Greenbone Secutity Manager Referenznummer der Bekanntmachung: 21/106
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Greenbone Secutity Manager
Gegenstand des Vertrages ist der Kauf eines Greenbone Security Manager inkl. Instandhaltung, Subscription, Soft-ware und Pflege
30459 Hannover
Gegenstand des Vertrages ist der Kauf eines Greenbone Security Manager inkl. Instandhaltung, Subscription, Soft-ware und Pflege
Dazu zählt:
Der Kauf von Hardware
Inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware
Und Aufstellung*
Instandhaltungsleistungen
Subscription
Und Pflege für die Betriebssystemsoftware
Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, mit einer Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand dar.
— Der Entsorgungsprozess ist konform zu der DIN 66399 (DIN-Norm zur Datenträgervernichtung).
Das Zertifikat ist dem Angebot unter „Sonstiges“ beizufügen.
— Qualitätsmanagementzertifikat (z. B. Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001) wird mit der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das Zertifikat ist dem Angebot unter „Sonstiges“ beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.