Anwendungssystem Bauen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020.0271
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anwendungssystem Bauen
Für die Bauabteilung des Landkreises Harburg wird ein neues Anwendungssystem gesucht, in dem die Kernprozesse der Bauabteilung (Bauantragsgenehmigung, Bauaufsicht, Baulastenverzeichnis) künftig ausschließlich digital abgebildet werden sollen.
Landkreis Harburg – ITK Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
Ausgeschrieben wird die Lizensierung, Installation und Wartung sowie die Einführung, Datenmigration aus dem bisherigen System und die Schulung von Anwendern und Administratoren eines solchen Systems.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe kommIT Gesellschaft für Informationstechnik mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://komm-it.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDHU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).