Regiobus Hannover GmbH – Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Niederflur-Omnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JD1JL
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regiobus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regiobus Hannover GmbH – Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Niederflur-Omnibussen
Die regiobus Hannover GmbH ist ein Busunternehmen, das den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in der Region Hannover betreibt. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt a. Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Mit ca. 260 eigenen Bussen und mehr als 700 Mitarbeitern sowie weiteren 130 Fahrzeugen von Subunternehmern ist die regiobus Hannover GmbH im Umlandverkehr in der Region Hannover unterwegs. Um ihren Bedarf an Neufahrzeugen abzudecken, beabsichtigt die regiobus Hannover GmbH ein oder mehrere Unternehmen mit der Lieferung von Solobussen und Gelenkbussen zu beauftragen.
Hannover
Da die regiobus Hannover GmbH auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte sie mit bis zu 3Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Niederflur-Überland-Gelenkomnibussen und Niederflur-Überland-Soloomnibussen mit Dieselantrieb mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption der regiobus Hannover GmbH auf ein weiteres Jahr schließen.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit den Bietern eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung in einem sogenannten Mini-Wettbewerb Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen somit typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden demnach zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist somit nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung wird die bestehende Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Niederflur-Gelenk- und -Soloomnibussen mit Dieselantrieb, die ursprünglich bis zum 31.12.2022 geschlossen worden ist, ersetzen, sobald diese ausgeschöpft worden ist.
Es wird derzeit vom Auftraggeber – vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln – beabsichtigt, in den Jahren 2022-2026 jährlich etwa sechs bis neun Gelenkomnibussen und etwa 16 bis 21 Soloomnibussen auf Basis der neuen Rahmenvereinbarung zu beschaffen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern. Die Obergrenze dieser Rahmenvereinbarung liegt damit bei einer Beschaffung von bis 45 Gelenk- und 105 Soloomnibussen.
Laufzeit bis zum 31.12.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption auf ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB,
1.9. Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2018) über die Lieferung von Niederflur-Omnibussen (mit Dieselantrieb). Es sind mindestens sechs Referenzen von unterschiedlichen privaten und/oder öffentlichen Auftraggebern zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Anzahl der gelieferten Fahrzeuge,
— Lieferdatum der Fahrzeuge,
— Abnahmedatum,
— Einsatzort.
Für die Benennung der Referenzprojekte ist die Referenzliste (Anlage 5) zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD1JL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.