Museumsanlage Osterholz-Scharmbeck, Sanierung Findorffhaus: Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001227
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Museumsanlage Osterholz-Scharmbeck, Sanierung Findorffhaus: Objektplanung Gebäude
Der Landkreis Osterholz plant die Sanierung bzw. Restaurierung des denkmalgeschützten Findorffhauses. Das Findorffhaus ist der ehemalige Amtssitz des Königlich Hannoverschen Moorkommisars Jürgen-Christian Findorff und als Heimatmuseum Teil der Museumsanlage mit dem angrenzenden Vogelmuseum, dem Torfkahnmuseum und dem Mitmachmuseum und beinhaltet Schauräume mit bürgerlicher Wohnkultur und Industriegeschichte der Region. Die geplante Sanierung / Restaurierung ist in enger Zusammenarbeit mit den Restauratoren des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege durchzuführen und in Abstimmung mit dem Nutzungskonzept der Museumsanlage.
Der Landkreis Osterholz plant die Sanierung bzw. Restaurierung des denkmalgeschützten Findorffhauses. Das Findorffhaus ist der ehemalige Amtssitz des Königlich Hannoverschen Moorkommisars Jürgen-Christian Findorff und als Heimatmuseum Teil der Museumsanlage mit dem angrenzenden Vogelmuseum, dem Torfkahnmuseum und dem Mitmachmuseum und beinhaltet Schauräume mit bürgerlicher Wohnkultur und Industriegeschichte der Region. Die geplante Sanierung / Restaurierung ist in enger Zusammenarbeit mit den Restauratoren des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege durchzuführen und in Abstimmung mit dem Nutzungskonzept der Museumsanlage. Gegenstand dieser Vergabe sind die Objektplanungen - Gebäude.
Die 3 bis 5 Bewerber, die aufgrund Ihrer Referenzen die höchsten Punktzahlen erreichen, werden aufgefordert ein Angebot abzugeben (§ 51 VgV). Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand folgender Kriterien. Es werden maximal 3 Referenzen bewertet.
1. Kosten der Kostengruppe 300
Die Bewertung des Auftragswertes (Kosten gemäß KG 300) und der erbrachten Leistungsphasen und stellt sich wie folgt dar:
— Kosten der Kostengruppe 300 von [Betrag gelöscht] EUR oder mehr = 4 Punkte,
— Kosten der Kostengruppe 300 unter [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte.
Alle dazwischenliegenden Kosten werden linear interpoliert.
2. Erbrachte Leistungsphasen
Zusätzlich zum Auftragswert werden für die erbrachten Leistungsphasen gemäß HOAI folgende Punkte vergeben:
— Lph. 1: 0,20 Punkte,
— Lph. 2: 0,40 Punkte,
— Lph. 3: 1,00 Punkte,
— Lph. 4: 0,70 Punkte,
— Lph. 5: 0,80 Punkte,
— Lph. 6: 0,10 Punkte,
— Lph. 7: 0,10 Punkte,
— Lph. 8: 0,60 Punkte,
— Lph. 9: 0,10 Punkte,
— Summe: 4,00 Punkte.
3. Fördermittel
Wenn es sich bei dem Referenzprojekt um eine Maßnahme handelt, die durch Drittmittel gefördert wurde und der Bewerber bei der projektbegleitenden Akquise und Antragstellung öffentlicher Fördergelder mitgewirkt hat, werden 4 Zusatzpunkte vergeben.
4. Fachwerksanierung
Wenn es sich bei dem Referenzprojekt um eine Maßnahme handelt, bei der eine Fachwerksanierung durchgeführt wurde, werden 4 Zusatzpunkte vergeben.
Somit können pro Kriterium 4 Punkte erreicht werden. Die höchstmögliche Punktzahl beträgt bei der Bewertung von 3 Referenzen mit der maximalen Punktzahl von 16 Punkten (pro Referenz) 48 Punkte.
Es sollen Fördermittel für das Projekt eingeworben werden. Die Fördermittelakquise ist Bestandteil des Auftrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entsprechender Registerauszug (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 7.5.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der / die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
— Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und sonstiger Schäden von [Betrag gelöscht] EUR. Bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (§ 46 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis über den Abschluss ist vor Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen,
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zum Umsatz, zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Eigenerklärung über die Zahl der in den Jahren 2018 – 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Architekten / Bauleiter bzw. Baumanager (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV),
— 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen der letzten 5 Jahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen für Baudenkmäler in vergleichbarer Größenordnung handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2020 abgeschlossen wurde.
— 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen der letzten 5 Jahre (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bei den Referenzen muss es sich um Planungsleistungen für Baudenkmäler in vergleichbarer Größenordnung handeln, bei denen mind. die Leistungsphasen 3 – 8 (HOAI) erbracht wurden und die Leistungsphase 8 zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2020 abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.