21-0130 Fahrdienste für Schüler*innen mit Beeinträchtigung sowie für Integrationskinder Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0130 Fahrdienste für Schüler*innen mit Beeinträchtigung sowie für Integrationskinder
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
21-0130 Fahrdienste für Schüler*innen mit Beeinträchtigung sowie für Integrationskinder
Fahrdienste für Schüler*innen mit Beeinträchtigung aus dem gesamten Stadtgebiet Wolfsburg zu Schulen in Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn und Hannover sowie Integrationskinder ab dem 1.2.2022 für 6 Jahre bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres am 31.1.2028.
Friedrich-von-Schiller-Schule
38440 Wolfsburg
Verkehrsleistung Los 1:
Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Friedrich-von-Schiller-Schule mit Schulkindergarten – Primarbereich – im Walter-Flex-Weg und – Sekundarbereich – Carl-Grete-Str. in Wolfsburg einschließlich Schulinternen Fahrten (z. B. Fahrten zum Schwimmunterricht).
Peter-Pan-Schule
38440 Wolfsburg
Verkehrsleistung Los 2:
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Peter-Pan-Schule in Wolfsburg mit Begleitpersonal einschließlich schulinterne Fahrten (z. B. Fahrten zum Schwimmunterricht).
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte/Landesbildungszentrum für Blinde, Franz-Mersi-Schule, Deutsches Taubblindenwerk
38440 Wolfsburg
Verkehrsleistung Los 3:
Förderschwerpunkt Hören
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig
Förderschwerpunkt Sehen
Landesbildungszentrum für Blinde, Franz-Mersi-Schule/Förderzentrum Sehen und Deutsches Taubblindenwerk jeweils in Hannover.
Lotte-Lemke-Schule, Remenhofschule, Rischborn-Schule
38440 Wolfsburg
Verkehrsleistung Los 4:
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Lotte-Lemke-Schule und Remenhofschule in Braunschweig
Rischborn-Schule in Gifhorn.
Schulen in Wolfsburg
38440 Wolfsburg
Verkehrsleistung Los 5:
Beförderung der Integrationskinder mit besonderen Förderschwerpunkten zu den Schulen in Wolfsburg.
Aktuell findet die Beförderung an folgenden Schulen statt:
— Grundschule Alt-Wolfsburg mit Schulkindergarten,
— Grundschule Fallersleben mit Schulkindergarten,
— Grundschule Hasenwinkel Neindorf mit Schulkindergarten,
— Grundschule am Drömling Vorsfelde, Standort Moorkämpe mit Sprachheilklasse,
— Grundschule Laagberg,
— Grundschule Wohltberg,
— Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule,
— Schulzentrum Fallersleben,
— Schulzentrum Westhagen,
— Leonarde-da-Vinci-Gesamtschule,
— Ratsgymnasium.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geforderte Eignungskriterien sind:
— Umsatz des Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind,
— Angaben zu Arbeitskräften; die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung,
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
— Die Auftraggeberin verlangt ein Nachhaltigkeitskonzept mit Angaben wie z. B. über Fahrzeugeinsatz, Alter und Zustand der Fahrzeuge, Einsatz sauberer & energieeffizienter Fahrzeuge (alternative Kraftstoffe), Emissionswerte, Verbrauch, Abgasnormen, Geschultes Fahrpersonal im Umgang mit den Fahrzeugen, Fahrzeugbeschaffung (Kauf, Leasing, Anmietung),
— Die Auftraggeberin verlangt ein Personaleinsatzkonzept mit den Inhalten wie z. B. Altersstruktur, Arten der Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitszeitmodelle, Schulungskonzept,
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch bei Krankheit, Urlaub und sonstigen Personalausfällen die Beförderung auftragsgemäß weiterzuführen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, muss der Auftragnehmer aus mehr als einer Person bestehen. Es muss zwingend eine Vertretung für das Fahrpersonal im Verhinderungsfall sowie mindestens ein geeignetes Ersatzfahrzeug nachgewiesen werden. Hierfür ist ein Nachweis vorzulegen, dass diese Kriterien bis zur Auftragsausführung erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 – 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901-905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP/Kommunikation zu stellen.
Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD2D10B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen