Mess-, Steuer- und Regeltechnik für eine Großbrandversuchsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22.5-0242/17-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tu-braunschweig.de/abt22
Abschnitt II: Gegenstand
Mess-, Steuer- und Regeltechnik für eine Großbrandversuchsanlage
Mess-, Steuer- und Regeltechnik für eine Großbrandversuchsanlage.
Prozessvisualisierung und -steuerung
Technische Universität Braunschweig, Institut für Baustoffe Massivbau und Brandschutz
Beethovenstraße 52
38106 Braunschweig
Los 1:
Prozessvisualisierung und -steuerung.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Versuchstechnik
Technische Universität Braunschweig, Institut für Baustoffe Massivbau und Brandschutz
Beethovenstraße 52
38106 Braunschweig
Los 2:
Versuchstechnik.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (§ 6b EU Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A 2019). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Angaben / Erklärungen gemäß „Eigenerklärung zur Eignung“, siehe Vergabeunterlagen.
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Abs. 2 VOB/A 2019:
— den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Eigenerklärung),
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Eigenerklärung),
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (Eigenerklärung).
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Abs. 3 VOB/A 2019:
— die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung),
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Eigenerklärung),
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung).
Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrags geringer als brutto 9,35 pro Stunde ist, gilt verpflichtend der gesetzliche Mindestlohn von 9,35/Std. Die Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4DYM2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Auf die Präklusion gem. § 160. Abs. 3 Pkt. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, auf die entsprechenden/einschlägigen vergaberechtlichen Regelungen (GWB/VgV) wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.tu-braunschweig.de/abt22