Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung und Reinigung der Wohnhäuser-Allgemeinflächen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2021-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpibpc.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung und Reinigung der Wohnhäuser-Allgemeinflächen
Reinigungsleistung – Unterhalts-, Glasreinigung und Reinigung der allgemeinen Flächen in Wohnhäusern – für das Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie und das Max-Planck-Institut für experimentelle Medizin. Objektvergabe und Vergabe eines Mantelvertrages für die konkrete verbindliche Einzelbeauftragung und die Vergabe eines Mantelvertrages je Los. Die Mantelverträge ermöglichen es berechtigten Einrichtungen des Auftraggebers im Verhandlungsverfahren mit dem, den Zuschlag erhaltenden Bieter/n über die Beauftragung Gleichartiger Leistungen nach dem Grundmuster der Einzelbeauftragung zu verhandeln.
Berechtigte Einrichtungen sind:
1. Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung,
2. Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation,
3. Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und Multiethnischer Gesellschaften.
Der Bieter kann für alle Lose, Los-Kombinationen (Los 1 + Los 3) oder einzeln für das Los 2 und/oder Los 3 ein Angebot abgeben. Bitte beachten Sie, dass Los 1 nur in Kombination mit Los 3 angeboten werden kann.
Unterhaltsreinigung
Göttingen
Unterhaltssreinigung, werktäglich, am Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie und am Max-Planck-Institut für experimentelle Medizin.
Glas- und Fassadenreinigung
Göttingen
Jährlich einmalige Reinigung von Glasflächen einschließlich Rahmen/Glasschwertern/Falz/Wetterschenkel/Fensterbänke/Fensterbleche.
Ausführungszeit: Juni (erstmals auszuführen im Juni 2022).
Reinigung der Wohnhäuser-Allgemeinflächen
Göttingen
Reinigung der allgemeinen Flächen von 7 Wohnhäusern in den Stadtteilen Nikolausberg, Weende, Südstadt und Geismar der Stadt Göttingen. Die Reinigung muss in jedem der Wohnhäuser wöchentlich, an einem zu Vertragsbeginn
Festgelegtem Wochentag, durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung des Bieters zu den Unternehmensangaben:
Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Anschrift der Niederlassungen und Sitz der zuständigen Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen der bevollmächtigten Unternehmensvertreter, Gründungsdatum, Angabe der Beschäftigtenzahl, des Gesamtumsatzes und der Bilanzsumme des Partnerunternehmens oder verbundenen Unternehmens).
— Allgemeine Erklärung – Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters:
— zur Berufs- und Handelsregistereintragung,
— zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— über die erforderlichen Mittel bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmen,
— zur Bietergemeinschaft,
— über dsie Teilleistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen wird,
— nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),
— zur Verpflichtung der Einhaltung der Tariftreue und Mindestentlohnung,
— Kalkulation der Stundenverrechnungssätze,
— zum Qualitätsprofil des Vorarbeiters,
— über die Fachkunde der Reinigungskräfte,
— Protokoll über die Objektbegehungen,
— Kenntnisnahme der Betriebsordnung für Fremdfirmen,
— kompletter Angebotsteil.
Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten Vergabeunterlagen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Umsatzangabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz) und die Bilanzsumme des Unternehmens (Anlage 4.12) (pro Los separat);
— Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw., dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und anschließend einen entsprechenden Nachweis, mit den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (5) Mio. EUR betragen.
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft Erklärung über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unter- nehmen des Bieters seinen Sitz hat.
Alle Anlagenverweise beziehen sich auf die kompletten Vergabeunterlagen Folgende Erklärungen ist von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zur Referenzen:
Anzugeben sind mindestens 3 Referenzaufträge je Los mit Ansprechpartnern bei diesen Referenzunternehmen, über in Art und Umfang gleichwertige Aufträge jeweils mit Angabe des
Auftragswertes und der Auftragsdauer bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bescheinigung vorhandener Qualitätssicherungsmaßnahmn (Kopie der Zertifizierungsurkunde) gem. den Normen der Serie EN 29000 (DIN EN ISO 9000ff.), wenn vorhanden - keine Bedingung,
— Nachweis der Zertifizierung Umweltmanagement (in Kopie) nach DIN ISO 14001, wenn vorhanden - keine Bedingung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die Aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).