Gerneralplanung für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg Referenznummer der Bekanntmachung: V_21-02 IKZ Sch

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schladen
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38315
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0E0DC228-C[removed]BE-FFD95F900CB4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/0E0DC228-C[removed]BE-FFD95F900CB4
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gerneralplanung für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg

Referenznummer der Bekanntmachung: V_21-02 IKZ Sch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Schladen-Werla plant die Beauftragung der Generalplanung für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg. Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Landkreises Wolfenbüttel im Auftrag der Gemeinde durchgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit dem Jahr 2013 verfügt die Grundschule „Clemens-Schule Hornburg“ über eine offene Ganztagsschule.

Auf Grund der steigenden Schülerzahlen mussten neue Klassenräume eingerichtet werden. Infolge dessen erfolgt eine Mehrfachnutzung der Räume, um der Ganztags-schule gerecht zu werden. Dies ist aus organisatorischen und pädagogischen Gründen eine sehr unbefriedigende Lösung.

Da der Bedarf an Ganztagsschulplätzen steigt und der geplante Rechtsanspruch ab 2025 eine nachhaltige Planung erfordert, wurde ein Anbau an die Schule favorisiert. Es ist damit eine Erweiterung um weitere vier Gruppenräume möglich.

Die Gemeinde Schladen-Werla hat im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ beim Land Niedersachsen Fördermittel beantragt. Die Richtlinie ist als Anlage B02 beigefügt.

Das Schulgrundstück und die derzeit darauf befindlichen Bestandsgebäude stehen im Eigentum der Gemeinde Schladen-Werla, die auch Trägerin der Grundschule ist.

Die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Bauaufsichtsbehörde ist beim Land-kreis Wolfenbüttel angesiedelt.

Der Auftraggeber führt derzeit ein Bauleitplanverfahren durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anbau zu schaffen. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans ist als Anlage B03 beigefügt. Ziel ist es, bis zur Einreichung des Bauantrages einen Verfahrensstand nach § 33 BauGB erreicht zu haben.

Der Auftraggeber wird außerdem bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens eine Baugrunderkundung auf dem in Aussicht genommenen Baufeld durchführen lassen. Weiterhin werden ergänzende chemische Untersuchungen beauftragt. Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Vertragsabschluss vorgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist davon auszugehen, dass der Boden ausreichend tragfähig ist und keine Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen werden müssen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass keine Bodenbelastungen vorliegen.

In Abstimmung mit der Schulleitung wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf der Grundlage eines Raumprogrammes bereits ein Vorentwurf entwickelt, der als Anlage B04 beigefügt ist.

Der Vorentwurf gemäß Anlage B04 gibt die durch den Auftraggeber gewünschte bauliche Gestaltung wieder und ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der weiteren Planungen – nach erforderlicher Plausibilisierung und fachlicher Prüfung – zugrunde zu legen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Vergabeverfahren die nachfolgenden Planungsleistungen auf Grundlage der HOAI 2021 an einen Auftragnehmer als Generalplaner zu vergeben:

Leistung

1

Gebäude und Innenräume

— Grundleistungen, § 34 HOAI, Anlage 10.1, linke Spalte, Leistungsphasen 2-9.

2

Tragwerksplanung

— Grundleistungen, § 51 HOAI, Anlage 14.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-6.

3

Technische Ausrüstung

— Grundleistungen, § 55 HOAI, Anlage 15.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-9, für folgende Anlagengruppen:

—— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen,

—— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,

—— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,

—— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen,

—— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,

—— Anlagengruppe 6 Förderanlagen,

—— Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen,

—— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation.

4

Freianlagen

— Grundleistungen, § 39 HOAI, Anlage 11.1, linke Spalte, Leistungsphasen 1-9.

5

Wärmeschutz und Energiebilanzierung

— Grundleistungen, § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1.2, Ziffer 1.2.1 Abs. 2, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, linke Spalte, Leistungsphasen 1-7.

6

Raumakustik

— Grundleistungen, § 3 Abs. 1 HOAI, Anlage 1.2, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2 Abs. 2, linke Spalte, Leistungsphasen 1-7.

7

Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis)

— Besondere Leistungen bzgl. der vorstehend genannten Leistungsbilder und Zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Be-darf ggf. noch beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzung des Bauvorhabens / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation Projektleitung / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Präsenz vor Ort / Gewichtung: 100
Kostenkriterium - Name: Nettogesamthonorar / Gewichtung: 550
Kostenkriterium - Name: Stundensätze für zusätzlich beauftragte Leistungen / Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag im vorliegenden Vergabeverfahren aus dem vorstehend unter D genannten Leistungsumfang zunächst nur die bis zur Einreichung des Baugenehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen, d. h. die Leistungen bis einschließlich der jeweiligen Leistungsphasen 4. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. können optional stufenweise oder im Ganzen beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsphasen und Planungsleistungen über die Leistungsphase 4 hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Optionsausübung verpflichtet, die vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Details zum beabsichtigten Zuschnitt der stufenweisen Beauftragung sind dem Generalplanervertrag (Anlage B01) zu entnehmen.

Soweit die optionale Weiterbeauftragung des Auftragnehmers mit den Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. erfolgt (siehe E.), wird die weitere Terminplanung für diese Planungsleistungen in diesem Zusammenhang vereinbart.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftragnehmer muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.

Der Auftraggeber strebt die Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Gesamtvorhabens zum 31.12.2021 an. Dieser Zeitpunkt resultiert aus der Terminvorgabe der beigefügten Richtlinie (Anlage B02).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bieter anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien, die hier nochmals im Überblick dargestellt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 (insgesamt und aus Planungsleistungen für Bildungs- oder Betreuungsbauten). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.

Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,6 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssumme pro Jahr betragen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzleistungen zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale erfüllt sind:

— Hochbauvorhaben der öffentlichen Hand,

— Gesamtbauwerkskosten (Summe aus KG 300 und 400) mindestens 0,5 Mio. EUR (netto),

— Bearbeitete Leistungen mindestens entsprechend Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung gemäß § 34 HOAI,

— Abschluss der Leistungen des Bieters frühestens 1.1.2018.

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2018 bis 2020, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieuren und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.

Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. Für die als Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in vorgesehenen Personen ist ein Nachweis der Berufszulassung als Architekt/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Architektenkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.

Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zur Teilnahme am Vergabeverfahren sind nur natürliche Personen oder Gesellschaften zugelassen, die nach Maßgabe des Niedersächsischen Architekturgesetzes (NArchG) oder nach dem Recht eines anderen Bundeslandes oder dem Recht eines anderen Staates, in dem sie ihren Sitz haben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ zu führen (bei Gesellschaften: im Namen oder in der Firma der Gesellschaft zu führen).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2021

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