Nutzfahrzeuge_Hybridbusse_2021_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: Nutzfahrzeuge_Hybridbusse_2021 Teilnahmewettbewerb
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bentheimer-eisenbahn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzfahrzeuge_Hybridbusse_2021_TNW
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von fünf Solo-Standard-Bussen (bis 12,5m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum
15. Dezember 2021
Voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert, abgenommen und berechnet sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags der Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung erfolgt daher nur und erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Bentheimer Eisenbahn AG Otto-Hahn-Straße 1 48529 Nordhorn
Fünf Solo-Standard-Bussen (bis 12,5m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei (3) Bieter beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Eine hohe Anzahl ausgelieferter Busse mit gleicher Antriebsart wird positiv bewertet. Als gleichwertig gelten auch Gelenkbusse mit der ausgeschriebenen Antriebsart.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Zahl von in hohem Grad vergleichbaren Referenzen wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte und der Anzahl hoch vergleichbarer Referenzprojekte hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Angaben zum Bewerber/zur Bewerbergemeinschaft (Formblatt F2),
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt F3).
c) Einzureichen ist der Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
d) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
e) Bewerbergemeinschaftserklärung nebst Angabe der Haftung, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt F2).
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
3.1. Referenzliste über abgeschlossene Lieferungen von mindestens zwei vergleichbaren Fahrzeugen (Solo-Standard-Busse (bis 12,5m) mit Diesel-Mildhybrid-Antrieb innerhalb der letzten 3 Jahre mit Angabe des
— Konkret ausgelieferten Leistungsgegenstands,
— Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Leistungszeitraums (gem. Formblatt F4).
3.2. Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z.B. DIN ISO 9001, erfolgen.
Es handelt sich bei dieser Vorgabe um eine zwingende Mindestanforderung. Das bedeutet, dass der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss.
Angabe des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, die durch Dritte geprüft wird. Der Nachweis kann durch eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement, z.B. DIN ISO 9001, erfolgen.
Es handelt sich bei dieser Vorgabe um eine zwingende Mindestanforderung. Das bedeutet, dass der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft über ein durch Dritte zertifiziertes und durch Dritte überprüftes Qualitätsmanagementsystem verfügen muss.
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben jeweils die in der Vergabebekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei (3) Bieter beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einer hohen Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Eine hohe Anzahl ausgelieferter Busse mit gleicher Antriebsart wird positiv bewertet. Als gleichwertig gelten auch Gelenkbusse mit der ausgeschriebenen Antriebsart.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Zahl von in hohem Grad vergleichbaren Referenzen wird mit 10 Punkten bewertet, die übrigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten eine entsprechend der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte und der Anzahl hoch vergleichbarer Referenzprojekte hohe Punktzahl. Der entsprechende Punktwert wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSD1D1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]