Ein N-Analysator sowie 2 CN-Analysatoren Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0008-21-I-B
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.thuenen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Ein N-Analysator sowie 2 CN-Analysatoren
Ein N-Analysator sowie 2 CN-Analysatoren.
Ein Stickstoffanalysator (N)
Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von einem Stickstoffanalysator (N) zur Analyse von Pflanzen- und Bodenproben, inkl. eines automatischen Probenladegerätes (Autoloader) für Makroproben sowie die Installation der Software auf dem im Lieferumfang enthaltenen PC. Zudem erfolgt eine zweitägige fachkundige Einweisung für bis zu 3 Mitarbeitende des Auftraggebers durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers beim Auftraggeber vor Ort sowie die Aushändigung und elektronische Übermittlung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung für das Gerät. Darüber hinaus garantiert der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für das Gerät für einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren nach dessen Lieferung.
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Die tatsächlichen Ausführungsfristen sind § 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Zwei Kohlenstoff-/Stickstoffanalysatoren (CN)
Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von 2 Kohlenstoff-/Stickstoffanalysatoren (CN) zur Analyse von Pflanzen- und Bodenproben, inkl. eines automatischen Probenladegerätes (Autoloader) für Makroproben je Gerät sowie die Installation der Software auf denen im Lieferumfang enthaltenen PC's. Zudem erfolgt eine zweitägige fachkundige Einweisung für bis zu 3 Mitarbeitende des Auftraggebers durch geeignetes deutschsprachiges Personal des Auftragnehmers beim Auftraggeber vor Ort sowie die Aushändigung und elektronische Übermittlung einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung für die Geräte. Darüber hinaus garantiert der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Geräte für einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren nach deren Lieferung.
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Die tatsächlichen Ausführungsfristen sind § 7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als 6 Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de („Meine e-Vergabe“) über die Funktion „Angebot abgeben“ einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion „Vergabestelle kontaktieren“ der e-Vergabe-Plattform des Bundes („Meine e-Vergabe“) als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C) Zusätzlich zu den unter Abschnitt III beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente (Details siehe Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen:
— Leistungsverzeichnis und
— Angebotsbestätigung.
D) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes Zu beachten.
E) Bietergemeinschaften
Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
F) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
G) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2)) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.