Neubau Zentralgebäude – Erweiterte Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: E-301
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bernward-khs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralgebäude – Erweiterte Rohbauarbeiten
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung von Leistungen des Rohbaus für den Neubau des eltern-Kind-Zentrums (Zentralgebäude E). Der Neubau erfolgt im laufenden Betrieb des Krankenhauses. Die Rohbauarbeiten umfassen folgende Leistungen:
1) Spezialtiefbauarbeiten: Baugrubenumfassung mit überschnittenen Bohrpfahlwänden; Gebäudeabfangung im HDI-Verfahren; in Teilbereichen Gründungselement als Bohrpfähle,
2) Erdaushub der Baugrube in Abschnitten einschl. Entsorgung von kontaminiertem Boden,
3) Gerüstbauarbeiten,
4) Verblendmauerwerk,
5) Außenwanddämmung der erdberührten Außenwände,
6) WU-Betonarbeiten,
7) Stahlbetonarbeiten,
8) Mauerwerksarbeiten.
Für Teile der zu erbringenden Leistungen sind Planungsleistungen durch den Auftragnehmer auszuführen.
St. Bernward Krankenhaus GmbH
Treibestraße 9
31134 Hildesheim
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Eltern-Kind-Zentrums (Zentralgebäude E) auf dem Grundstück des St. Bernward Krankenhauses in Hildesheim. Die Baustelle liegt im Innenstadtbereich der Stadt Hildesheim. Baustellenlagerfläche steht auf Grund der Lage nur begrenzt zur Verfügung. Das neue Gebäude wird an zwei Bestandsgebäude angebaut. Angrenzend an den Neubau befindet sich ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude. Die Baugrubenumschließung erfolgt mit Bohrpfahlwänden und offener Wasserhaltung. Die Kellersohle und Kelleraußenwände werden als Weiße Wanne ausgeführt. Vor der Herstellung der Baugruppenumschließung sind die angrenzenden Gebäude im HDI-Verfahren zu unterfangen. Tragenden Wände und Decken erfolgen in Stahlbeton. Nichttragenden Wände im Untergeschoß erfolgen als Mauerwerkswände. Der Rohbau wird geschoßweise an die vorhandenen Funktionstrakte des Krankenhauses angebunden.
Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, fordert der Auftraggeber von diesen eine Anzahl zur Abgabe eines Angebotes auf, die nicht niedriger als die festgelegte Mindesanzahl 5 und nicht höher als die festgelegte Höchstanzahl 5 ist. Zur Angebotsabgabe werden die Bewerber mit den höchsten (Gesamt-) Eignungspunktzahlen (siehe hierzu nachstehend Abschnitt III.) aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder das Verfahren aufzuheben, insbesondere dann, wenn eine für die Aufrechterhaltung eines Wettbewerbs ausreichende Anzahl fristgerechter, wertbarer und entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers erstellter Teilnahmeanträge oder Angebote nicht vorliegt oder - im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens – der niedrigste Netto-Angebotspreis einen Betrag von 13 Mio. EUR überschreitet. In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Mit dem Teilnahmeantrag (TA) sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen. Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit dem TA das Formblatt 234 einzureichen. Im Fall einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis ist mit dem TA unter Verwendung der Formblätter 235 und 236 zu erbringen. Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe angegeben worden sind, hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritten zu vergeben beabsichtigt, im TA unter Verwendung des Formblatts 233 anzugeben. Die Namen der Nachunternehmer sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer hat der Bewerber erst auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B)
Die geforderten Eignungsanlagen im Einzelnen:
1) Abgabe eines TA (Formblatt) einschließlich folgender Angaben:
1.1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
1.2) Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
1.3) Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns;
1.4 weitere im TA genannte Erklärungen.
2) Soweit einschlägig – Erklärung zur BG;
3) Soweit einschlägig – Erklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten;
4) Soweit einschlägig – Verpflichtungserklärung eignungsrelevanter Dritter;
5) Soweit einschlägig – Erklärung Nachunternehmerleistungen;
6) Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
7) Referenzen (Formblatt 444) gemäß Ziffer III.1.3) soweit möglich mit Erklärungen des Auftraggebers, sonst als Eigenerklärung.
C)
Die Eignungskriterien sind wie folgt kategorisiert:
1) Die Mindeststandards (A-Kriterien) müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des TA;
2) Bewertungskriterien (B-Kriterien) werden darauf geprüft, inwieweit der TA des Bewerbers den Anforderungen zur Eignung genügt. Der jeweilige Erfüllungsgrad schlägt sich auf die Bewertungspunkte (BP) mit 0 bis 5 Punkte nieder.
3) Die B-Kriterien werden entsprechend ihrer Bedeutung durch Gewichtungspunkte (GP, in Summe 100) gewichtet.
4) Die Gesamteignungspunkte ergeben sich wie folgt: (Gesamt-) Eignungspunkte = Summe über alle B-Kriterien (BP+GP).
1) Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
2) B-Kriterium (15 GP): Netto-Umsatzdurchschnitt des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen: EUR 5 Mio. oder weniger = 0 BP; EUR > 5 - 7,5 Mio. = 1 BP; > EUR 7,5 - 10,0 Mio. = 2 BP; > EUR 10,0 - 12,5 Mio. = 3 BP; > EUR 12,5 - 15,0 Mio.= 4 BP; > EUR 15,0 Mio. = 5 BP
1) A-Kriterium: Netto-Mindestjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen: [Betrag gelöscht] EUR.
1) Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" ggf. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
2) B-Kriterium (15 GP): Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: 10 oder weniger = 0 BP; 11 - 15 = 1 BP; 16 - 20 = 2 BP; 21 - 25 = 3 BP; 26 - 30 = 4 BP; > 30 = 5 BP;
3) B-Kriterium (15 GP): Anzahl Referenzen Bauen im Bestand, Aufstockung oder Anbauen in den letzten 5 Jahren, Netto-Auftragswert mindestens EUR 5.000.000: 1 = 0 BP; 2 = 1 BP; 3 = 2 BP; 4 = 3 BP; 5 = 4 BP; > 5 = 5 BP;
4) B-Kriterium (15 GP): Anzahl Referenzen Bauen von Bauten mit beengten Baustelleneinrichtungsflächen in den letzten 5 Jahren, Netto-Auftragswert mindestens EUR 2.000.000: 1 = 0 BP; 2 = 1 BP; 3 = 2 BP; 4 = 3 BP; 5 = 4 BP; > 5 = 5 BP;
4) B-Kriterium (15 GP): Anzahl Referenzen Bauen mit Gründungen des Spezialtiefbaus in den letzten 5 Jahren, Netto-Auftragswert mindestens EUR 2.000.000: 1 = 0 BP; 2 = 1 BP; 3 = 2 BP; 4 = 3 BP; 5 = 4 BP; > 5 = 5 BP;
5) B-Kriterium (25 GP): Konzept zur Sicherstellung der Hygiene (Pandemie), Brandschutz und Ausführungstermine sowie Baustellenlogistik bei Baustellen mit beengten Platzverhältnissen: ungenügend = 0 BP; mangelhaft = 1 BP; ausreichend = 2 BP; befriedigend = 3 BP; gut = 4 BP; sehr gut = 5 BP.
1) A-Kriterium: Mindestanzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: 10;
2) A-Kriterium: Mindestanzahl Referenzen Bauen im Bestand, Aufstockung oder Anbauen in den letzten 5 Jahren, Netto-Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR: 1;
3) A-Kriterium: Mindestanzahl Referenzen Bauen von Bauten mit beengten Baustelleneinrichtungsflächen in den letzten 5 Jahren, Netto-Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR: 1.
4) A-Kriterium: Mindestanzahl Referenzen Bauen mit Gründungen des Spezialtiefbaus in den letzten 5 Jahren, Netto-Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR: 1.
Von den Bietern wird eine Erklärung zum Mindeslohn gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BD1KL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland