Rückbau Kaserne am Limberg, 3. BA, Gebäudeabbrüche Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VOBEU-OBG-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://osnabrueck.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau Kaserne am Limberg, 3. BA, Gebäudeabbrüche
Rückbau Kaserne am Limberg; 3.Bauabschnitt, Gebäudeabbrüche.
Rückbau KAL, OS — Gebäudeabbruch 3. BA
Am Limberg
49088 Osnabrück
Schadstoffsanierung und Abbruch von insgesamt 36 Gebäuden (Werkstätten, Instandsetzungshallen und Funktionsgebäude).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
— Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in Handwerkerrolle oder beider Industrie- und Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Bedingungen für den Auftrag zur Angebotsabgabe sind vom Bieter folgende Bescheinigungen einzureichen, bei Nichtvorliegen werden diese nach § 16 a EU VOB / A nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:
— Gültiger Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die vorgenannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
— Umsatz des Unternehmens - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
— Angaben von 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Benennung folgender Mindestangaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Benennung des Leistungsumfanges einschl. Angabe der Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter, stichwortartige Beschreibung des besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, ...) Angabe zur vertraglichen Bindung (HU, NU, ARGE-Partner), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonalkoordiniert wurden; Bestätigung des AG über vertragsgemäße Ausführung der Leistung
— Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufüge.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und / oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
VOB / A; VOB / B; GWB, vierter Teil; VGV; Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz
Nach § 11 EU und § 12 a EU VOB / A werden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal/ vergabe.Niedersachsen bereitgestellt.
Die Abgabe eines Angebots ist nur digital möglich.
Wir weisen darauf hin, dass für den Erhalt von Bieterinformationen, der Kommunikation mit der Vergabestelle und zur digitalen Abgabe eines Angebotes eine Registrierung bei dem Deutschen Vergabeportal / bei vergabe.Niedersachsen erforderlich ist.
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden Aufgefordert, frühzeitig Ihre Fragen über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform zu übermitteln. Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Fragen zum Vergabeverfahren, die der Vergabestelle nicht bis 10 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote vorliegen, werden nur berücksichtigt, wenn dadurch eine Aufhebung des Verfahrens verhindert werden kann. Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich - im gesetzlich zulässigen Rahmen - schriftlich per Vergabeplattform erteilt. Telefonische Auskünfte oder per E-Mail werden nicht erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YD65.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).