Vergabeverfahren „Unternehmenssteuern bei juristischen Personen öffentlichen Rechts/Körperschaften öffentlichen Rechts“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren „Unternehmenssteuern bei juristischen Personen öffentlichen Rechts/Körperschaften öffentlichen Rechts“
Dieses Vergabeverfahren sieht die Beauftragung einer externen steuerfachlichen Beratungsleistung in Form von 2 getrennten Losen vor.
Los 1 (Projekt Steuern) umfasst eine steuerfachliche und organisatorische Beratung im Rahmen eines zeitlich abgegrenzten Steuerprojekts, das die Weiterentwicklung der Fähigkeiten der KKH zur Erfüllung steuerlicher Anforderungen zum Ziel hat. Projektschwerpunkt ist der Auf- und Ausbau einer adäquaten Steuerfunktion, um die Umsetzung von veränderten Anforderungen aus einer Umsatzsteuerreform (Einführung § 2b UStG) zu realisieren sowie die Weiterentwicklung interner Voraussetzungen für die Erfüllung ertragsteuerlicher Anforderungen voranzutreiben.
Los 2 (operative Steuerberatung) umfasst die fortlaufende operative steuerliche Beratung und Unterstützung im Tagesgeschäft (bzgl. Unternehmenssteuern). Dies beinhaltet aktuell v. a. die Beratung und Mitarbeit bei der Erstellung von Umsatzsteuererklärungen. Zukünftig können, in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Steuerprojekts (Los 1), weitere Aufgabenfelder hinzukommen.
Hannover
Los 1 (Projekt Steuern) umfasst eine steuerfachliche und organisatorische Beratung im Rahmen eines zeitlich abgegrenzten Steuerprojekts, das die Weiterentwicklung der Fähigkeiten der KKH zur Erfüllung steuerlicher Anforderungen zum Ziel hat. Projektschwerpunkt ist der Auf- und Ausbau einer adäquaten Steuerfunktion, um die Umsetzung von veränderten Anfor-
Derungen aus einer Umsatzsteuerreform (Einführung § 2b UStG) zu realisieren sowie die Weiterentwicklung interner Voraussetzungen für die Erfüllung ertragsteuerlicher Anforderungen voranzutreiben
Hannover
Los 2 (operative Steuerberatung) umfasst die fortlaufende operative steuerliche Beratung und Unterstützung im Tagesgeschäft (bzgl. Unternehmenssteuern). Dies beinhaltet aktuell v. a. die Beratung und Mitarbeit bei der Erstellung von Umsatzsteuererklärungen. Zukünftig können, in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Steuerprojekts (Los 1), weitere Aufgabenfelder hinzu-kommen.
Der Vertrag für Los 2 verlängert sich maximal einmal jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. „Firmenname und Anschrift,
Verantwortlicher Ansprechpartner während der Vergabe, E-Mail,
Telefon-Nr. und Telefax-Nr."
I 1.2. Der Bieter muss einen Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) erbringen.
A 1.3. Das Angebot und die Kommunikation während der Ausschreibung und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Erfüllen Sie diese Anforderung? A
2.1. Nennung des Unternehmensumsatzes des Bieters getrennt für Deutschland und international (inkl. D) je Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren I 2.2 Nennung des Creditreform-Index bzw. einer vergleichbaren Auskunft I
3.1.„"Mit Angebotsabgabe sind mindestens 6 vergleichbare Referenzmandate aus den letzten 3 Jahren aufzuführen.
Vergleichbar sind Referenzen die der hier ausgeschriebenen Leistung in Inhalt, Umfang und Komplexität entsprechen und bei JPöR, davon mind. drei Körperschaften öffentlichen Rechts (idealerweise GKV), erbracht wurden.
Die Darstellung der Referenz hat mindestens eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung inkl. Angaben von – Umsatz und Anzahl erbrachter Leistungstage
— Dauer (kalendarisch),
— Zusammenfassung der durch den Bieter erbrachten Leistung.
Es ist (im Angebot, spätestens aber auf Anforderung der KKH) der als Referenz benannte Kunde mit Nennung eines Ansprechpartners (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben.
A 3.2 Bieterseitige Erklärung, dass eine gesicherte Kommunikation via E-Mail und/oder Cloud-Server zugesichert ist. A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E32186678). Um über eingehende und von der Auftraggeberin beantwortete Fragen bzw. die Änderung von Unterlagen informiert zu werden, hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren.
Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten registrierte Bieter in der Regel über das Portal.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. …
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat …
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“…
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de