §§ 39 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Außensportanlage:
Der Auslober erklärt, dass er:
— sobald die haushaltlichen Mittel zur Verfügung stehen,
— der Gewinnerin/dem Gewinner oder einem der Preistragenden die weitere Bearbeitung der Teilaufgabenstellung „Neukonzeption Außensportanlage“, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 39 (3) HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträgers/in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Leistungsphase 1 gilt durch den Wettbewerb als erledigt.
Es ist beabsichtigt zunächst mit der Gewinnerin/dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträger/innen als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertungen ein.
Der Wettbewerbsteilbereich der Heinz-Neukäter-Schule wird nach HOAI 2021, Anlage 10.2 (Objektliste Gebäude – Ausbildung/Wissenschaft/Forschung – Schulen mit hohen Planungsanforderungen) sowie Anlage 11.2 (Objektliste Freianlagen – Spiel- und Sportanlagen – Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot) in die Honorarzone IV Mindestsatz eingestuft.
Der Wettbewerbsteilbereich Außensportanlage wird nach HOAI 2021, Anlage 11.2 (Objektliste Freianlagen – Spiel- und Sportanlagen – Sportanlagen in der Landschaft) in die Honorarzone III Mittelsatz eingestuft.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de