02801-927/21 Pflege Airlock Standard Referenznummer der Bekanntmachung: 02801-927/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
02801-927/21 Pflege Airlock Standard
Es soll Pflege für die Landeslizenz Airlock Lifetime Enterprise Landeslizenz sowie Leistungen auf Abruf mit einer Vergütung nach Aufwand.
IT.Niedersachsen
Göttinger Chaussee 259
30459 Hannover
Es soll Pflege für die Landeslizenz Airlock Lifetime Enterprise Landeslizenz sowie Leistungen auf Abruf mit einer Vergütung nach Aufwand.
Der Vertrag kann 2 Mal um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird von Ihnen eine deutschsprachige Hotline innerhalb der vereinbarten Servicezeiten unterhalten.
Sie besitzen den Partnerstatus „Zertifizierter Airlock Partner“. Das Zertifikat ist dem Angebot unter Sonstiges beizufügen.
Die von Ihnen zur Leistungserbringung angebotenen Mitarbeiter müssen als „Airlock WAF Engineer oder Airlock WAF Connaisseur“ zertifiziert sein.
Das Zertifikat ist dem Angebot unter Sonstiges beizufügen.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB; Verstoß gegen Vorschriften in den letzten 2 Jahren),
— Für sämtliche zu erbringenden Leistungen ist eine Sicherheitsüberprüfung aller vom Auftragnehmer einzusetzenden Personen durchzuführen, derer er sich zur Erfüllung bedient. Die Sicherheitsüberprüfung erfolgt gemäß dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG), in der jeweils gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRDD6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.