Planung und Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Goslar Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-23
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Goslar
Planung und Errichtung eines NGA-Breitbandnetzes im Landkreis Goslar (Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser) – Wirtschaftlichkeitslücke.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Goslar beabsichtigt, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen.
Der Landkreis Goslar hat hierzu einen Antrag auf die Sonderaufrufe vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 1.11.2018 gestellt. Ebenfalls wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Kofinanzierung des Bundesprogramms bei dem Land Niedersachsen gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01) sowie der Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen (Anlage 02) liegen bereits vor.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die unterversorgten Bildungseinrichtungen sowie ein Krankenhaus. Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Bildungseinrichtungen und des Krankenhauses mit einer bedarfsgerechten hochbitratigen Breitbandversorgung herzustellen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)(50)
- Kriterium: Zeitplan(25)
- Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt I(10)
- Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt II(10)
- Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden(5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist; wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Eintragung in das Handelsregister sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen,
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern;
ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR;
ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR;
iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR;
iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung
Des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
c) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den öffentlichen Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der öffentliche Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung,
Des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb, Erbringung Kundendienste) Benennung Auftraggeber, Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.